Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,812
BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93 (https://dejure.org/1993,812)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1993 - 2 StR 321/93 (https://dejure.org/1993,812)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1993 - 2 StR 321/93 (https://dejure.org/1993,812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Dezernent in der Landesanstalt für Umwelt

§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (§ 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nF), ein Amtsträger, der vorsätzlich eine rechtswidrige Genehmigung erteilt (oder in beratender Funktion die Erteilung bewirkt), kann Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) oder mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 StGB) einer umweltgefährdenden Abwasserbeseitigung sein;

§§ 324 ff StGB, Rechtswidrigkeit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis bei Kollusion (nunmehr ausdrücklich § 330d Nr. 5 StGB)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 25 Abs. 1 2. Alt. StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Täterschaft eines Amtsträgers, der vorsätzlich eine falsche Genehmigung ausstellt (Mittäterschaft; mittelbare Täterschaft; Rechtsmissbrauch und Verwaltungsakzessorietät)

  • Wolters Kluwer

    Amtsträger - Vorsätzlich falsche Genehmigung - Sonderalfalldeponie - Mittäter - Mittelbarer Täter - Umweltgefährdende Abfallbeseitigung - Beteiligte Fachbehörde - Falsche Stellungnahme

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 326 Abs. 1, § 25

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 381
  • NJW 1994, 670
  • MDR 1994, 292
  • NStZ 1994, 432
  • NStZ 1997, 578
  • StV 1994, 316 (Ls.)
  • DVBl 1994, 336
  • DÖV 1994, 693
  • JR 1995, 383
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    § 326 Abs. 1 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt in dem Sinne, daß schon die generelle Eignung, eines der drei genannten Schutzgüter oder Menschen zu gefährden, ausreicht (BGHSt 36, 255, 257).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (BGHSt 16, 12, 14; 28, 346, 347 f; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2).
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Dann fehlt es, was die Firma H. als unmittelbar Ausführende angeht, entweder schon an einer tatbestandsmäßigen Handlung (in diesem Sinne etwa Frisch a.a.O. S. 64, 117, 118), oder sie handelte bei Anwendung der Grundsätze über die Verwaltungsaktakzessorietät, wie sie überwiegend vertreten werden (Übersichten bei Dreher/Tröndle a.a.O. vor § 324 Rdn. 4 b ff; Horn in SK 4. Aufl. vor § 324 Rdn. 8 ff; Lackner a.a.O. vor § 324 Rdn. 3 ff, § 324 Rdn. 10; Cramer in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. §§ 324 ff Vorbem. 15 ff; Steindorf a.a.O. § 324 Rdn. 106), "befugt", mithin nach herrschender Meinung objektiv gerechtfertigt (vgl. BGHSt 37, 21, 29; Dreher/Tröndle a.a.O. § 324 Rdn. 7; § 326 Rdn, 10), oder sie befand sich zumindest in einem Verbotsirrtum (vgl. BGHSt 37, 21, 29; Steindorf in LK 10. Aufl. § 324 Rdn. 113 ff), wenn nicht in einem Vorsatz ausschließenden Irrtum über das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandes (Winkelbauer, Zur Verwaltungsakzessorietät des Umweltstrafrechts 1985 S. 73; Schmitz a.a.O. S. 36, 58).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Unter welchen Voraussetzungen die Begehung einer Straftat "durch einen anderen" vorliegt, ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind (vgl. BGHSt 35, 347, 353).
  • OLG Frankfurt, 22.05.1987 - 1 Ss 401/86
    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Der Senat folgt insoweit dem Ansatz der herrschenden Meinung, die bei Erteilung einer zwar materiell fehlerhaften, aber verwaltungsrechtlich gültigen Genehmigung den unmittelbar Ausführenden - allerdings überwiegend unter der hier offengelassenen Prämisse, er handele rechtmäßig - als Werkzeug des genehmigenden Amtsträgers ansieht, weil der Amtsträger durch die Genehmigung unter vorsätzlicher Mißachtung des materiellen Umweltrechts die entscheidende "Rechtsschranke" für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs öffne (im Anschluß an Horn NJW 1981, 1, 4, u.a.: OLG Frankfurt NJW 1987, 2753, 2757; Steindorf a.a.O. § 324 Rdn. 59; Kuhlen WiVerw 1992, 215, 294; a.A. u.a. Immel, Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern im Umweltstrafrecht S. 107 ff, 164; Tröndle, Gedächtnisschrift für Meyer S. 607, 613 ff; Rogall, a.a.O. S. 195 ff; Schall JuS 1993, 719, 721; weitere Hinweise bei Cramer a.a.O. §§ 324 ff Vorbem. 35; Lackner a.a.O. vor § 324 Rdn. 10; Dreher/Tröndle a.a.O. vor § 324 Rdn. 6 a; Horn in SK 4. Aufl. vor § 324 Rdn. 22).
  • LG Hanau, 12.11.1987 - 6 Js 13470/84
    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 2 StR 321/93
    Bei Kollusion zwischen dem Adressaten der Genehmigung und der Verwaltung ist aber die Ausnutzung des formell wirksamen begünstigenden Verwaltungsakts - wenn man nicht schon, allerdings abweichend von der verwaltungsrechtlichen Praxis, Nichtigkeit annimmt (Rengier, ZStW 1989, 874, 896 ff, 898; Mumberg, Der Gedanke des Rechtsmißbrauchs im Umweltstrafrecht Diss. S. 125 ff, 127) - jedenfalls ein Rechtsmißbrauch und kann deshalb aus strafrechtlicher Sicht nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt werden (u.a. LG Hanau NJW 1988, 571, 576; Dölling JZ 1985, 461, 469; Heine NJW 1990, 2425, 2430; Otto Jura 1991, 308, 313 - und im Ergebnis wohl alle, die die sog. Verwaltungsaktakzessorietät ablehnen, vgl. etwa Schmitz, Verwaltungshandeln und Strafrecht S. 42, 43; Frisch, Verwaltungsakzessorietät und Tatbestandsverständnis S. 73, 74, 75; a.A. Lenckner, Festschrift für Pfeiffer S. 27, 38; Rogall, Strafbarkeit von Amtsträgern im Umweltbereich S. 182; weitere Nachweise bei Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. vor § 324 Rdn. 4 c).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Ähnliches gilt für den unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen nach § 326 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGHSt 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436; 1997, 189).
  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Danach soll die Verwaltungsakzessorietät in den Fällen einer rechtsmissbräuchlich erlangten Genehmigung durchbrochen sein (vgl. NKStGB/Paeffgen/Zabel, 5. Aufl., Vor § 32 Rn. 204; Rudolphi, NStZ 1994, 433, 436; Schall, NJW 1990, 1263, 1267; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 321/93, BGHSt 39, 381, 387 im Falle kollusiven Zusammenwirkens).
  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    Den Eintritt eines konkreten Schadens setzt der Tatbestand des § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. nicht voraus (BGHSt 39, 381, 385).

    c) Durch die Ablagerungen ist jeweils der tatbestandliche Erfolg der Umweltgefährdung eingetreten (vgl. BGHSt 39, 381, 385).

    Unter welchen Voraussetzungen eine Straftat "durch einen anderen" begangen wird (§ 25 Abs. 1 StGB), ist ein offenes Wertungsproblem, bei dem die Übergänge fließend sind (BGHSt 39, 381, 388 f. m.w.N.).

  • OLG Jena, 05.05.2017 - 1 Ws 481/16

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Umweltdelikten: Hinreichender Tatverdacht;

    Die Begründung des Gesetzesentwurfs (vgl. BT-Drucks.12/7300, S. 25) zur "klarstellenden" Aufnahme des Begriffs der Kollusion in die Aufzählung rechtsmissbräuchlicher Verhaltensweisen bezieht sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 381, 386 f.), in welcher der mittäterschaftliche "gemeinschaftliche Rechtsbruch" des angeklagten Amtsträgers mit dem Antragsteller als Kollusion bezeichnet wird.

    Insoweit ist eine wertende Gesamtbetrachtung geboten, bei der als wesentliche Anhaltspunkte - neben der Kenntnis von den die Rechtswidrigkeit der Genehmigung begründenden Umständen - das Vorhandensein eines Motivs bzw. der Grad des eigenen Interesses am Erfolg nicht unberücksichtigt bleiben können (vgl. etwa die von der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung BGHSt 39, 381).

    Ein plausibles, als Motiv für ein kollusives Zusammenwirken (unter bewusster Verletzung von Amtspflichten und damit verbundener Gefährdung des eigenen Status) geeignetes unmittelbares eigenes Interesse eines auf Behördenseite tätigen Beteiligten (wie es in der Entscheidung BGHSt 39, 381ff für den dortigen Angeklagten ausdrücklich festgestellt ist), ist nach alledem ebenfalls nicht ersichtlich.

    Zwar ist mittelbare Täterschaft grundsätzlich möglich, wenn der unmittelbar Ausführende (also der Emittent, hier die Verantwortlichen der X AG), der rechtmäßig handelt, bei Erteilung einer materiell fehlerhaften, aber verwaltungsrechtlich gültigen Genehmigung als "Werkzeug" des genehmigenden Amtsträgers anzusehen ist, weil dieser die entscheidende "Rechtsschranke" für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs öffne (vgl. BGHSt 39, 381ff; Fischer, a. a. O.).

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

    aa) Mittäterschaft kann auch durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen begründet werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1961 - 4 StR 30/61, BGHSt 16, 12, 14; Senat, Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 321/93, juris Rn. 18 mwN).

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (vgl. Senat, Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 321/93, juris Rn. 18 mwN; BGH, Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, juris Rn. 6 mwN).

  • OLG Oldenburg, 15.09.1995 - Ss 259/95

    Altöl; Zwangsabfall; Gewillkürter Abfall; Unverwertbares; Gebrauchswert;

    Es hätte aufgrund der neueren Rechtsprechung generell prüfen müssen, ob durch das Verhalten des Angeklagten im Umgang mit dem Altöl unter den vorliegenden Umständen eine nachhaltige Veränderung oder Verunreinigung des Bodens zu befürchten war, wie es das Amtsgericht jedenfalls festgestellt hat (vgl. dazu BGHSt 39, 381, 385; OLG Zweibrücken NJW 1992, 2841).
  • BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96

    Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit den Gesetzesmaterialien (vgl. BT-Drucks. 8/2382 S. 17; 8/3633 S. 29) die Vorschrift des § 326 StGB bereits mehrfach als abstraktes Gefährdungsdelikt bezeichnet (BGHSt 36, 255, 257; 38, 325, 339 [BGH 19.08.1992 - 2 StR 86/92]; 39, 381, 385; BGH NStZ 1994, 436).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im

    Wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts und des Inhalts des angegriffenen Revisionsurteils wird auf NJW 1994, S. 670 ff. [BGH 03.11.1993 - 2 StR 321/93] verwiesen.
  • VGH Bayern, 03.02.2020 - 8 ZB 19.2185

    Durchsetzung einer Mindestwassermenge - Beseitigung von Biberverbauungen

    Dass die von ihm verlangten Maßnahmen einen Straftatbestand (§§ 71, 71a BNatSchG) erfüllen könnten, ist nicht erkennbar; im Übrigen gilt insoweit die Verwaltungsakzessorietät des Nebenstrafrechts (BGH, U.v. 3.11.1993 - 2 StR 321/93 - NJW 1994, 670 = juris Rn. 20).
  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage der Mittäterschaft aufgrund aller von der Vorstellung der Beteiligten umfasster Umstände in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 28, 346, 349; 39, 381, 386; BGH, NStZ 2003, 253).
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
  • LG Mainz, 21.02.2011 - 5 O 103/05

    Erdbauarbeiten: Muss Auftraggeber LAGA-Analysen vorlegen?

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht