Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1150
BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92 (https://dejure.org/1992,1150)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1992 - 3 StR 319/92 (https://dejure.org/1992,1150)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1992 - 3 StR 319/92 (https://dejure.org/1992,1150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 2 Abs. 1, 3 StGB; § 7 Abs. 1 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 107a StGB; § 108d StGB; Art. 315 Abs. 1 EGStGB; § 22 Abs. 2 Nr. 1 StGB-DDR; § 81 Abs. 3 StGB-DDR; § 211 StGB-DDR
    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der Wiedervereinigung; geschützte Rechtsgüter der §§ 107a, 108d StGB und § 211 StGB-DDR

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit - Wahlfälschung - sozialistische Kommunalwahlen - Wiedervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Fortdauernde Strafbarkeit der Fälschung sozialistischer Kommunalwahlen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 292/93

    Strafbarkeit der Fälschung von Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR

    BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92

    Strafbarkeit von Fälschungen der Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 in der DDR nach der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wolfgang Berghofer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 54
  • NJW 1993, 1019
  • MDR 1993, 361
  • NStZ 1993, 216
  • NStZ 1993, 231
  • NJ 1993, 185
  • DVBl 1993, 379
  • JR 1993, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Selbst wenn man die frühere DDR weiterhin wie Ausland behandeln würde und der Begriff des Deutschen im Sinne des § 7 Abs. 1 StGB auch den früheren Bürger der DDR miterfassen sollte (vgl. BGHSt 30, 1; 32, 293), scheitert die Anwendung des § 7 Abs. 1 StGB jedenfalls daran, daß die Wahlfälschung in der DDR nicht als eine gegen einen Deutschen begangene Tat anzusehen ist.

    Der in Art. 315 Abs. 1 EGStGB enthaltene Gesetzesbefehl, auf unter Geltung des StGB-DDR begangene Taten § 2 StGB anzuwenden, soll sicherstellen, daß die Anwendbarkeit des mit dem Inkrafttreten des StGB in dem Gebiet der früheren DDR ohnehin anwendbaren § 2 StGB nicht daran scheitert, daß sich vor der Wiedervereinigung das StGB-DDR und das StGB auf verschiedene räumliche Geltungsbereiche bezogen haben (zum eingeschränkten Geltungsbereich des StGB: BGHSt 30, 1, 4 f).

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    § 2 StGB selbst ist nämlich nur auf den Fall zugeschnitten, daß eine Strafnorm innerhalb desselben räumlichen Geltungsbereichs zwischen Tatbegehung und Aburteilung geändert wird, während Art. 315 Abs. 1 EGStGB den Fall betrifft, daß Strafnormen aus zwei verschiedenen Geltungsbereichen und zwei unterschiedlichen Staats- und Gesellschaftsordnungen miteinander verglichen werden sollen, um die dem Angeklagten günstigste Norm zu ermitteln (vgl. BGHSt 38, 1).

  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Selbst wenn man die frühere DDR weiterhin wie Ausland behandeln würde und der Begriff des Deutschen im Sinne des § 7 Abs. 1 StGB auch den früheren Bürger der DDR miterfassen sollte (vgl. BGHSt 30, 1; 32, 293), scheitert die Anwendung des § 7 Abs. 1 StGB jedenfalls daran, daß die Wahlfälschung in der DDR nicht als eine gegen einen Deutschen begangene Tat anzusehen ist.

    Dies wäre mit der grundsätzlichen Beschränkung des Geltungsanspruchs des StGB auf in der Bundesrepublik begangene Straftaten nicht zu vereinbaren (vgl. BGHSt 32, 293, 297).

  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Denn sonst würde die Verurteilung aus dem neuen Gesetz gegen das Bestimmtheitsgebot und damit gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen (BGHSt 26, 167, 172 f).
  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OLG Koblenz, 28.10.1991 - 1 Ss 291/91
    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Das Merkmal des Verfälschens ist erfüllt, weil die Vorsitzenden der Wahlkommissionen über die Anzahl der gegen die Einheitsliste der Nationalen Front abgegebenen Gegenstimmen und die Höhe der Wahlbeteiligung nach Abschluß der Wahlhandlung (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ 1992, 134) falsche Eintragungen in den amtlichen Unterlagen gemacht haben (vgl. Strafrecht der DDR, Kommentar 5. Aufl. 1987 § 211 Rdn. 2; Arnold/Kühl, NJ 1992, 476, 479).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 40/91

    Verhältnis der Anwendung von Strafrecht der ehemaligen Deutschen Demokratischen

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Hiervon geht auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus (z.B. BGHSt 38, 1; 38, 18; BGHR StGB § 2 Abs. 3 DDR-StGB 2 und 5; BGH, Urt. vom 3. November 1992 - 5 StR 370/92 S. 11, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Denn eine Änderung von blankettausfüllenden Normen ist bei der Anwendung des § 81 Abs. 3 StGB-DDR wie eine Änderung des Blankettstrafgesetzes selbst zu behandeln; dies hat der Bundesgerichtshof für die vergleichbare Regelung des § 2 Abs. 3 StGB entschieden (BGHSt 20, 177, 180 f; 34, 272, 282).
  • BezG Dresden, 07.02.1992 - 3 KLs 51 Js 530/91
    Auszug aus BGH, 26.11.1992 - 3 StR 319/92
    Das Bezirksgericht Dresden hat den Angeklagten B. wegen Wahlfälschung in Tateinheit mit Anstiftung zur Wahlfälschung in fünf Fällen und den Angeklagten M. wegen tateinheitlich begangener Anstiftung zur Wahlfälschung in sechs Fällen zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt (NStZ 1992, 438 = JR 1992, 431 = NJ 1992, 363).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

  • BGH, 01.12.1964 - 3 StR 35/64
  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 37/91

    Als Revision zu behandelnde Berufung gegen Verurteilung vor Wirksamwerden des

  • BGH, 29.10.1980 - 2 StR 207/80

    Wahlfälschung durch Einbringung von Stimmzetteln für Insassen eines Altenheimes

  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63

    Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht -

  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Zur Verantwortung von SED-Bezirksfunktionären bei Wahlfälschungen im Auftrag der Parteiführung und zur Strafzumessung (hier: Verwarnung mit Strafvorbehalt) in diesen Fällen (im Anschluss an BGH, 3. November 1994, 3 StR 62/94, BGHSt 39, 54).

    aa) Der Senat hat die Rechtsfragen zur fortdauernden Strafbarkeit der Fälschung sozialistischer Kommunalwahlen in der ehemaligen DDR bereits in BGHSt 39, 54 geklärt.

    Die Strafkammer beachtet nicht, daß der Gesetzgeber der durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik eingetretenen "tiefgreifenden epochalen Veränderung der Verhältnisse" dadurch Rechnung getragen hat, daß nach dem Einigungsvertrag Verstöße gegen das Strafrecht der DDR nur dann weiter verfolgt werden dürfen, wenn und soweit sie zur Zeit der Aburteilung auch nach dem StGB der Bundesrepublik geschützte Rechtsgüter betreffen (vgl. BGHSt 39, 54, 68).

    Wie der Senat in BGHSt 39, 54, 70 ausgeführt hat und auch die Feststellungen des angefochtenen Urteils belegen, war es das Ziel der Manipulationen, die wirkliche Anzahl der Gegenstimmen zu verschweigen und eine höhere Wahlbeteiligung vorzutäuschen, um damit das Ausmaß des ablehnenden Wählerverhaltens zu unterdrücken, das sich gegen die Einheitsliste der Nationalen Front insgesamt und die durch sie repräsentierte Zwangsherrschaft der SED richtete.

    Im übrigen wäre eine darauf bezogene Wahlfälschung nach der Wiedervereinigung ohnehin strafrechtlich unerheblich (vgl. BGHSt 39, 54, 69/70).

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

    Zumindest in dieser für den hier zu entscheidenden Fall bedeutsamen Komponente beschreiben die Tatbestände beider Strafrechtsordnungen art- und wertgleiches Unrecht (vgl. auch BGHSt 39, 54, 68 ff. für den Tatbestand der Wahlfälschung; ebenso Roggemann JZ 1994, 769, 773; Scholderer, Rechtsbeugung im demokratischen Rechtsstaat, 1993, S. 503; im Ergebnis ebenso Maiwald NJW 1993, 1881, 1884; a.A. Dannecker, Das intertemporale Strafrecht, 1992, S. 516 ff.; Vormbaum NJ 1993, 212, 213).
  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Es ist vielmehr zu prüfen, ob, wenn das StGB schon zur Tatzeit in der ehemaligen DDR gegolten hätte, das nach dem StGB-DDR strafbare Verhalten auch nach einer der DDR-Norm entsprechenden Vorschrift des StGB strafbar gewesen wäre (BGHSt 39, 54, 66; BVerfG-Kammer NStZ 1993, 432).
  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Sie wäre im übrigen mit der Übergangsregelung des Art. 315 EGStGB nicht vereinbar, die davon ausgeht, daß auf "DDR-Alttaten" grundsätzlich das zur Tatzeit geltende Strafrecht der DDR Anwendung findet (vgl. BGHSt 39, 54, 60 f.; 39, 317, 319).
  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

    Doch wäre das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch dann milder, wenn der Straftatbestand des § 336 überhaupt nicht auf das abgeurteilte Verhalten der Angeklagten bezogen werden könnte, das nach dem Recht der DDR strafbare Verhalten also unter keine entsprechende Vorschrift des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland - seine Geltung in der DDR zur Tatzeit unterstellt - fiele (vgl. BGHSt 39, 54, 66).
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Die - von den Anzeigenden zumindest konkludent behauptete - wahrheitswidrige Weitergabe regionaler Wahlergebnisse innerhalb des Systems der Ermittlung des Gesamtwahlergebnisses der DDR-Kommunalwahlen erfüllte in der Person der jeweils tauglichen Täter den Tatbestand der Wahlfälschung nach § 211 StGB-DDR (BGHSt 39, 54; 40, 307).

    Die Bedeutung von Wahlen in der DDR, insbesondere der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989, hat der 3. Strafsenat in der Entscheidung BGHSt 39, 54 (vgl. auch BGHSt 40, 307) ausführlich dargelegt.

    Danach unterschieden sich zur Tatzeit Wahlen in der DDR nach ihrer Vorbereitung, ihrem Ablauf und ihrer staats- und verfassungsrechtlichen Funktion grundlegend von freien Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie (BGHSt 39, 54, 68).

  • BGH, 06.02.2002 - 5 StR 476/01

    Anwendbarkeit des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf DDR-Taten;

    Da das 30. StrÄndG keine besondere Vorschrift hinsichtlich seiner Anwendung auf in der ehemaligen DDR begangenen Straftaten enthält, ist die allgemeine Regelung des Art. 315 Abs. 1 EGStGB in Verbindung mit den Grundsätzen des § 2 StGB anzuwenden (vgl. BGHSt 39, 54, 66).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Freilich gilt die "Neubürgerregelung" nicht für Bürger der DDR, die erst m i t dem Beitritt Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden sind (h.M.; vgl. u.a. BGH NJW 1993, 1019; KG NJW 1991, 2653; Dreher/Tröndle aaO Rdn. 45; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 60 b); a.A. Liebig NStZ 1991, 372, 374).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht