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   BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52   

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https://dejure.org/1952,38
BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52 (https://dejure.org/1952,38)
BGH, Entscheidung vom 23.12.1952 - 2 StR 612/52 (https://dejure.org/1952,38)
BGH, Entscheidung vom 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52 (https://dejure.org/1952,38)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 1
  • NJW 1953, 431
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
    Die im Beschluss des Grossen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - BGHSt 2, 194 ff - aufgestellten Grundsätze gelten auch für Strafbestimmungen, die dem Schütze der öffentlichen Ordnung dienen.

    Die im Beschluss des Grossen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - BGHSt 2, 194 ff - aufgestellten Grundsätze gelten auch für Strafbestimmungen, die dem Schutze der öffentlichen Ordnung dienen.

    Auf die Revisionen der Angeklagten hat das Oberlandesgericht die Sache gemäss § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorgelegt, weil es in der Frage des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit von der Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - abzuweichen beabsichtige.

  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 490/51
    Auszug aus BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
    Damit wäre auch das Unrechtsbewusstsein gegeben, BGH Urt v. 20. Mai 1952 - 1 StR 490/51 - Lindenmaier-Möhring, Das Nachschlagewerk des BGH Nr. 6 zu § 59 StGB.
  • BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52

    Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage -

    Auszug aus BGH, 23.12.1952 - 2 StR 612/52
    Naturgemäss darf der Täter nicht solche Wertvorstellungen von Recht und Unrecht zugrunde legen, die einem fremden Kulturkreis angehören (etwa die des kommunistischen Russlands), sondern nur die, welche die Rechtsgemeinschaft anerkennt, in der er lebt (so BGH vom 10. Juli 1952 - 4 StR 73/52).
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Unter den gegebenen Umständen, vor allem angesichts der offensichtlichen Pflichtwidrigkeit einer willkürlichen Zuwendung, hätten die Angeklagten Dr. Ackermann und Zwickel bei Anlegung der an die Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums zu stellenden Anforderungen (vgl. BGHSt 3, 357, 366; 4, 1, 5 und 237, 242 f.) nach ihren Fähigkeiten und Kenntnissen einen eventuell gegebenen Irrtum vermeiden können.
  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Selbst dann, wenn es der Täter nur für möglich hält, Unrecht zu tun, hat er das Unrechtsbewusstsein, sofern er diese Möglichkeit in derselben Weise wie beim bedingten Vorsatz in seinen Willen aufnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 514/95, NStZ 1996, 236, 237; Beschluss vom 23. Dezember 1952 - 2 StR 612/52, BGHSt 4, 1, 4).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Da der Täter bereits dann ausreichende Unrechtseinsicht hat, wenn er bei Begehung der Tat mit der Möglichkeit rechnet, Unrecht zu tun, und dies billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHSt 4, 1, 4; 27, 196, 202; BGH NStZ 1996, 236, 237; 338), hier dem Angeklagten aber bewusst war, dass er sich in einem rechtlichen Grenzbereich bewegte, liegt es zumindest nicht nahe, dass er aufgrund der pauschalen Hinweise über das Unrecht seines Tuns irrte.
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