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   BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53   

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https://dejure.org/1953,152
BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53 (https://dejure.org/1953,152)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1953 - 2 StR 60/53 (https://dejure.org/1953,152)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53 (https://dejure.org/1953,152)
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§§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen Recht (§ 138 BGB);

§§ 16, 17 StGB, § 240 StGB, § 229 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 105
  • NJW 1953, 834
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
    Sie ist, wie bereits der 1. Strafsenat in BGHSt 3, 110, 123 zu § 263 StGB beiläufig bemerkt hat, durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194) nicht überholt.
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
    Sie ist, wie bereits der 1. Strafsenat in BGHSt 3, 110, 123 zu § 263 StGB beiläufig bemerkt hat, durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194) nicht überholt.
  • RG, 21.02.1921 - III 975/20

    Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts muß der Vorsatz des Erpressers ebenso wie der des Betrügers die Vorstellung umfassen, daß auf die erstrebte Bereicherung kein Recht besteht (RGSt 20, 56, 59; 55, 257, 259; 72, 133, 137).
  • RG, 22.03.1938 - 1 D 827/37

    1. Kann es in einem Fall, in dem der Prozeßbevollmächtigte des Klägers durch

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts muß der Vorsatz des Erpressers ebenso wie der des Betrügers die Vorstellung umfassen, daß auf die erstrebte Bereicherung kein Recht besteht (RGSt 20, 56, 59; 55, 257, 259; 72, 133, 137).
  • RG, 12.11.1889 - 1845/89

    Ist die Absicht desjenigen, welcher die Beseitigung eines gegen ihn ergangenen

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts muß der Vorsatz des Erpressers ebenso wie der des Betrügers die Vorstellung umfassen, daß auf die erstrebte Bereicherung kein Recht besteht (RGSt 20, 56, 59; 55, 257, 259; 72, 133, 137).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Das Drohen mit der geladenen Schusswaffe, um von dem Geschädigten im Wege der Selbsthilfe ohne Zahlung des Kaufpreises den Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere zu erlangen, erweist sich auch vor dem Hintergrund eines entsprechenden Anspruchs des Angeklagten - dazu unter 2. Buchstabe a - als verwerflich im Sinne von § 240 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 107; Beschluss vom 14. Juni 1982 - 4 StR 255/82, NJW 1982, 2265, 2266).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Dabei kann dahinstehen, ob B. möglicherweise nach dem Recht des Erwerbsorts (Marokko) Eigentum an dem Haschisch erworben hatte; jedenfalls gingen der Angeklagte und seine Mittäter ersichtlich nicht davon aus, sie würden sich zu Unrecht bereichern, wenn sie T. das Rauschgift wieder abnähmen; sie meinten vielmehr, dieser habe den Stoff unterschlagen und müsse ihn deshalb zurückgeben (vgl. BGHSt 4, 105, 106; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Zugleich bestand kein Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens und einer Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung im gesamten Abrechnungsumfang (vgl. insoweit zu einem von st. Rspr. angenommenen Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit erstrebter Vermögensvorteile bzw. Bereicherung bei irriger Annahme eines tatsächlich nicht bestehenden Anspruchs BGH, Urteile vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 106 f.; vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f., und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519; Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - 5 StR 65/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 4, und vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13, StV 2014, 283; zusammenfassend zur Irrtumsproblematik bzgl. dieses Tatbestandsmerkmals beim Betrug LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 268 f.; NK/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 370; Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 812).
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