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   BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52   

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BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52 (https://dejure.org/1953,125)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1953 - 5 StR 941/52 (https://dejure.org/1953,125)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1953 - 5 StR 941/52 (https://dejure.org/1953,125)
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Diebesfalle

§ 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des untauglichen Versuchs

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 199
  • NJW 1953, 1271
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Denn beim untauglichen Versuch kommt es nicht auf die Gefährdung eines bestimmten gegenwärtigen Rechtsguts an, weil schon die allgemeine Auflehnung gegen die rechtlich geschützte Ordnung gefährlich ist (vgl. Jagusch LK 8.Aufl., Anm. II 2 zu § 43 StGB ; Maurach, aaO., § 43 III B 3 c, 4 und C, S. 442-444; BGHSt 4, 199; 254; 10, 388, 390).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    BGHSt 4, 199 erklärt in einem Hinweis an das Landgericht unter Bezugnahme auf HESt 1, 234, daß bei einer sog. Diebesfalle der Täter, der das Lockmittel an sich nehme, nur scheinbaren Gewahrsam erlange, daß in Wahrheit der Gewahrsam des Berechtigten bestehen bleibe.

    Das ist in BGHSt 4, 199 auch ausdrücklich erwähnt (vergl. dazu bereits RGSt 1, 63; 53, 338).

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Daß dem Angeklagten eine sogenannte Diebesfalle gestellt worden wäre (vgl. BGHSt 4, 199, 200), ist auszuschließen.
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Fordert die Polizei die Tat in der Weise heraus, daß eine Kriminalbeamtin eine Geldbörse auf eine gefüllte Einkaufstasche legt und mit anderen Kriminalbeamten auf den Markt geht, so bricht der Täter, der die Geldbörse an sich nimmt, in aller Regel den fremden Gewahrsam nicht, stellt jedenfalls keinen eigenen her (BGHSt 4, 199).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 650/05

    Zur Auslegung des Begriffs "Entwendung" in einem Versicherungsvertrag

    Ein Einverständnis mit dem von dem Täter erstrebten oder erlangten Gewahrsam schließt eine Wegnahme aus (BGHSt 4, 199).
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Einverständnis mit dem vom Täter erstrebten und erlangten Gewahrsam schließt das Merkmal der Wegnahme aus (BGHSt 4, 199).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20

    Versuchter oder vollendeter Diebstahl bei sog. Diebesfalle (Gewahrsamsaufhebung;

    Zwar stand dieses polizeiliche Vorgehen angesichts der Überwachung nur mittels Kamera, des Verbringens von Hamburg nach Pinneberg sowie der nicht punktgenauen Ortung einer Gewahrsamsaufhebung nicht entgegen, denn die Polizei war nicht jederzeit in der Lage, den Kinderwagen wieder an sich zu bringen (vgl. zu diesem Maßstab Senat, Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 941/52 -, BGHSt 4, 199, 200).
  • BayObLG, 03.10.1978 - RReg. 3 St 230/78

    Vollendung eines Diebstahls bei gewollter Wegnahme

    Es läge, weil die Angeklagte das Einverständnis der Gewahrsamsinhaber nicht gekannt hat, sie den Gewahrsam vielmehr brechen wollte, (untauglicher) Diebstahlsversuch vor (§§ 242 Abs. 2, 22 StGB; vgl BGHSt 4, 199f; 16, 271/278; Lackner StGB 12. Aufl § 242 Anm 6).
  • BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94

    Räuberische Erpressung - Diebstahl - Versuch - Vermögensnachteil - Waffenbesitz -

    Insoweit ist für die Fälle des Diebstahls in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eigener Gewahrsam des Diebes trotz Wegnahme nicht entstanden ist, wenn die Polizei die Wegnahme bereits hätte verhindern können, der Täter sofort danach festgenommen wurde und er keine Möglichkeit hatte zu entkommen (BGH StV 1985, 323; vgl. auch BGHSt 4, 199, 200).
  • BGH, 29.05.1973 - 1 StR 114/73

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Voraussetzungen für das Vorliegen eines

    Der untaugliche Versuch steht dem tauglichen in der rechtlichen Bewertung gleich (BGHSt 1, 13; 3, 248; 4, 199).
  • BGH, 23.02.1962 - 1 StR 7/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.09.1956 - 5 StR 236/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 745/53

    Rechtsmittel

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