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BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352 Strafgesetzbuch (StGB) - Gebührenüberhebung durch einen als Pfleger bestellten Rechtsanwalt - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit fortgesetzter Unterschlagung - Bestellung eines Rechtsanwalts ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 233
- NJW 1953, 1313
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.11.1951 - 2 StR 178/51
Rechtsmittel
- RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39
Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52
(Vgl. im übrigen hierzu RGSt 60, 311; 61, 207; 73, 283 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts.). - RG, 22.11.1888 - 1827/88
Findet §. 352 St.G.B.'s auch in dem Falle Anwendung, wenn ein Rechtsanwalt von …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52
Der Zahlende muss von der irrigen Auffassung ausgehen, der geforderte Betrag werde als Gebühr oder Vergütung in dieser Höhe geschuldet, der Fordernde habe nach irgendwelchen gesetzlichen Vorschriften einen rechtlichen Anspruch darauf (vgl. RGSt 18, 219; 19, 30).
- RG, 17.02.1927 - II 39/27
1. Erfordert der innere Tatbestand der Unterschlagung das Bewußtsein des Täters, …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52
(Vgl. im übrigen hierzu RGSt 60, 311; 61, 207; 73, 283 mit weiteren Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts.). - RG, 05.07.1926 - II 514/26
1. Macht sich ein Gemeindebeamter, dem durch das Jugendamt die Ausübung …
- RG, 15.11.1888 - 2473/88
56. In welchem Verhältnisse steht der Thatbestand rechtswidriger …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52
Der Zahlende muss von der irrigen Auffassung ausgehen, der geforderte Betrag werde als Gebühr oder Vergütung in dieser Höhe geschuldet, der Fordernde habe nach irgendwelchen gesetzlichen Vorschriften einen rechtlichen Anspruch darauf (vgl. RGSt 18, 219; 19, 30).
- BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06
Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit; …
Vergütungen im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche Ansprüche, die dem Grunde und dem Betrag nach gesetzlich festgelegt sind und die der Rechtsanwalt nach den Gebührenordnungen, Taxen oder sonstigen Vorschriften selbst zu berechnen hat (BGHSt 4, 233, 235). - OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04
Einklagen erhöhten Anwaltshonorars bei formunwirksamer Honorarvereinbarung; …
- OLG Karlsruhe, 27.02.2014 - 3 Ws 17/14
Strafbare Gebührenübererhebung durch einen Notar: Eindeutige Überschreitung des …
Die Gebühr muss dabei dem Grunde und dem Betrag nach gesetzlich festgelegt sein, der Amtsträger muss sie nach der Gebührenordnung selbst zu berechnen haben (BGHSt 4, 233 [235];… Fischer, StGB, 61. Aufl., Rdn. 6 zu § 352).
- BayObLG, 27.11.1989 - RReg. 2 St 194/89
Gebührenerhebung; Gebührenverzicht; Täuschung; Strafrechtliche Verantwortlichkeit
Das RG (RGSt 77, 122/123), der BGH (BGHSt 2, 35; 4, 233/235) und das BayObLG (BayObLGSt 1964, 116/121) sind übereinstimmend davon ausgegangen, daß der Tatbestand des § 352 StGB voraussetzt, daß der Täter (Rechtsanwalt usw.) den Gebührenschuldner über seine ihm zustehenden Ansprüche täuscht, wobei allerdings nicht erforderlich ist, daß die Täuschung erfolgreich war, also zu einem Irrtum des Gebührenschuldners geführt hat . - BGH, 22.11.1960 - 1 StR 466/60
Zuvielerheben von Gebühren durch einen Postbeamten - Anwendung von § 263 StGB …
Hiergegen ist rechtlich nichts einzuwenden (vgl. auch BGHSt 4, 233, 236 [BGH 13.05.1953 - 3 StR 926/52] zu § 352 StGB). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Entsprechendes gilt von der Rüge, dass dem Angeklagten der Eröffnungsbeschluss nicht zugestellt worden ist (RG JW 1929, 1044; BGH 3 StR 926/52 vom 13. Mai 1953). - BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77
Bestrafung gewerbsmäßigen Bannbruchs bei Zuwiderhandlungen gegen …
Daß die Tat fortgesetzt begangen worden ist, braucht gemäß § 260 Abs. 4 StPO nicht in die Urteilsformel aufgenommen zu werden (vgl. u.a. BGH, Urt. vom 13. Mai 1953 - 3 StR 926/52 - und vom 8. Juli 1958 - 1 StR 266/58 -). - BGH, 20.03.1956 - 5 StR 580/55
Rechtsmittel
Das ist aber ein Umstand der Unsicherheit, bei dem eine Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs nicht auszuschließen ist (vgl hierzu BGH 3 StR 926/52 vom 13.5.1953).