Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52 |
Täuschung des Vergleichsverwalters
§§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare Täterschaft, Gefährdung
Volltextveröffentlichungen
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 4, 270
- NJW 1953, 1478
- MDR 1953, 691
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist aber dann geboten, wenn der Tatmittler nach dem Willen des Hintermannes nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Zeitspanne oder zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt tätig werden soll ( BGHSt 4, 270, 273). - BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters …
Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen ( BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.;… BGHR StGB § 22 Ansetzen 4;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtheit schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, daß es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann ( BGHSt 4, 270, 273; 40, 257, 268;… so auch Vogler aaO Rdn. 76; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 249 ff.;… vgl. dazu auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 22 Rdn. 42 ff. und 54 a) oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt.
- BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls …
Dies setzt jedoch weiter voraus, daß der Tatmittler die Tathandlung nach den Vorstellungen des Täters in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen wird und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist ( BGHSt 43, 177, 179 f.; 40, 257, 269; 30, 363, 365; 4, 270, 273).
- BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81
Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, …
b) In mittelbarer Täterschaft versucht eine Straftat derjenige, der nach seiner Vorstellung die erforderliche Einwirkung auf den Tatmittler abgeschlossen hat, so daß nach dem Tatplan dieser im unmittelbaren Anschluß die Tat ausführen soll und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (…vgl. Lackner, StGB, 14. Aufl., § 22 Anm. 1 c; für die frühere Gesetzesfassung auch BGHSt 4, 270, 273). - BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
StGB § 263, § 283, § 283 b
Für die Annahme strafbarer unsorgfältiger Buchführung fehlen konkrete Angaben dazu, daß es einem sachverständigen Dritten nicht gelungen ist, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über den Vermdgens- und Schuldenstand des Unternehmens zu verschaffen (vgl. BGHSt 4, 270, 275). - BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
AO § 370; StGB § 22, § 267
Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn weitere Geschehensabläufe dazwischengeschaltet sind, so daß die beabsichtigte Wirkung erst nach Ablauf einer längeren Zeit eintritt (vgl. BGHSt 4, 270, 273). - BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, Nr. 7, § 283b Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1, § 246; KO (a.F.) § 239 Abs. 1 Nr. 1
Es genügt ferner nicht eine bloße Erschwerung der Vermögensübersicht, wenn nur die Bücher einem sachverständigen Dritten erlauben, sich ohne übermäßige Bemühungen darin zurechtzufinden (RGSt 47, 311 f; BGHSt 4, 270, 274). - BGH, 29.09.1953 - 5 StR 233/53
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 2, 7a, § 283b Abs. 1 Nr. 3a; KO (a.F.) § 240 …
Es können daher nicht beide Begehungsformen des § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO für denselben Zeitraum nebeneinander angenommen werden (vgl RGSt 30, 170; 39, 217; 49, 276 und BGH 2 StR 452/52 vom 3. Juli 1953). - BGH, 19.06.1956 - 1 StR 199/56
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1; KO (a.F.) § 239 Abs. 1 …
Für die Zeit vom 7. September 1953 bis 13. März 1954 war, falls und soweit die in dieser Zeit geführten Nebenbücher als Handelsbücher (und nicht nur als Geschäftsbücher (vgl. BGHSt 4, 270, 274 f) zu betrachten sind, die Buchführung nach den Urteilsfeststellungen jedenfalls eine unordentliche im Sinne des § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO , da sie mangels Führung des "Journals" keine Übersicht über den Vermögensstand gewährte (vgl. oben Abschn I und die dort angeführte Rechtsprechung). - BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
StGB § 283c, § 263; KO (a.F.) § 241
- BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1; KO (a.F.) § 240 Abs. 1 …
- BGH, 27.11.1956 - 5 StR 340/56
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1; KO (a.F.) § 239 …
- BGH, 20.10.1959 - 1 StR 429/59
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5, § 283b Abs. 1 Nr. 1; KO (a.F.) § 240 Abs. 1 …
- BGH, 07.01.1959 - 1 StR 552/58
- BGH, 30.09.1959 - 4 StR 275/59
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 393/59
- BGH, 22.12.1959 - 1 StR 575/59
- BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69
- BGH, 10.01.1957 - 2 StR 576/56
- BGH, 08.03.1957 - 1 StR 469/56
- BGH, 16.09.1958 - 1 StR 240/58
- BGH, 19.01.1962 - 4 StR 452/61
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