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   BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51   

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BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1953 - 3 StR 608/51 (https://dejure.org/1953,455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter Hauptverhandlung und gewährter Straffreiheit - Vollstreckung einer Strafe nach der Durchführung von weiteren Strafverfahren - Erfordernis der Verbindung von verschiedenen Verfahren - Bindung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 287
  • NJW 1953, 1522
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    In seiner Ergänzungsschrift vom 25. August 1952 beruft sich der Beschwerdeführer auf unverschuldeten Verbotsirrtum und vermisst eine Prüfung dieser Frage nach Massgabe der inzwischen ergangenen Entscheidung des Grossen Senats für Strafsachen in BGHSt 2, 194.

    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).
  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Seine Verantwortlichkeit für die vorsätzliche Verwirklichung der Straftat des § 331 StGB wäre also nicht ohne weiteres, sondern nur bei Entschuldbarkeit des Irrtums nach Massgabe der in BGHSt 2, 194 dargelegten Grundsätze ausgeschlossen (vgl. noch BGHSt 3, 105; 3, 271; 3, 358 [364]).
  • BGH, 20.03.1951 - 1 StR 41/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • RG, 16.12.1929 - II 1339/29

    1. Uber das Erfordernis einer Erlaubnis zur Annahme von Geschenken für

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Bei geringfügigen Zuwendungen an einen Beamten oder Behördenangestellten ist allerdings anzuerkennen, dass die stillschweigende Duldung der vorgesetzten Dienstbehörde zum Ausschluss der Rechtswidrigkeit führen kann (vgl. RGSt 63, 367; BGH 1 StR 41/51 vom 20. März 1951).
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Nach der Entscheidung des Senats in BGHSt 2, 216 ist dies zulässig.
  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Eine einengende Auslegung nach Massgabe sachlichrechtlicher Begriffe wird dieser Erwägung nicht gerecht (vgl. BGHSt 1, 360).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Dass er von den Nähmaschinen nur auf dienstlichem Wege Kenntnis erlangt haben konnte, ist unerheblich (vgl. RGSt 77, 75).
  • RG, 12.09.1930 - I 950/30

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Dabei ist unerheblich, dass der Angeklagte nur wegen einfacher passiver Bestechung verurteilt worden ist; denn es ist rechtlich durchaus möglich, dass der Schenker nach § 333 StGB bestraft wird, während gegen den Beamten - z.B. aus Gründen der inneren Tatseite - nur der Tatbestand des § 331 StGB feststellbar ist (vgl. RGSt 64, 296 mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 23.02.1942 - 2 D 545/41

    Ein Ortsbauernführer und Bürgermeister ist zuständig, in einer öffentlichen

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
    Es fehlt dann gerade an dem notwendigen Zusammenhang zwischen den Bewirtungen und der dienstlichen Tätigkeit des Angeklagten, weil sie nicht für eine in das Amt einschlagende Handlung gewährt worden sind (vgl. RGSt 76, 75 mit Nachweisen).
  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • RG, 02.06.1896 - 1113/96

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Betrug darin gefunden werden, daß der

  • RG, 17.12.1881 - 2945/81

    1. Haben die Prozeßbeteiligten ein Recht, die Protokollierung einer Zeugenaussage

  • RG, 27.02.1942 - 6 D 13/42

    Kommt in einer Strafsache nach dem Gnadenerlasse v. 9. September 1939 die

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Um eine sichere Unterscheidung zwischen den Tatbeständen der einfachen und schweren Bestechlichkeit zu gewährleisten, muß im Einzelfall genau festgestellt werden, weiche Vorstellung über die angebotene oder begehrte Amtshandlung bestand, ob diese nämlich ihrer Art nach die Verletzung einer Dienstpflicht enthielt oder an sich nicht pflichtwidrig war (RGSt 11, 219; 19, 19; 31, 389; 64, 328, 336; BGH 3 StR 608/51 Urteil vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Man denke ferner an den Fall der Gesetzesverletzung ausschließlich bei der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt, in dem das Revisionsgericht nicht selbst durch Änderung des Schuldspruchs entscheiden kann, weil der Angeklagte, wie nicht selten, noch auf die dadurch eintretende Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts (§ 265 StPO) hingewiesen werden muß, eine Wiederholung der einwandfreien und erschöpfenden Beweisaufnahme aber ebenso wie bei der Anwendung eines Straffreiheitsgesetzes (vgl. BGHSt 4, 287 [290]; 9, 104 [105]) sinnlos wäre.
  • BGH, 18.11.1971 - 1 StR 302/71

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Nötigung - Strafbarkeit wegen einer

    Eine Amnestie ist Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich (BGHSt 34, 136 [BGH 17.07.1986 - 4 StR 543/85]; 4, 287, 289 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; BVerfGE 2, 213, 221) [BVerfG 22.04.1953 - 1 BvL 18/52].
  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55

    Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten

    Bei inzwischen rechtskräftig abgeurteilten Straftaten muß die Vorschrift des § 79 StGB beachtet werden (BGHSt 4, 287 ff [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954; 4 StR 584/54 vom 24. März 1955).

    Hiernach ist das angefochtene Urteil in allen Fällen aufzuheben, und zwar, soweit das Verfahren wegen Untreue eingestellt worden ist, unter Aufrechterhaltung der Schuldfeststellungen (BGHSt 4, 287, 290) [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51].

  • BGH, 16.12.1954 - 4 StR 179/54

    Rechtsmittel

    Bei inzwischen bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren muss die Vorschrift des § 79 StGB beachtet werden (BGHSt 4, 288 ff [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]).

    Die Urteilsfeststellungen mussten sonach bestehen bleiben (BGHSt 4, 290 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]).

  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95

    Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter

    Dementsprechend wurden auch im Falle des möglichen Eingreifens eines Straffreiheitsgesetzes die tatsächlichen Feststellungen aufrechterhalten, weil der Aufhebungsgrund diese Feststellungen nicht berührte (vgl. BGHSt 4, 287, 290).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Da der Aufhebungsgrund nicht die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen betrifft (vgl. BGHSt 4, 287 [290]; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 14; Löwe-Rosenberg-Hanack a.a.O. Rdn. 19; jew. zu § 353 und m.w.N.)" hat der Senat diese gem. § 353 Abs. 2 StPO aufrechterhalten.
  • BGH, 01.10.1968 - 5 StR 375/68

    Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines der Beteiligung an der

    Das hat der Senat im Anschluß an RGSt 64, 296, 298 bereits in seinem unveröffentlichten Urteil 5 StR 557/61 vom 30. Januar 1962 entschieden (vgl. hierzu weiter die bei Kohlhaas in LR 21. Aufl. § 60 StPO Anm. 3 h angeführten Entscheidungen 2 StR 495/52 vom 11. August 1953 und 3 StR 608/51 vom 25. Juni 1953 * ).

    insoweit in BGHSt 4, 287 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51] nicht abgedruckt.

  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 257/65

    Verurteilung wegen Doppelehe - Revision wegen fehlender Prüfung von

    Die in ihm ausgesprochene Niederschlagung begründet nicht nur ein Verfahrenshindernis, sondern hat auch eine sachlichrechtliche Wirkung: das Gesetz hat in dem von ihm bezeichneten Umfang den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen gebracht, und zwar ohne weiteres, nicht erst durch die Einstellung eines gegen den Täter gerichteten Verfahrens (BGHSt 3, 134, 136 [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51] mit weiteren Nachweisen; 4, 287, 289).

    Zum Schuldspruch können sie bestehen bleiben, da die Nachprüfung des Urteils insoweit auch weder einen weiteren Verfahrensverstoß noch einen sachlichrechtlichen Fehler ergeben hat (§ 353 Abs. 2 StPO; BGHSt 4, 287, 290) [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51].

  • BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94
    Im Fall der Amnestie bzw. Niederschlagung (= Abolition) (vgl. BVerfG NJW 1995, 1811 /1814/1817), in dem sich Rechtsprechung und Lehre dafür entschieden haben, daß die Amnestie bzw. Abolition materiell-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich ist (BGHSt 3, 134/136; 4, 287/289; BGH NJW 1972, 262/263; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rn. 17 vor § 32 ; S/S/Lenckner StGB 24. Aufl. Rn. 133 vor §§ 32 ff.), hat sich.das Bundesverfassungsgericht dahin festgelegt, durch die Gewährung von Straffreiheit werde ein Strafverfolgungshindernis geschaffen, womit eine Regelung auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens getroffen werde (BVerfGE 2, 213/221).
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 287/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an

  • BGH, 07.03.1972 - 1 StR 33/72

    Aufklärungspflicht des Gerichts zur Bestellung eines Sachverständigen bei

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 279/71

    Erfordernis der Hinzuziehung eines zweiten Sachverständigen bei Fragen der

  • BGH, 17.02.1970 - 1 StR 629/69

    Unterrichtung des Angeklagten über die in seiner Abwesenheit erfolgte

  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 474/60

    Bestimmung der Voraussetzungen für die Annahme einer Bestechung

  • BGH, 15.12.1955 - 4 StR 450/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1955 - 2 StR 44/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.11.1955 - 5 StR 693/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1955 - 1 StR 552/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - 3 StR 548/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 584/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 4/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.1955 - 2 StR 466/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 240/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1953 - 3 StR 879/52

    Rechtsmittel

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