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   BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52   

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BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52 (https://dejure.org/1953,190)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1953 - 3 StR 854/52 (https://dejure.org/1953,190)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1953 - 3 StR 854/52 (https://dejure.org/1953,190)
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Rücklichter

§ 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 360
  • NJW 1954, 41
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 14.06.1927 - I 303/27

    Können die Inhaber einer Fabrik, die ohne baupolizeiliche Genehmigung eine in

    Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52
    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß eine Ursache auch dann Ursache im Rechtssinne bleibt, wenn außer ihr noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolges beigetragen haben und daß insbesondere keine sog. Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs eintritt, wenn durch Handlungen zurechnungsfähiger Dritter Zwischenursachen gesetzt worden sind, ohne die der rechtswidrige Erfolg nicht eingetreten wäre (vgl. RGSt 61, 318; 64, 316 mit zahlreichen Nachweisen).

    Zwar ist es denkbar, daß die Voraussehbarkeit eines bestimmten Erfolges, der durch eine von einem Dritten gesetzte Zwischenursache mit herbeigeführt worden ist, zu verneinen ist, so daß der Angeklagte für diesen Erfolg nicht verantwortlich gemacht werden kann (vgl. z. B. RGSt 61, 318).

  • RG, 21.12.1934 - 1 D 134/34

    Kann ein Zeuge, der den Richter durch eine wissentlich falsche Aussage zu einer

    Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52
    Der Ursachenzusammenhang muß verneint werden, wenn ein späteres Ereignis diese Fortwirkung beseitigt und andererseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl RGSt 69, 44 47).
  • RG, 02.10.1930 - II 673/30

    1. Fahrlässige Tötung eines Kindes durch ungenügende Betreuung der

    Auszug aus BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52
    Es ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß eine Ursache auch dann Ursache im Rechtssinne bleibt, wenn außer ihr noch andere Ursachen zur Herbeiführung des Erfolges beigetragen haben und daß insbesondere keine sog. Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs eintritt, wenn durch Handlungen zurechnungsfähiger Dritter Zwischenursachen gesetzt worden sind, ohne die der rechtswidrige Erfolg nicht eingetreten wäre (vgl. RGSt 61, 318; 64, 316 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (RGSt 5, 202, 203; BGHSt 4, 360, 361 f.; 7, 112, 114; BGH NStE Nr. 12 zu § 222 StGB).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).

  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89

    Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand

    Eine Unterbrechung des Kausalverlaufs läge nur vor, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursachenkette beseitigt und nunmehr allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeiführt (RGSt 64, 373; BGHSt 4, 360, 362; BGH GA 1960, 112).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85

    Fahrlässige Mitwirkung; Fahrlässige Nebentäterschaft; Ordnungswidrigkeit;

    Allein diese auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Ansicht (vgl. BT-Drucks. aaO.) verhindert, daß im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Strafrecht von der höchstrichterlichen Rechtspr. und der h. M. in der Lit. abgelehnte Lehre vom Regreßverbot eingeführt wird, nach der bei vorsätzlichen Taten ein Rückgriff auf fahrlässige Erstursachen ausgeschlossen sein soll (RGSt 61, 318; 64, 316, 370; BGHSt 4, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 526; Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 3 Rdnr. 78 f.; SK StGB vor § 1 Rdnr. 49 und 7).«.
  • LG Hamburg, 09.02.1968 - 147 Ks 2/67

    Tötung der bei der Enterdung von Massengräbern in Weissrussland und Ostpolen

    Hierbei nimmt das Schwurgericht auf die Urteile des BGH vom 1.Oktober 1953 - 3 StR 854/52 (BGHSt 4, 360 ff., 362) und vom 9.April 1963 - 5 StR 22/63 sowie auf die Ausführungen von Roxin, Täterschaft und Tatherrschaft, 1963, S.176/177, 246, ferner in ZStW Bd.74 (1962), 411 ff. (425 ff.) sowie in GA 1963, 193 ff. (202) und Jäger, Verbrechen unter totalitärer Herrschaft, 1967, S.315 (vgl. auch Welzel, Das Deutsche Strafrecht, 9.Aufl. 1965, S.39 unter c, Schönke/Schröder, StGB, 12.Aufl. 1965, Vorbem.63 vor § 1 StGB und Schwarz/Dreher, StGB, 28.Aufl. 1966, Vorbem. B II 3b vor § 1 StGB) Bezug.
  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ws 244/02

    Nichtbeachtung anderer Pkws auf der Überholspur - Fahrlässige Tötung

    Dass mehrere Verkehrsteilnehmer anhielten und Sicherungsmaßnahmen trafen, entlastet den Beschuldigten nicht (BGHSt 4, 360 ff).
  • BGH, 10.06.1958 - 1 StR 174/58

    Rechtsmittel

    Ähnlich hat sich auch der 4. Strafsenat in seiner Entscheidung 4 StR 48/51 vom 9. März 1951 (LM Nr. 1 zu § 222 StGB) und der frühere 3. Strafsenat in BGHSt 4, 360 (= LM Nr. 20 zu § 222 StGB m.A. Kohlhaas) geäußert.
  • BGH, 11.07.1957 - 4 StR 569/56

    Rechtsmittel

    Der Ursachenzusammenhang wurde bei E. nicht dadurch unterbrochen, daß noch andere Personen Bedingungen zum Erfolg setzten (BGHSt 4, 360, 361 f).
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 551/64

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Sie muß deshalb begründet werden (BGHSt 1, 346, 350 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; 4, 364 [BGH 01.10.1953 - 3 StR 854/52]; vgl. ferner 9, 77 ff), und die Begründung muß erkennen lassen, daß das Gericht bei der Anordnung die durch die Ausnahmevorschrift des § 247 Abs. 1 StPO gezogenen Grenzen eingehalten hat (BGHSt 15, 194); die bloße Anführung des Gesetzes genügt hier nicht.
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 166/68

    Eröffnung einer neuen Kausalkette durch Unerreichbarkeit eines Arztes nach

    Daß der Arzt in der kleinen Privatklinik im nahen N. nicht erreichbar war, sodaß der Weitertransport B.s nach C. erforderlich war, beseitigte nicht diese vom Angeklagten gesetzte Bedingung für den Tod des Verletzten und eröffnete auch nicht eine neue Ursachenreihe (BGHSt 1, 332, 333 [BGH 28.09.1951 - 2 StR 391/51]; 4, 360, 362) [BGH 01.10.1953 - 3 StR 854/52].
  • BGH, 10.10.1961 - 1 StR 361/61

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen

  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 78/71

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte - Entfernung des Angeklagten aus dem

  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 125/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
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