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   BGH, 19.02.1953 - 5 StR 228/52   

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BGH, 19.02.1953 - 5 StR 228/52 (https://dejure.org/1953,713)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1953 - 5 StR 228/52 (https://dejure.org/1953,713)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1953 - 5 StR 228/52 (https://dejure.org/1953,713)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 54
  • NJW 1953, 711
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.02.1930 - III 1304/29

    Kann eine Urkunde als "amtlich anvertraut" auch dann gelten, wenn sie einem

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  • RG, 11.12.1896 - 3991/96

    Zum Begriffe der "amtlich anvertrauten Urkunde" im Sinne des § 348 Abs. 2

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  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Maßgebliche Erwägung ist, daß die Herstellung der Verfügungsmacht über die Ermittlungsakten auf amtlicher Anordnung und auf dem besonderen, auf die amtliche Eigenschaft des Staatsanwalts gegründeten Vertrauen beruht, für die Erhaltung und Vollständigkeit der Verfahrensunterlagen Sorge zu tragen (vgl. BGHSt 3, 304, 305 f; 4, 54, 55).
  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 120/55

    Rechtsmittel

    Sie muß ihm mit Rücksicht auf seine Amtsstellung unmittelbar oder mittelbar durch eine Amtsstelle anvertraut sein (RGSt 64, 2; BGHSt 3, 304 [306]; 4,54).

    Das Urteil ergibt nicht, daß sie von der Behörde ermächtigt gewesen wäre, außerhalb der Dienststelle Karteiblätter in Empfang zu nehmen, daß diese ihr also in dieser Weise hätten amtlich anvertraut werden können (BGHSt 4, 54 [56]).

  • BGH, 20.08.1975 - 3 StR 120/75

    Merkmale, die eine von dem Beamten selbst gefertigte Urkunde zu einer amtlich

    Die vom Angeklagten selbst hergestellte sogenannte Anhaltemeldung, die er der Prostituierten M. aushändigte, war ihm im Sinne des zur Tatzeit geltenden § 348 Abs. 2 StGB a.F. als Beamten amtlich anvertraut, da er die Verfügungsmacht darüber kraft allgemeiner dienstlicher Anordnung auf der Grundlage des besonderen Vertrauensverhältnisses erhalten hatte, das zwischen ihm und seinem Dienstherrn bestand und das ihn verpflichtete, für die Erhaltung der Meldung zum Zwecke ihrer dienstlichen Verwendung zu sorgen (vgl. BGHSt 3, 304, 306; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • BGH, 02.11.1977 - 3 StR 389/77

    Anvertrautsein eines Amtsträgers bei unmittelbarer Überlassung von Gerichtsakten

    Entscheidend hierfür ist, daß die Akten ihm mit Rücksicht auf seine Amtsstellung als Staatsanwalt unmittelbar überlassen wurden (BGHSt 3, 304, 305; 4, 54; RGSt 64, 2).
  • BGH, 30.10.1964 - 2 StR 328/64

    Rechtsmittel

    Sie muß ihm also mit Rücksicht auf seine Amtsstellung unmittelbar oder mittelbar durch eine Amtsstelle anvertraut sein (RGSt 64, 2; BGHSt 3, 304, 306 [BGH 13.11.1952 - 3 StR 1119/51]; 4, 54) [BGH 13.02.1953 - 2 StR 876/52].
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 566/56

    Rechtsmittel

    So hat auch der Bundesgerichtshof, z.B. in Urteil vom 19. Februar 1953 (BGHSt 4, 54), deutlich zwischen Zuzugsanträgen unterschieden, die einem Beamten in den Räumen des Wohnungsamt es vorgelegt und ihm dadurch amtlich anvertraut werden, und solchen, die er in seiner Wohnung entgegennimmt.
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