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   BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50   

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https://dejure.org/1952,245
BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,245)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1952 - 3 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,245)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1952 - 3 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Denunziation des Bruders wegen abfälliger Äusserungen über das nationalsozialistische Regime und die deutsche Kriegslage. Der Denunzierte wurde vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 66
  • NJW 1953, 793
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
    Weiter ist von Belang, ob der Angeklagte erkannt hat, mit seinem Vorgehen Unrecht zu tun, oder wenigstens in der Lage war, bei gehöriger, ihm nach der Sachlage zuzumutender Anspannung seines Gewissens die Einsicht in das Unrechtmässige seines Tuns zu gewinnen (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] [201]).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
    Da das Gesetz für minder schwere Fälle Zuchthaus oder Gefängnis ohne Festsetzung einer Mindeststrafe vorsah, war das Gericht nicht berechtigt, die geringen Verstösse mit derselben Strafe zu ahnden, wie die schweren und schwersten (vgl. BGHSt 1, 131 [136]; 1, 305 [308]).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
    Dabei sind die in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1952 (BGHSt 3, 110) aufgestellten rechtlichen Grundsätze zu beachten.
  • BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
    Da das Gesetz für minder schwere Fälle Zuchthaus oder Gefängnis ohne Festsetzung einer Mindeststrafe vorsah, war das Gericht nicht berechtigt, die geringen Verstösse mit derselben Strafe zu ahnden, wie die schweren und schwersten (vgl. BGHSt 1, 131 [136]; 1, 305 [308]).
  • RG, 16.04.1942 - 2 D 77/42

    "Öffentlich" i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 (zweiter Fall) KriegssonderstrafrechtsVO.

    Auszug aus BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
    Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon auszugehen sein, dass die vom Reichsgericht in seinem Urteil vom 16. April 1942 (RGSt 76, 118) begründete Auffassung noch als vertretbar bezeichnet werden kann.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    (Vgl. dazu etwa die Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung (BGHSt 4, 68 [richtig: BGHSt 4, 66, 68 - d. Red.] ; BGHZ 17, 335 [richtig: BGHZ 17, 327, 335 - d. Red.] ) sowie über die Rechtsprechung der Sondergerichte und Standgerichte (BGHZ 8, 169 und Urteil vom 16. Juni 1956 - 1 St. R 50/56 -]).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    aa) Allerdings ist eine Beugung des Rechts durch das Verhängen einer überhöhten Strafe möglich (vgl. schon BGHSt 3, 110, 118 ff.; 4, 66, 69 ff.; 10, 294, 300 f.; BGH GA 1958, 241; NJW 1960, 974, 975).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Insoweit hätte daher das mindestens fahrlässige Setzen einer unerlässlichen Bedingung für den Erlass rechtswidriger Todesurteile zu genügen (vgl. BGHSt 3, 110, 124; 3, 271, 273 f.; 4, 66, 71).

    In diesem Falle wäre die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe schon um deswillen als rechtswidrig anzusehen (vgl. BGHSt 3, 110, 120; 4, 66, 69 f.).

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