Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1994 - 5 StR 91/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 263 StGB
Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung (Vortäuschung der Existenz eines Unternehmens und Anmeldung fingierter Umsätze; Begehren von Vorsteuererstattungen). - Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 40, 109
- NJW 1994, 2302
- MDR 1994, 606
- NStZ 1994, 397
- StV 1994, 375 (Ls.)
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Strafrecht - "Schwarzarbeit" am Bau: Drastische Strafen wg. Steuerhinterziehung!
Das durch § 370 AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d.h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 41, 1, 5; 46, 107, 120). - BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Wird in derartigen Fällen nicht zu einer Strafe verurteilt, so könnte in der Bevölkerung der Eindruck entstehen, daß dem durch § 370 AO geschützten Rechtsgut der Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5;… Kohlmann aaO § 370 AO Rdn. 9.6 m.w.N.), nur geringe Bedeutung zukomme, was zu einer ernstlichen Beeinträchtigung der Rechtstreue der Bevölkerung im Bereich der Steuerehrlichkeit führen könnte. - BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07
Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger …
Beim Tatbestand des § 370 AO handelt es um eine abschließende Sonderregelung, die gemäß ihrem gesetzgeberischen Zweck den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung zulässt, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außerhalb der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt ( BGHSt 40, 109, 110 f.; 36, 100, 101;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 2, jeweils m.w.N.; BGH wistra 1998, 64, 65).Dies gilt nicht nur im Bereich der Vergütung von Vorsteuern (vgl. BGHSt 40, 109, 113; BGH wistra 2004, 309, 310; 2003, 20, 21), sondern auch für die Erstattung von Ertragsteuern (BGH wistra 1998, 64, 65; 1990, 58).
Damit dient die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen unmittelbar dem zu schützenden Rechtsgut des § 370 AO, nämlich dem Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109, 111; 43, 381, 404).
aa) Da es sich beim Tatbestand des § 370 AO um eine abschließende Sonderregelung handelt, die gemäß ihrem gesetzgeberischen Zweck den allgemeinen Betrugstatbestand verdrängt und allenfalls dann eine tateinheitliche Begehung zulässt, wenn der Täter mit Mitteln der Täuschung außerhalb der Verkürzung von Steuereinnahmen oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile noch weitere Vorteile erstrebt ( BGHSt 40, 109, 110 f.; 36, 100, 101;… BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 2, jeweils m.w.N.; BGH wistra 1998, 64, 65), kommt sowohl für die von dem Angeklagten erlangten Steuererstattungen als auch für die ausgezahlten Zinsbeträge eine tateinheitliche Verurteilung wegen Betruges (§ 263 StGB) nicht in Betracht.
- BFH, 19.08.2008 - VII R 6/07
Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich …
Indes wird von § 370 AO nicht ein Individualinteresse, das dem eines geschädigten und auf einen zivilrechtlichen Ausgleich bedachten Bürgers vergleichbar wäre, geschützt, sondern das öffentliche Interesse des Fiskus und damit des Staates am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH-Urteile vom 23. März 1994 5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, und vom 1. Februar 1989 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100). - BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00
Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat …
Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5).Das durch die Steuerdelikte der §§ 370 ff. AO geschützte Rechtsgut ist die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs, d. h. des rechtzeitigen und vollständigen Steueraufkommens (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5; BGH wistra 2000, 340, 344).
- BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02
Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …
Auch Fälle, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, sind als Steuerhinterziehung (und nicht als Betrug) zu beurteilen ( BGHSt 40, 109).Der Verurteilung des Angeklagten wegen Steuerhinterziehung steht nicht entgegen, daß er Steuererstattungen für Scheinfirmen geltend machte; auch Fälle, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, sind als Steuerhinterziehung (und nicht als Betrug) zu beurteilen ( BGHSt 40, 109).
Zudem ist der durch § 370 AO geschützte Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag der Umsatzsteuer (vgl. BGHSt 36, 100, 102 m.w.N.) unabhängig davon betroffen und beeinträchtigt, ob einer geltend gemachten Vergütung ein gegenüber dem Rechnungsempfänger tatsächlich bewirkter Umsatz zugrunde liegt oder ob die Vorsteuererstattung aufgrund einer Täuschung der Finanzbehörden ohne Umsatz erfolgt ( BGHSt 40, 109, 111).
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § …
Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß Fälle, in denen die Existenz eines Unternehmens nur vorgetäuscht wird, für das sodann ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden, nicht als Betrug, sondern als Steuerhinterziehung zu beurteilen sind ( BGHSt 40, 109; 36, 100). - BFH, 25.10.2005 - VII R 10/04
Steuerhinterziehung durch EDV-Eingaben eines FA-Sachbearbeiters
Nach der Rechtsprechung des BGH, der mit überzeugenden Gründen eine im Schrifttum vertretene und früher auch von der Rechtsprechung geteilte gegenteilige Ansicht aufgegeben hat (dazu BGH-Beschlüsse vom 23. März 1994 5 StR 91/94, BGHSt 40, 109, sowie vom 21. Oktober 1997 5 StR 328/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 589; vgl. auch BGH-Urteil vom 1. Februar 1989 3 StR 179/88, BGHSt 36, 100), liegt ein Fall der Steuerhinterziehung auch dann vor, wenn --wie im Streitfall-- die Existenz eines Unternehmens vorgetäuscht wird, für das ohne Bezug auf reale Vorgänge fingierte Umsätze angemeldet und Vorsteuererstattungen begehrt werden.In dem Beschluss in BGHSt 40, 109 hat der BGH die vom FG aufgegriffene und offenbar für überzeugend erachtete Überlegung mit Recht verworfen, die Anwendung des § 370 AO 1977 scheide in einem solchen Fall aus, weil es an einem "wirklichen" Steuervorgang fehle und bei fingierten Vorgängen das Vermögen des Staates, nicht jedoch dessen Steueranspruch verletzt oder gefährdet werde.
- BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95
Mehrfacheinschaltung eines Unternehmers als Reihengeschäft?
Dadurch, daß der Klägerin der Abzug der Vorsteuer gewährt wurde, hat sie einen ungerechtfertigten Steuervorteil i. S. des § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 2 AO 1977 erlangt (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. März 1994 5 StR 91/94, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 221). - BGH, 25.10.2000 - 5 StR 399/00
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Steuerhinterziehung / Vorenthalten von …
Bei Steuerdelikten, deren geschütztes Rechtsgut allein die Sicherung des staatlichen Steueranspruchs ist (vgl. BGHSt 36, 100, 102; 40, 109; 41, 1, 5), kommt ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a Nr. 1 StGB nicht in Betracht (vgl. BayObLG NJW 1996, 2806 und wistra 1997, 313, 314). - BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
- BGH, 24.11.2004 - 5 StR 220/04
Abgrenzung von Betrug und Steuerhinterziehung bei der bloßen Anmeldung von …
- BGH, 26.03.1997 - 5 StR 127/07
- BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94
Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein …
- BGH, 17.02.1998 - 5 StR 624/97
AO § 370
- BGH, 21.10.1997 - 5 StR 328/97
StGB § 257, § 266; AO § 370
- BGH, 24.04.1996 - 5 StR 142/96
AO § 370; StGB § 46
- OLG Hamburg, 05.12.2000 - III - 6/00
Hinterziehung von Vermögenssteuer
- BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97
Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver …
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03
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