Rechtsprechung
BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 356 StGB
Kein Parteiverrat durch Vertretung des Täters und des Geschädigten durch Anwälte derselben Rechtsanwaltssozietät - Wolters Kluwer
Rechtssache - Rechtsanwaltssozietät - Mandatsbeschränkung - Parteiverrat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 356
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 40, 188
- NJW 1994, 2302
- MDR 1994, 946
- NStZ 1994, 490
- NJ 1994, 531
- StV 1994, 486
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ 56, 355; BGH MDR 1994, 308) im Zweifel davon auszugehen, daß die Mandatsübernahme durch einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt auch seine Sozien verpflichtet.Diese Regelannahme schließt aber nicht aus, daß auch innerhalb einer Sozietät das Mandatsverhältnis nur zu einem der Sozien begründet werden kann (BGHZ 56, 355, 358;… Rudolphi in SK, StGB, 4. Aufl., § 356 Rdn. 11; Dahs JR 1986, 349).
Die Prozeßvollmacht hat mit dem Verhältnis des Rechtsanwalts zu dem Mandanten "nicht unbedingt etwas zu tun; sie soll lediglich den Anwalt nach außen legitimieren" (BGHZ 56, 355, 358; vgl. auch BGHSt 36, 259, 260).
- BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der …
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94
Die Prozeßvollmacht hat mit dem Verhältnis des Rechtsanwalts zu dem Mandanten "nicht unbedingt etwas zu tun; sie soll lediglich den Anwalt nach außen legitimieren" (BGHZ 56, 355, 358; vgl. auch BGHSt 36, 259, 260). - BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94
Diese rechtliche Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 146 StPO (BVerfGE 43, 79, 93 ff.), wonach mehrere Beschuldigte von jeweils anderen Anwälten einer Sozietät verteidigt werden können. - BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93
Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats
Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen (BGHZ 56, 355; BGH MDR 1994, 308) im Zweifel davon auszugehen, daß die Mandatsübernahme durch einen einer Anwaltssozietät angehörenden Rechtsanwalt auch seine Sozien verpflichtet.
- OLG Düsseldorf, 31.01.2012 - 24 U 216/10
Haftung der Mitglieder einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft
Nach BGHSt 40, 188 = BGH, NStZ 1994, 490 ist die Mandatsbeschränkung auf nur ein Mitglied der Sozietät im Hinblick auf § 356 StGB rechtlich unbedenklich; abzustellen ist danach allein darauf, wer nach dem ausdrücklich oder schlüssig erklärten Willen des Mandanten der Rechtsanwalt sein sollte, von dem die Erfüllung der anwaltlichen Pflichten erwartet wurde). - BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch …
Dem steht nicht entgegen, daß es rechtlich möglich und im Hinblick auf § 356 StGB unbedenklich ist, das Mandat auf ein einzelnes Mitglied der Sozietät zu beschränken (BGH Urteil vom 7. Juni 1994 - 5 StR 85/94 - BGHR StGB § 356 Anvertrauen 1). - OLG Stuttgart, 09.01.2001 - 3 Ws 222/00
Zustandekommen des Verteidigermandats
Trägt der Beschuldigte das Mandat einer Sozietät von Rechtsanwälten an, erklärt der ihm gegenüber auftretende Sozius die Annahme zwar grundsätzlich auch namens der anderen Sozien, gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass das Mandatsverhältnis nur mit einem der Sozien begründet wird (BGHSt 40, 188; BGHZ 56, 355;… Palandt/Sprau, 60. Aufl., § 705 BGB Rdnr. 49). - OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00
Bestellung zum Pflichtverteidiger; Zulässigkeit; Anwaltssozietät; Struktureller …
Auch der BGH vertritt offensichtlich die Auffassung, die Verteidigung Mitbeschuldigter durch verschiedene derselben Sozietät angehörende Rechtsanwälte sei prinzipiell möglich, sofern jeweils eine Mandatsbeschränkung auf den betreffenden Rechtsanwalt erfolgt sei (BGH NStZ 1994, 490).