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   BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94   

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https://dejure.org/1994,1033
BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94 (https://dejure.org/1994,1033)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1994 - 1 StR 40/94 (https://dejure.org/1994,1033)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94 (https://dejure.org/1994,1033)
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"das Hausrecht geht dem Öffentlichkeitsrecht vor"

§ 169 S. 1 GVG, § 338 Nr. 6 StPO, kein Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Verhandlung, wenn ein Augenschein (§ 86 StPO) auf privatem Grund stattfindet und der Eigentümer Unbeteiligten den Zutritt nicht gewährt (vgl. Art. 13 GG), (vgl. nunmehr auch § 144 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung seit 1.1.02>);

§ 266 Abs. 1 StPO, Einstellung des Verfahrens in der Revisionsinstanz (§ 260 Abs. 3 StPO), wenn wegen einer Tat verurteilt wurde, zu der ein förmlicher Einbeziehungsbeschluß zur Nachtragsanklage fehlt

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 169 Satz 1 GVG; § 338 Nr. 6 StPO; Art. 13 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin des Strafverfahrens; Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Verfahren - Öffentlichkeit - Besichtigung eines Anwesens - Hausrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13; GVG § 169

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 191
  • NJW 1994, 2773
  • MDR 1994, 930
  • NVwZ 1994, 1243 (Ls.)
  • NStZ 1994, 498
  • StV 1994, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    a) Wie anerkannt ist, gibt es - über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus - Situationen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet, die hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 21, 72, 73; 24, 72, 73 f.; 27, 13, 14 f.; OLG Hamm VRS 64, 451, 452 f.; Foth in Lexikon des Rechts, Strafrecht/Strafverfahrensrecht S. 564).

    Insoweit bedarf es keines Gerichtsbeschlusses zum Ausschluß der Öffentlichkeit; vielmehr entscheidet gemäß § 176 GVG der Vorsitzende (vgl. BGHSt 5, 75, 83; 24, 72, 73).

  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 169/93

    Möglichkeit der Verteidigung des Angeklagten nach erheblicher Veränderung des

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    2 St 96/52">BayObLGSt 1953, 1; BGH NJW 1970, 904 f. unter Hinweis auf BGH, Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 19/60; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 1, 2, 3).

    Sie steht der Erhebung einer neuen Anklage nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3).

  • BGH, 22.09.1978 - 3 StR 304/78

    Begründetheit einer Revision wegen einer wirksamen Verfahrensrüge - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
    Dieser Beurteilung steht der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1978 - 3 StR 304/78 (MDR 1979, 247 = JR 1979, 261 f. m. Anm. Foth) nicht entgegen.
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN).
  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 331/99

    Raub mit Todesfolge, Mittäterschaft, Leichtfertigkeit

    Eine Pflicht, die Zuhörer nach Fortführung der Beweisaufnahme in öffentlicher Sitzung über den Inhalt der nicht öffentlich durchgeführten Verhandlungsteile zu unterrichten, sieht das Gesetz nicht vor, diese ist auch der Entscheidung BGHSt 40, 191, 194 nicht zu entnehmen.
  • OLG München, 28.10.1994 - 11 WF 979/94

    Prozeßkostenhilfe; PKH-Beschluß; Streitgegenstandes; Auslegung des Beschlusses;

    Im übrigen hat gegen eine ungerechtfertigte Benachteiligung der "armen" Partei schon der BGH (BGHZ 13, 373 - und zwar bezüglich Gerichtskosten und außergerichtlicher Kosten) und vor diesem bereits das Kammergericht (Juristische Wochenschrift 1937, 2803/2804 - hier bezüglich Gerichtskosten) Stellung genommen (vgl. ferner zu der entsprechenden Problematik bei einem "armen" und einem "reichen" Streitgenossen: Rönnebeck NJW 1994, 2773 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 06.06.2001 - 1 Ss 125/01

    Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen

    Falls sie versagt wurde, hätte der Öffentlichkeitsgrundsatz aus tatsächlichen Gründen zurücktreten müssen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 169 GVG, RN 6; BGHSt 40, 191).
  • OLG Köln, 02.07.1999 - Ss 245/99
    Es ist anerkannt, daß es - über die gesetzlich geregelten Einschränkungen hinaus (vgl. etwa § 172 GVG, § 48 JGG, Art. 6 Abs. 1 Satz 2 MRK) - auch hinzunehmende situationsbedingte Erschwernisse gibt, bei denen die Öffentlichkeit des Verfahrens tatsächliche Schranken findet mit der Folge, daß der Zutritt nur im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (vgl. BGHSt 21, 72, 73 = NJW 1966, 1570 m. Anm. Beck NJW 1966, 1976; BGHSt 24, 72, 73 f. = NJW 1971, 715; BGHSt 27, 13, 14 f. = NJW 1977, 157; BGHSt 40, 191, 192 = NJW 1994, 2773 = NStZ 1994, 498; Kuckein a.a.O. § 338 Rdnr. 86 f.).
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