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   BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93   

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BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1994,599)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1994 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1994,599)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93 (https://dejure.org/1994,599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 195
  • NJW 1994, 2368
  • MDR 1994, 1136
  • NStZ 1994, 493
  • StV 1994, 478
  • BStBl II 1994, 673
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93
    Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung wird nicht an der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat festgehalten (im Anschluss an BGH, Beschluß vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93 - BGHSt 40, 138).

    Die vom Landgericht auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgenommene rechtliche Würdigung der Umsatzsteuerhinterziehungen als fortgesetzte Handlungen entspricht nicht dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen -, StV 1994, 306).

    Danach kommt im Ergebnis die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung nur dann in Betracht, wenn dies, was am Straftatbestand zu messen ist, zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist (Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 aaO).

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Auszug aus BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93
    So bliebe es möglicherweise bei der bisherigen Rechtsprechung, wonach einheitlich für den Beginn der Verjährung auf die Beendigung des letzten Teilakts abzustellen sei (vgl. dazu den Anfragebeschluß des Senats in dieser Sache vom 23. November 1993, wistra 1994, 57; Rücknahme durch Beschluß vom 17. Mai 1994); auch die daran anknüpfende Ablaufhemmung bei der steuerlichen Festsetzungsfrist nach §§ 169 Abs. 1 Satz 4, 171 Abs. 7 AO ließe weiterhin einen steuerlichen Rückgriff auf Handlungen zu, die bei der Annahme von Einzeltaten in verjährter Zeit (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) begangen worden sind.
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Nachdem der Bundesgerichtshof das aus dem Strafrecht stammende Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs für den Bereich des Strafrechts (BGHSt 40, 138; 40, 195, 197; 41, 385, 393 ff.; 43, 149, 152; 43, 312, 315) aufgegeben und der Senat den Rechtsbegriff der Fortsetzungstat im Recht der Vertragsstrafe für unanwendbar erklärt hat (BGHZ 146, 318, 324 - Trainingsvertrag), besteht keine Veranlassung, an diesem Institut für die Zwangsvollstreckung festzuhalten (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 12 Rdn. 6.4; Fezer/Büscher, UWG, § 12 Rdn. 313; Harte/Henning/Brüning, UWG, Vor § 12 Rdn. 322 f.; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rdn. 156; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 57 Rdn. 35; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl., Rdn. 906, 946; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 890 Rdn. 41; MünchKomm.ZPO/Gruber, 3. Aufl., § 890 Rdn. 13; Mankowski, WRP 1996, 1144, 1148; OLG Nürnberg NJW-RR 1999, 723, 724; OLG Naumburg WRP 2007, 566, 569 f.; a.A. Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., § 890 Rdn. 28; Zöller/Stöber aaO § 890 Rdn. 20; Musielak/Lackmann aaO § 890 Rdn. 13; vermittelnd Ahrens/Ahrens, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., Kap. 66 Rdn. 4).
  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    Dass hierdurch entsprechend der Kritik an der zwischenzeitlich für die Steuerhinterziehung auch mit Rücksicht auf die Zielsetzungen des § 371 AO aufgegebenen Figur des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGH Beschluss vom 05.04.2000 5 StR 226/99, wistra 2000, 219 Tz. 78; BGH Beschluss vom 20.06.1994 5 StR 595/93, BGHSt 40, 195 - Tz. 13 auch zu § 171 Abs. 7 AO; BGH Großer Senat für Strafsachen Beschluss vom 03.05.1994 GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138) die gesetzlichen Regelungen über Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt würden (vgl. dazu BGH GSSt Tz. 41), sieht der Senat nicht.

    Indes widerspräche dies der von der Rechtsprechung des BGH mit der Aufgabe der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs (vgl. BGH Beschluss vom 05.04.2000 5 StR 226/99, wistra 2000, 219 Tz. 78; BGH Beschluss vom 20.06.1994 5 StR 595/93, BGHSt 40, 195 - Tz. 13 auch zu § 171 Abs. 7 AO; BGH Großer Senat für Strafsachen Beschluss vom 03.05.1994 GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138) verfolgten Intention zu vermeiden, dass die gesetzlichen Regelungen der strafrechtlichen Verjährungsfristen faktisch außer Kraft gesetzt würden (vgl. dazu BGH GSSt Tz. 41).

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Ebensowenig wie ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem im Betäubungsmittelstrafrecht (vgl. BGH NStZ 1994, 494), eine institutionalisierte Steuerhinterziehung im Steuerstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 195) oder ein familiäres Beziehungsgeflecht im Sexualstrafrecht (vgl. BGHSt 40, 138, 156) begründet der von der Kartellbehörde angeführte "quasi synallagmatische Charakter" von Kartellabsprachen die Notwendigkeit, mittels des Rechtsinstituts der fortgesetzten Handlung das verwirklichte Unrecht sachgerecht zu erfassen.
  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 491/94

    Steuerliche Gestellungspflicht nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ist kein besonderes

    Dies ist indes mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 138; 40, 195) nicht vereinbar.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Die Feststellung, wonach Betriebseinnahmen in den Steuererklärungen der Streitjahre 2000 und 2001 nicht in vollem Umfang steuerlich erklärt worden sind, bewirkt sowohl für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer der jeweiligen Streitjahre (zum Vorliegen von Einzeltaten vgl. BGH-Beschluss vom 20. Juni 1994 5 StR 595/93, BStBl II 1994, 673) eine Tatentdeckung i.S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG.
  • BGH, 03.11.1994 - 3 StR 62/94

    Strafbarkeit der Wahlfälschung im Auftrag der SED-Parteiführung;

    Diese Bewertung des Konkurrenzverhältnisses trifft jedenfalls nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138; vgl. auch BGH, Beschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 595/93, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) zur Aufgabe des Begriffs der fortgesetzten Handlung nicht (mehr) zu.
  • BGH, 13.10.1998 - 5 StR 392/98

    Steuerhinterziehung; Gewährung des letzten Wortes nach Schluss der Beweisaufnahme

    Dies gilt auch nach Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138; 40, 195).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

    Durch diese Entscheidung ist zwar der Konstruktion eine Absage erteilt worden, die in Fällen wiederholter Tatbegehung mit der Annahme von Fortsetzungszusammenhang zu einer viele Jahre dauernden einzigen Tat führten und ohne Grundlage im Tatbestand mit pauschalierenden Begriffen wie dem "familiären Beziehungsgeflecht" beim Kindesmißbrauch, der "institutionalisierten" Steuerhinterziehung (BGHSt 40, 195) oder dem "eingespielten Bezugs- und Absatzsystem" beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (BGH NStZ 1994, 494) umschrieben wurden.
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Das Institut des Fortsetzungszusammenhangs ist jedoch von der Rechtsprechung aufgegeben worden (vgl. BGH Großer Senat, Beschluss vom 3. Mai 1994 GSSt 2/93, BGHSt 40, 138; BGH-Beschluss vom 20. Juni 1994- 5 StR 595/93, BGHSt 40, 195 und BFH-Urteil vom 22. Juni 1995 IV R 26/94, BStBl II 1995, 575).
  • BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

    Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt

    Nunmehr ist in Fortentwicklung der Erwägungen des Senats in BGHSt 28, 169 unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung (vgl. u.a. BGHSt 40, 138; 40, 195; BGH NStZ 1994, 494; 1995, 92; BGH, Beschluß vom 19. Dezember 1995 - KRB 33/95 - zum Abdruck in BGHSt 41, 385 bestimmt) und Literatur (vgl. Geppert NStZ 1996, 57) festzustellen, daß es sich bei den gegen § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB verstoßenden Verhaltensweisen nicht um ein Dauerdelikt handelt.
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02

    Zulässigkeit eines Auslieferungsersuchens durch die Republik Österreich

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 32/95

    Submissionsabsprachen - Kartellordnungswidrigkeit

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 52/94

    Umfang der Hemmung des Ablaufs von Festsetzungsfristen durch Ermittlungsmaßnahmen

  • BGH, 25.08.1994 - 5 StR 156/94

    Annahme einer fortgesetzten Handlung bei Steuerhinterziehung über mehrere Jahre -

  • BGH, 31.10.1995 - 3 StR 463/95

    Zusammenfassung mehrerer Taten - Institutionalisierter Betrug - Fortgesetzter

  • BGH, 31.10.1994 - 5 StR 573/94

    Revision - Steuerhinterziehung - Fortgesetzte Handlung - Strafverhängung -

  • OLG Celle, 09.11.1995 - 18 WF 117/95

    Ausgestaltung der Anwendbarkeit des im Strafrecht aufgegebenen Rechtsinstituts

  • BayObLG, 29.04.1997 - 4St RR 35/97

    Konkurrenz von Steuerhinterziehungen durch Finanzbeamte mittels fiktiver

  • OLG Saarbrücken, 14.12.1994 - Ss 97/94
  • BayObLG, 21.12.1994 - 4St RR 116/94

    Status eines Zeitungsausträgers als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger

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