Rechtsprechung
| BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 73d Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 14 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme Auslegung: uneingeschränkte Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände). - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73d
Verfahrensgang
- LG Bochum, 11.05.1994 - 22 KLs 47 Js 159/93
- BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 40, 371
- NJW 1995, 470
- MDR 1995, 511
- NStZ 1995, 125
- StV 1995, 76
Wird zitiert von ... (36)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Die vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung, nach der keine Feststellungen über konkrete Herkunftstaten erforderlich sind und der Tatrichter nicht gehindert ist, sondern gehalten, die nachgewiesenen Anlasstaten in seine Überzeugungsbildung einzubeziehen, selbst wenn aus ihnen kein Gewinn erzielt worden sei (vgl. BGHSt 40, 371 ff.), sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.Die vom Beschwerdeführer gegen das Urteil mit der Rüge einer Verletzung formellen und materiellen Rechts eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf die als zutreffend erachteten Ausführungen des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs. 2 StPO ( BGHSt 40, 371).
Insgesamt dürften die Anforderungen an den Herkunftsnachweis nicht überspannt werden ( BGHSt 40, 371 ff.).
- BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02
Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz; …
Die Vorschrift des § 73 d StGB ist hinsichtlich der uneingeschränkten Überzeugung des Gerichts von der deliktischen Herkunft des sichergestellten Geldes verfassungskonform einengend auszulegen (vgl. BGHSt 40, 371).Zum einen belegt die pauschale Begründung nicht die von der verfassungskonform einengenden Auslegung dieser Vorschrift geforderte uneingeschränkte Überzeugung des Landgerichts von der deliktischen Herkunft des sichergestellten Geldes (vgl. BGHSt 40, 371).
- BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00
Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung.
Die Gegenstände können bei einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift nur dann für verfallen erklärt werden, wenn der Tatrichter nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt ist, daß die von der Verfallsanordnung erfaßten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne daß diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (vgl. BGHSt 40, 371, 373; BGH NStZ-RR 1998, 297).Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Grundlagen für eine Entscheidung über den erweiterten Verfall zweckmäßigerweise gewonnen werden (vgl. BGH NStZ 1995, 125 unter 2.;… Schmidt, aaO § 73 d Rdn. 44 f.), indem von den Vermögenswerten des Angeklagten die darin enthaltenen legal eingenommenen Geldbeträge - wie die Zuwendungen des Vaters, die Leistungen der Berufsgenossenschaft und die Gewinne aus den Handelsgeschäften - sowie der Nettogewinn, der in dem rechtsfehlerfrei für verfallen erklärten Betrag von 194.400 DM enthalten ist, abgezogen werden und die verbleibende Differenz unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgaben zur Bestreitung des Lebensunterhalts daraufhin untersucht wird, ob es sich um plausible Einkünfte aus legalen Einkommensquellen handeln kann oder nicht.
- BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08
Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel …
§ 73 d StGB regelt demgegenüber den Fall, dass der Täter über Vermögensgegenstände verfügt, die nach Überzeugung des Gerichts (vgl. hierzu BGHSt 40, 371) für oder aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt worden sind.§ 73 d StGB regelt demgegenüber den Fall, dass der Täter über Vermögensgegenstände verfügt, die nach Überzeugung des Gerichts (vgl. hierzu BGHSt 40, 371) für oder aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt worden sind.
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; …
So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239. - BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …
Gemäß § 263 Abs. 7 Satz 2 StGB können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen ( BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95).Nach dieser Vorschrift können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11 mwN; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95;… weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 58. Aufl., § 73d Rn. 5).
- BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04
Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter …
Die Anordnung des erweiterten Verfalls setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird ( BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95).Die Anordnung des erweiterten Verfalls setzt die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände voraus, hinsichtlich deren der erweiterte Verfall angeordnet wird ( BGHSt 40, 371; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95).
- BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04
Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Die Anordnung des erweiterten Verfalls scheidet aus, wenn bestimmte Tatsachen die nicht nur theoretische Möglichkeit begründen, dass Vermögensgegenstände des Täters aus anderen Quellen als aus rechtswidrigen Taten stammen; es dürfen allerdings an die Überzeugungsbildung keine überspannten Anforderungen gestellt werden ( BGHSt 40, 371, 373).Zwar scheidet die Anordnung des erweiterten Verfalls aus, wenn bestimmte Tatsachen die nicht nur theoretische Möglichkeit begründen, daß Vermögensgegenstände des Täters aus anderen Quellen als aus rechtswidrigen Taten stammen; es dürfen allerdings an die Überzeugungsbildung keine überspannten Anforderungen gestellt werden ( BGHSt 40, 371, 373;… vgl. auch Nack, GA 2003, 879, 885 m.w.N.).
- BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit …
§ 73d StGB regelt demgegenüber den Fall, dass der Täter über Vermögensgegenstände verfügt, die nach Überzeugung des Gerichts (vgl. hierzu BGHSt 40, 371, 373) für oder aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt worden sind.§ 73 d StGB regelt demgegenüber den Fall, dass der Täter über Vermögensgegenstände verfügt, die nach Überzeugung des Gerichts (vgl. hierzu BGHSt 40, 371, 373) für oder aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt worden sind.
- BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94
Vermögensstrafe I
- BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94
StGB § 46, § 73d
- BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95
Vermögensstrafe II
- BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02
Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall …
- BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03
Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich …
- BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04
Erweiterter Verfall (Voraussetzung der uneingeschränkten tatrichterlichen …
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05
Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf …
- BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09
Erweiterter Verfall (deliktische Herkunft von Vermögensgegenständen).
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95
StGB § 73
- BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97
BtMG § 31
- BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10
Erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Diskrepanz zwischen Vermögenslage und …
- BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11
Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von …
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02
StGB § 23 Abs. 2, § 24, § 25 Abs. 2, § 30; BtMG § …
- BGH, 10.02.1998 - 4 StR 4/98
StGB § 73 d
- BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98
BtMG § 30 a; StGB § 7, § 69
- BGH, 29.11.1996 - 4 StR 537/96
StPO § 267
- BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12
Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des …
- BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03
Verfall (grundsätzlich kein Strafmilderungsgrund; Strafzumessung).
- OLG Hamm, 30.03.1995 - 4 Ausl 352/93
IRG § 61 Abs. 1 S. 2, § 66 Abs. 1 Nr. 2, § 66 Abs. 2 Nr. 3
- BGH, 29.08.1995 - 1 StR 482/95
StGB § 73d
- OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 123/00
StGB § 260 Abs. 3 Satz 2, § 73d Abs. 1 Satz 1
- OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02
Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, …
- OLG Hamm, 28.02.2012 - 3 RVs 7/12
Anordnung des Verfalls einer aus mehreren Banknoten und Münzen bestehenden …
- OLG Hamm, 30.03.1995 - 4. Ausl 352/93
- BayObLG, 14.06.1995 - 4St RR 113/95
Betäubungsmittelstrafrecht: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall
- BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben …
- BayObLG, 07.07.2000 - 4St RR 83/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei …
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