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   BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94   

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BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94 (https://dejure.org/1994,1037)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1994 - 2 StR 628/94 (https://dejure.org/1994,1037)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94 (https://dejure.org/1994,1037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StGB; § 264a StGB; § 4 Abs. 2 Nr. 2 PresseG HE; § 12 Abs. 1 PresseG HE
    Verfolgungsverjährung bei Kapitalanlagebetrug (Tatbegehung durch unrichtige Prospektangaben; Presseinhaltsdelikt)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Missbrauchs von Titeln - Einstellung eines Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung - Kapitalanlagebetrug durch unrichtige und unvollständige Angaben in einem Prospekt zum Vertrieb von Anteilen an einem Immobilienfonds

  • streifler.de

    Kapitalanlagebetrug durch Prospekttäuschung - Verjährung

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 385
  • NJW 1995, 892
  • NJW 1995, 893
  • MDR 1995, 512
  • NStZ 1995, 240
  • NStZ 1996, 538
  • WM 1995, 730
  • BB 1995, 325
  • afp 1995, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94
    Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), der durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") verübt wird, erfüllt allerdings die Voraussetzung, nach der die Tat mit einem Druckwerk "strafbaren Inhalts" begangen sein muß (sog. Presseinhaltsdelikt, vgl. RGSt 66, 145; BGHSt 26, 40, 43 ff; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 Rdn. 15 m.w.N.).

    Sie sind - ungeachtet der sie kennzeichnenden, formal-inhaltlichen Besonderheiten (Angaben über die angebotene Kapitalanlage, Anspruch auf Vollständigkeit) - Werbeschriften (Lackner, StGB 20. Aufl. § 264 a Rdn. 10; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 264 a Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 264 a Rdn. 18 f; Samson in SK § 264 a Rdn. 23); sie lassen sich daher bereits den in dieser Bestimmung beispielhaft erwähnten "Werbedrucksachen" zuordnen und dienen nach ihrem objektiven Charakter, für den Inhalt und Beschaffenheit maßgebend sind (RGSt 14, 279, 282 f; 36, 11, 13; 66, 145 f; Löffler aaO Rdz. 58), unmittelbar und ausschließlich (RGSt 36, 11, 13 f; Löffler aaO; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. 12. Kap. Rdz. 20) den "Zwecken eines Gewerbes".

  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94
    Kapitalanlagebetrug (§ 264 a StGB), der durch Verbreitung gedruckter Prospekte ("Prospekttäuschung") verübt wird, erfüllt allerdings die Voraussetzung, nach der die Tat mit einem Druckwerk "strafbaren Inhalts" begangen sein muß (sog. Presseinhaltsdelikt, vgl. RGSt 66, 145; BGHSt 26, 40, 43 ff; Jähnke in LK 11. Aufl. § 78 Rdn. 15 m.w.N.).
  • RG, 03.12.1889 - 2478/89

    1. a) Findet §. 6 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 nur auf

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94
    Daß unter den weit auszulegenden Begriff des Gewerbes (vgl. hierzu RGSt 20, 63, 65; Löffler aaO Rdz. 59; Löffler/Ricker aaO Rdz. 21) auch die privatwirtschaftliche Betätigung im Rahmen von Kapitalanlagegeschäften fällt, kann nicht zweifelhaft sein.
  • RG, 24.06.1886 - 1420/86

    1. Ist die Frage, ob eine Druckschrift "nur zu den Zwecken des Gewerbes 2c dient"

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94
    Sie sind - ungeachtet der sie kennzeichnenden, formal-inhaltlichen Besonderheiten (Angaben über die angebotene Kapitalanlage, Anspruch auf Vollständigkeit) - Werbeschriften (Lackner, StGB 20. Aufl. § 264 a Rdn. 10; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 264 a Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 264 a Rdn. 18 f; Samson in SK § 264 a Rdn. 23); sie lassen sich daher bereits den in dieser Bestimmung beispielhaft erwähnten "Werbedrucksachen" zuordnen und dienen nach ihrem objektiven Charakter, für den Inhalt und Beschaffenheit maßgebend sind (RGSt 14, 279, 282 f; 36, 11, 13; 66, 145 f; Löffler aaO Rdz. 58), unmittelbar und ausschließlich (RGSt 36, 11, 13 f; Löffler aaO; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. 12. Kap. Rdz. 20) den "Zwecken eines Gewerbes".
  • RG, 13.11.1902 - 4290/02

    Sind Ansichtspostkarten der Ordnungsvorschrift in § 6 des Preßgesetzes vom 7. Mai

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 628/94
    Sie sind - ungeachtet der sie kennzeichnenden, formal-inhaltlichen Besonderheiten (Angaben über die angebotene Kapitalanlage, Anspruch auf Vollständigkeit) - Werbeschriften (Lackner, StGB 20. Aufl. § 264 a Rdn. 10; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 264 a Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 264 a Rdn. 18 f; Samson in SK § 264 a Rdn. 23); sie lassen sich daher bereits den in dieser Bestimmung beispielhaft erwähnten "Werbedrucksachen" zuordnen und dienen nach ihrem objektiven Charakter, für den Inhalt und Beschaffenheit maßgebend sind (RGSt 14, 279, 282 f; 36, 11, 13; 66, 145 f; Löffler aaO Rdz. 58), unmittelbar und ausschließlich (RGSt 36, 11, 13 f; Löffler aaO; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. 12. Kap. Rdz. 20) den "Zwecken eines Gewerbes".
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Die sechsmonatige presserechtliche Verjährungsfrist gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 PresseG BW (zur Bestimmung des anzuwendenden Landesrechts vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94, NJW 1995, 893) greift nicht.

    Die Vorschrift bezieht sich auf die Strafverfolgung von Vergehen und Verbrechen, die durch Veröffentlichung oder Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 StR 187/04, wistra 2004, 339; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 628/94, BGHSt 40, 385).

  • OLG Köln, 13.04.1999 - 2 Ws 97/99

    Verjährung Kapitalanlagebetrug

    wird, ein sog. Presseinhaltsdelikt, bei dem die Tat mit einem Druckwerk "strafbaren Inhalts" im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PresseG begangen wird (BGHSt 40, 385, 387 m.w.N.).

    Daher gilt für Kapitalanlagebetrug, der durch unrichtige oder unvollständige Angaben in Prospekten begangen wird, nicht die 6-monatige, sondern die 5-jährige Verjährungsfrist (BGHSt 40, 385, 389/390; vgl. auch Löffler-Menzel, Presserecht 4. Aufl., § 24 LPG = § 25 LPG NW Rdn. 28 a).

    Dies ist nicht damit vereinbar, dass Kapitalanlagebetrug im Wege der Prospekttäuschung schon durch die bloße Verbreitung gedruckter Prospekte (so auch BGHSt 40, 385, 387) verüB.

  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

    Kinderpornographie

    Es muß sich um Druckwerke handeln, die nach ihrem objektiven Charakter, für den Inhalt und Beschaffenheit maßgebend sind, unmittelbar und ausschließlich den Zwecken des Gewerbes dienen (BGHSt 40, 385, 388).
  • BGH, 27.05.2004 - 1 StR 187/04

    Presseinhaltsdelikt (Verbreitung von Druckwerken; Strafbarkeit des Inhalts durch

    Damit sind nur die Fälle erfaßt, in denen die Strafbarkeit im Inhalt des Prospekts begründet ist (BGHSt 40, 385, 387; RGSt 66, 145, 146), so daß mit dessen Kundgabe nach außen sämtliche Begriffsmerkmale eines Straftatbestands erfüllt sind (RGSt 36, 270, 271).

    Im Gegensatz zu den Fällen eines Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB (vgl. BGHSt 40, 385, 387) erfordert der objektive Tatbestand des Betrugs neben einer - durch den Prospekt möglichen - Täuschung als wesentliches Tatbestandsmerkmal eine Vermögensverfügung des Getäuschten, welche hier ersichtlich nach der Verbreitung des Prospektes erfolgt ist.

  • LG Augsburg, 11.09.2003 - 3 KLs 502 Js 127359/00

    Presserechtliche Verjährung bei Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug durch falsche

    a) Zu Prospekten zur Werbung von Kapitalanlegern hat der BGH in BGHSt 40, 385 folgendes ausgeführt:.

    Es ist also nicht auf die für den Veröffentlichungsort Frankfurt geltende hessische Rechtslage abzustellen, zu der die Entscheidung BGHSt 40, 385 ergangen ist.

    (3) Keine klare Aussage zur Rechtslage in Bayern lässt sich aus der grundlegenden Entscheidung zur Verjährung des Kapitalanlagebetruges in BGHSt 40, 385 herleiten.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2011 - 5 U 122/10

    Unrichtige Prospektangaben im Rahmen eines Kapitalanlagebetruges

    Dass der Beklagte zu 2.) sich auf eine kurze strafrechtliche Verfolgungsverjährung nach dem bayerischen Pressegesetz beruft (vgl. BGHSt 40, 385, 387), die die Verfolgung zu § 264a StGB überlagern kann (Park, Kapitalmarktstrafrecht, 2. Aufl. 2008, § 264a Rz.46), ist für die zivilrechtliche Verjährungsfrist ohne Bedeutung (vgl. MüKo/Wagner, BGB, 5. Aufl. 2009, § 823 Rz.361).
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