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   BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94   

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BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94 (https://dejure.org/1995,967)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1995 - 3 StR 448/94 (https://dejure.org/1995,967)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 (https://dejure.org/1995,967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. a EMRK; § 200 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 260 Abs. 3 StPO
    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen; Eröffnungsbeschluss; Informationsfunktion und Umgrenzungsfunktion der Anklage)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsergebnis - Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Wirksame Anklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200, § 260 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 390
  • NJW 1996, 1221
  • MDR 1995, 513
  • NStZ 1995, 297
  • StV 1995, 337
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94
    Dem entspricht es, daß die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung nur den Anklagesatz, nicht aber das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen verliest (§ 243 Abs. 3 StPO; vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 641/94).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll; sonst ist die Anklage unwirksam (st. Rspr., zuletzt BGH, Beschluß vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94 m. Nachw.).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94
    Mängel, die nicht die oben beschriebene Umgrenzungsfunktion der Anklage, sondern ihre Informationsaufgabe betreffen, berechtigen das Gericht grundsätzlich nicht zur Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens und stellen kein Verfahrenshindernis dar (vgl. BGHSt 40, 44, 45; Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn. 58; Treier in KK, StPO 3. Aufl. § 200 Rdn. 23).
  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (std. Rspr.; vgl. BGHSt 40, 44, 45 m. N.; BGH Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -).

    Mängel der Anklage in dieser Hinsicht führen nicht zu ihrer Unwirksamkeit (BGHSt 40, 44, 45; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -).

  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll, wobei die Schilderung umso genauer sein muss, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, dass der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94, NStZ 1995, 297; BGH, Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649 m. w. N; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - (4) 121 Ss 121/17 (187/17), juris).

    Jedoch begründet es kein Prozesshindernis, wenn die allein der Tatbeschreibung dienenden Angaben unvollständig sind (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - (4) 121 Ss 121/17 (181/17), juris; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94, NStZ 1995, 297; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Mai 2019 - 2 Ws 95/19).

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 390, 392).

    Damit ist die Grundregel, dass bei Anklageerhebung nicht unklar bleiben darf, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGHSt 40, 390, 392), verletzt.

    Denn ebenso, wie die Abschlussverfügung unter bestimmten Umständen Mängel der Anklageschrift heilen kann (BGHSt 40, 390, 393; Eschelbach, in: Vordermayer/von Heintschel-Heinegg, Hdb. f. d. Staatsanwalt, 3. Aufl. S. 843), kann ein verfahrensrechtlich höchst bedeutsamer Widerspruch zwischen beiden - wie hier - einen funktionalen Mangel der Anklage begründen.

  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09

    Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Vielzahl

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 390, 392) .
  • OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23

    StGB, DStGB, BStGB

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (sog. Umgrenzungsfunktion; siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -, juris).

    Nur solche inhaltlichen Mängel der Anklageschrift, welche die Umgrenzungsfunktion betreffen, führen zur Unwirksamkeit der Anklage als Prozessvoraussetzung (BGHSt 40, 390, 392) und stehen damit ihrer Zulassung und der Eröffnung des Hauptverfahrens entgegen.

    Demgegenüber lassen Mängel, welche die Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nicht in Frage stellen, sondern lediglich die Informationsfunktion der Anklage beeinträchtigen, deren Wirksamkeit unberührt und rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGHSt 40, 390, 392;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04

    Geldwäschetatbestand: Eigenschaft als Tatobjekt; Erfassung von Ersatzgegenständen

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (BGHSt 40, 390, 391).

    Nur solche inhaltliche Mängel der Anklageschrift, welche die Umgrenzungsfunktion betreffen, führen zur Unwirksamkeit der Anklage als Prozessvoraussetzung (BGHSt 40, 390, 392; 40, 44, 45; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 200 Rdnr. 53, 56; Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 200 Rdnr. 31).

    Demgegenüber lassen Mängel, welche die Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nicht in Frage stellen, sondern lediglich die Informationsfunktion der Anklage beeinträchtigen, deren Wirksamkeit unberührt und rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGHSt 40, 390, 392).

  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 390, 392).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 390, 392).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00
    Denn sofern die Anklage und der - auf sie Bezug nehmende - Eröffnungsbeschluss ihrer Funktion, die dem Angeschuldigten zur Last gelegte prozessuale Tat und damit den Gegenstand des weiteren Verfahrens eindeutig zu bestimmen (Umgrenzungsfunktion; vgl. BGHSt 40, 390 [392] = NStZ 1995, 297 = StV 1995, 337 [338]; SenE v. 07.12.1999 - Ss 484/99 - m. w. Nachw.), nicht gerecht werden, mangelt es an der unabdingbaren Festlegung der Grenzen für die gerichtliche Untersuchung und Entscheidung und damit an einer notwendigen Grundlage für das weitere Verfahren (vgl. Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 1 u. § 203 Rdnr. 2, jeweils m. w. Nachw.).

    Unzulänglichkeiten in der Erfüllung dieser Aufgabenstellung stellen keinen wesentlichen Mangel dar und berühren deren Wirksamkeit nicht (BGHSt 40, 44 [45] = NStZ 1994, 350; BGHSt 40, 390 [392] = NStZ 1995, 297 = StV 1995, 337 [338]; BGH NJW 1996, 206; …

    4 St 159/91">MDR 1992, 889 [890]; SenE v. 07.12.1999 - Ss 484/99 - Rieß, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 200 Rdnr. 58; Tolksdorf a.a.O. § 200 Rdnr. 23 m. w. Nachw., offen gelassen für "gravierende Informationsmängel" mit Unklarheit über die Beweisgrundlage des Anklagevorwurfs: BGHSt 40, 390, 392 = NStZ 1995, 297 m. - insoweit - abl.

  • OLG Nürnberg, 22.02.2011 - 1 Ws 47/11

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens: Anforderungen an die

    Alle Angeschuldigten waren hinreichend identifiziert und die ihnen zur Last gelegten Taten so genau bezeichnet, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und eine Unterscheidbarkeit von vergleichbaren Vorgängen gewährleistet war (vgl. BGH NStZ 1995, 297).
  • OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03

    Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

  • OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99

    Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit

  • OLG Karlsruhe, 19.05.2000 - 3 Ws 35/00

    Anfechtbarkeit des Eröffnungsbeschlusses; Zulassung einer Nachtragsanklage

  • BGH, 17.12.2015 - StB 15/15

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (unzureichende individualisierende Angaben beim

  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00

    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren;

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

  • OLG Nürnberg, 22.08.2013 - 1 St OLG Ss 126/13

    Strafverfahren: Erforderlichkeit der Ergänzung der Anklage um ein wesentliches

  • OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 26/20

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Verfahrensrüge über die Verwertung

  • OLG München, 15.11.2011 - 5St RR (I) 64/11

    Betäubungsmitteldelikt: Strafzumessung bei Schweigen des Angeklagten; Einziehung

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.1996 - 13 KLs 94 Js 36385/88
  • LG Cottbus, 15.07.2013 - 23 Ns 17/12

    Jugendstrafverfahren: Verfahrenshindernis bei unterlassener Mitteilung des

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1998 - 1 Ws 335/98
  • OLG Hamm, 27.11.1997 - 3 Ss 897/97

    Anklage, Betrug, Einstellung, Sprungrevision, Umgrenzungsfunktion der Anklage,

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