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   BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93   

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BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93 (https://dejure.org/1994,966)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 StR 620/93 (https://dejure.org/1994,966)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 StR 620/93 (https://dejure.org/1994,966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 263 StGB
    Fahrlässige umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Umfang der Sorgfaltspflichten bei Beauftragung eines Dritten mit der Entsorgung des Abfalls); Betrug (Vermögensschaden in Form einer Vermögensgefährdung)

  • Wolters Kluwer

    Auftrag zur Abfallbeseitigung - Ordnungsgemäße Entsorgung - Umweltgefährdung - Verletzung der Sorgfaltspflicht - Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326 Abs. 1, Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 84
  • NJW 1994, 1745
  • MDR 1994, 707
  • NVwZ 1994, 934 (Ls.)
  • NStZ 1994, 341
  • NStZ 1997, 579
  • StV 1995, 135
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90

    Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Kannte der Angeklagte bei Abschluß der Verträge das mit einer Beauftragung der Firma O. verbundene Risiko einer unvorschriftsmäßigen Abfallbeseitigung und nahm er dieses Risiko billigend in Kauf, so handelte er allerdings, selbst wenn er eine gesetzmäßige Entsorgung erstrebte und wünschte, mit dem zum Betrugsvorsatz erforderten Schädigungsbewußtsein; denn wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, reicht hierzu grundsätzlich die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGH MDR 1981, 810 f; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH wistra 1991, 307).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Kannte der Angeklagte bei Abschluß der Verträge das mit einer Beauftragung der Firma O. verbundene Risiko einer unvorschriftsmäßigen Abfallbeseitigung und nahm er dieses Risiko billigend in Kauf, so handelte er allerdings, selbst wenn er eine gesetzmäßige Entsorgung erstrebte und wünschte, mit dem zum Betrugsvorsatz erforderten Schädigungsbewußtsein; denn wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, reicht hierzu grundsätzlich die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGH MDR 1981, 810 f; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH wistra 1991, 307).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 169/91

    Vorliegen eines Erfüllungsbetruges oder Eingehungsbetruges bei Übergabe einer

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Ein vollendeter Betrug liegt nicht vor, wenn der Getäuschte auf Vorleistung des Täuschenden bestehen kann und dadurch gesichert ist (BGH bei Dallinger MDR 1973, 370; 1975, 196; BGH StV 1983, 330; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31).
  • BGH, 26.02.1991 - 5 StR 444/90

    Begriff des gewillkürten Abfalls; Lagern von Abfall

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Danach ging es allen Beteiligten in der von den früheren Anwendern über die Firma F. zur Firma T. und von dieser zur Firma O. führenden Reihe darum, sich des Falisans zu entledigen ("gewillkürter Abfall", vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 AbfG), nachdem dieses Produkt für eine bestimmungsgemäße Verwendung als Saatgutbeize nicht mehr in Betracht kam und daher - aus ihrer Sicht - wertlos geworden war (BGHSt 37, 333).
  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Ein vollendeter Betrug liegt nicht vor, wenn der Getäuschte auf Vorleistung des Täuschenden bestehen kann und dadurch gesichert ist (BGH bei Dallinger MDR 1973, 370; 1975, 196; BGH StV 1983, 330; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31).
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93

    Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Dies ist zwar - wie der Senat in der Sache 2 StR 604/93 mit Urteil vom selben Tage entschieden hat - rechtlich zutreffend; doch hätte, da dies noch zur selben Tat im Sinne des § 264 StPO gehört, geprüft werden müssen, ob sich der Angeklagte nicht wegen der Zwischenlagerung des Falisans im Inland einer fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung in der Begehungsform des "Lagerns" (§ 326 Abs. 1 StGB) schuldig gemacht hat.
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81

    Eintritt eines Vermögensschadens in der Form der Vermögensgefährdung bei

    Auszug aus BGH, 02.03.1994 - 2 StR 620/93
    Kannte der Angeklagte bei Abschluß der Verträge das mit einer Beauftragung der Firma O. verbundene Risiko einer unvorschriftsmäßigen Abfallbeseitigung und nahm er dieses Risiko billigend in Kauf, so handelte er allerdings, selbst wenn er eine gesetzmäßige Entsorgung erstrebte und wünschte, mit dem zum Betrugsvorsatz erforderten Schädigungsbewußtsein; denn wenn die Schädigung in einer Vermögensgefährdung besteht, reicht hierzu grundsätzlich die Kenntnis der die Gefährdung begründenden Umstände aus, mag auch der Täter darauf vertrauen und hoffen, daß aus der Gefährdung letztlich kein Schaden erwachse (BGH MDR 1981, 810 f; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1; BGH wistra 1991, 307).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH wistra 1993, 265; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 2; BGH, Beschluß vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 ).
  • OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09

    Unbefugte Abfallbeseitigung durch Verschenken eines Altautos zum Zwecke des

    Nach der sog. Falisanentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 84 ff.) müsse sich der Abfallbesitzer, der einen anderen mit der Beseitigung umweltgefährdenden Abfalls beauftrage, vergewissern, dass dieser zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung tatsächlich imstande und rechtlich befugt sei.
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329).

    Da die rechtlich entscheidende Vermögensverfügung der Klägerin entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht bereits im Vertragsschluß, sondern erst in der Zahlung der 69.500 DM zu sehen ist, hätte der Beklagte nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er es bei Vertragsabschluß zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, daß die Klägerin abweichend von den vertraglichen Regelungen bereits vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung und ohne Erteilung einer Bankbürgschaft einen Teil des Kaufpreises erbringen wird (vgl. dazu BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - aaO; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - aaO und vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 1 StR 169/91 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 584/95 - BGHR StGB 263 Abs. 1 Vermögensschaden 49) und hierdurch eine Vermögenseinbuße erleidet.

  • BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96

    BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung

    In den Fällen 2 und 3 waren die Angeklagten verpflichtet, sich zu vergewissern, daß die Abnehmer der Shredderabfälle, der Zeuge Ha. und die Firma TR., tatsächlich imstande und rechtlich befugt waren, die übernommenen Abfälle gefahrlos zu beseitigen (vgl. BGHSt 40, 84).
  • OLG Koblenz, 15.05.2003 - 1 Ss 27/03

    Abfall, Autowrack, Feststellungen, reale Gefahr

    Täter eines Vergehens nach § 326 Abs. 1 StGB kann entweder der Entsorgungspflichtige selbst oder derjenige sein, der - wie etwa ein gewerblicher Abfallentsorger - mit Tatherrschaft eine der genannten Entsorgungshandlungen vornimmt oder vornehmen lässt (BGH StV 95, 135).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Der Betrugsvorsatz wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter hoffte, es werde letzten Endes alles gutgehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 1 und 2).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17

    Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung

    Es besteht also eine umfassende Haftung (Schink in Schink/Verstyll, KrWG, § 22 Rn. 21; Fren in Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, KrWG, Loseblattsammlung, Stand: August 2017, § 22 Rn. 25) einschließlich eines etwaigen Risikos einer strafrechtlichen Haftung gemäß § 326 Abs. 5 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1994, 2 StR 604/93, NJW 1994, 1745, Wieberneit, BB 1997, 2333, a.A.: Frenz, a. a. O., Rn. 26 f.).
  • LG Essen, 21.12.2016 - 35 KLs 26/16

    Vorspiegeln der Entsorgung von übernommenen Quecksilber durch gewinnbringende

    Die Kosten, die mit der Erfüllung dieser öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflicht einhergehen - mindestens in Höhe der mit der E vereinbarten Entsorgungsentgelte - stellen dabei den Schaden der Einlieferer dar, welcher durch die Zahlung der Auftraggeber an die E in einen Erfüllungsschaden umgeschlagen ist (vgl. zum Schaden: BGH, 2 StR 620/93, Urteil vom 02.03.1994, zitiert nach juris).
  • LG Kiel, 12.02.1997 - 37 Qs 153/96
    Er muß sich der Sache "entledigen" wollen (BGHSt 40, 84, 85; 37, 21, 23 f.).

    Für die Feststellung der Fahrlässigkeit im Rahmen des § 326 V StGB gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. LK-Steindorf § 326 Rn 66; vgl. BGHSt 40, 84, 87).

  • BGH, 05.02.2002 - 4 StR 7/02

    Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; bestimmende

    Daß das Landgericht dem Angeklagten ersichtlich als unwiderlegt darin gefolgt ist, daß er an eine Durchführung des Gemäldegeschäfts von seiten seiner namentlich nicht bekannten russischen Partner geglaubt hat, steht der Verurteilung wegen Betruges nicht entgegen (zum Schädigungsvorsatz bei Risikogeschäften vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 2).
  • LG Mainz, 21.02.2011 - 5 O 103/05

    Erdbauarbeiten: Muss Auftraggeber LAGA-Analysen vorlegen?

  • LG Arnsberg, 17.07.2013 - 6 KLs 1/13

    Untreue, Kreditentscheidung, Bankvorstand

  • BGH, 04.03.1996 - 4 StR 634/95

    Betrug - Zinsdifferenzgeschäft - Vermittlung ohne Depotbank

  • OLG Karlsruhe, 29.11.1996 - 2 Ss 252/96
  • AG Villingen-Schwenningen, 04.04.2019 - 6 Ds 33 Js 26790/18

    Eingehungsbetrug bei Vorleistungspflicht des Täuschenden

  • LG Berlin, 11.02.2005 - 514 KLs 11/04

    Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit der sog. "Lastschriftreiterei",

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