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   BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93   

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https://dejure.org/1994,1890
BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93 (https://dejure.org/1994,1890)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1994 - 3 StR 723/93 (https://dejure.org/1994,1890)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1994 - 3 StR 723/93 (https://dejure.org/1994,1890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 7 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b WaffG
    Gewerbsmäßiger Waffenhandel (Aufsuchen von Bestellungen)

  • Wolters Kluwer

    Waffenhandel - Vertriebsform - Aufsuchen von Bestellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 7 Abs. 1, § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 94
  • NJW 1994, 2102
  • MDR 1994, 711
  • NStZ 1994, 345
  • NStZ 1995, 431
  • StV 1995, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93
    Auch die Einstellung dieses Vorwurfs nach § 154 Abs. 2 StPO hindert entsprechende Feststellungen nicht, sofern sie prozeßordnungsgemäß erhoben werden und der Angeklagte entsprechend darauf hingewiesen wird (BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1).
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 419/95

    Waffenlieferung - Drittstaaten - Erlaubnispflicht

    Zu Recht hat das Landgericht für diese gewerbsmäßige Vertriebstätigkeit in der Form des Aufsuchens von Bestellungen (BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93]) eine Erlaubnispflicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 WaffG bejaht.

    Das Landgericht brauchte einen möglichen Verbotsirrtum des Angeklagten dahin, seine Tätigkeit sei nicht als Aufsuchen von Bestellungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zu werten (vgl. BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93]) und damit nicht erlaubnispflichtig, nicht zu erörtern.

  • VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Eintritt von zur Versagung

    Vertreiben i.S.d. §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 53 Abs. 1 Nr. 1b WaffG 1976 umfasst sowohl das Bestellungen Entgegennehmen als auch in der Form des Bestellungen Aufsuchens jede Tätigkeit, die darauf abzielt, von einem anderen einen festen Auftrag zu einer künftigen Lieferung zu erhalten (vgl. BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93] ), wozu bereits die eine Bestellung anbahnende Tätigkeit gehört.
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