Rechtsprechung
| BGH, 18.05.1995 - 5 StR 139/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Mittäterschaft und bedingter Tötungsvorsatz bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 41, 149
- NJW 1995, 2998
- MDR 1995, 1050
- MDR 1995, 1051
- NStZ 1995, 497
- NJ 1995, 542
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96
Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen …
Der hierin liegende Erfolgsmangel ist nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen der vorliegenden Art stets ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme eines Tötungsvorsatzes (vgl. BGHSt 41, 149;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44;… vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 45).Dies gilt umso mehr, als eine eher zurückhaltende Bewertung von Aussagedetails in Fällen dieser Art angezeigt erscheint (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44 sowie 46 - insoweit nicht in BGHSt 41, 149 abgedruckt -), zumal da sie durch besonders langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und verantwortlicher Vernehmung gekennzeichnet sind.
Fehlt es am Tötungsvorsatz des Angeklagten S. bei Abgabe seiner Schüsse, sind ihm - nicht anders als den rechtskräftig freigesprochenen Mitangeklagten, die ebenfalls ohne Tötungsvorsatz ungefähr gleich oft wie S., nämlich viel seltener als R., geschossen haben - die tödlichen Schüsse R. nicht im Sinne der Mittäterschaft (bei deren Vorliegen naheliegend übrigens nicht versuchter, sondern vollendeter Totschlag anzunehmen gewesen wäre;… vgl. nur Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 16 Rdn. 28) zuzurechnen (vgl. BGHSt 39, 1, 30 f.; BGH NJW 1994, 2708, insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2829, insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt; BGH NJW 1996, 2042, 2043, zum Abdruck in BGHSt 42, 65 vorgesehen); er ist auch nicht wegen Teilnahme an mit bedingtem Tötungsvorsatz erfolgtem Schießen R.'s strafbar (vgl. auch BGHSt 39, 168, 194; 41, 149).
- BGH, 15.10.2003 - 5 StR 305/03
Beweiswürdigung (DDR-Grenzpolizisten; Mauerschützen; bedingter Tötungsvorsatz: …
Der überschießend wahrheitswidrige Entlastungsversuch des Angeklagten, dem maßgebliches Belastungsgewicht nicht zukommt, hinderte das Tatgericht an einer derartigen Beweiswürdigung nicht (vgl. für ein gleichartiges Tatgeschehen an der innerdeutschen Grenze BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 46, insoweit in BGHSt 41, 149, 150 f. nicht vollständig abgedruckt;… allgemein zur mangelnden Belastungseignung wahrheitswidrigen Verteidigungsvorbringens BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 30 und 33; jeweils m.w.N.).Bei dieser Sachlage mußte das Landgericht nicht näher in Betracht ziehen, das Verhalten des Angeklagten G während des Fluchtablaufs bezogen auf von anderen Grenzsoldaten gegen den Flüchtling gerichtete Schüsse, die zu Treffern führten und mit bedingtem Tötungsvorsatz abgegeben waren, weitergehend unter den Gesichtspunkten der Mittäterschaft oder Teilnahme zu bewerten (vgl. BGHSt 41, 149, 151 f.;… BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 49; Willnow JR 1997, 221, 225 f.; jeweils m.w.N.).
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97
Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis
Dannaber ist es nicht zu beanstanden, daß das Schwurgericht zu dem Ergebnis gelangt, der Angeklagte, derals gewissenhafter und "auf dem Schießplatz (als) guter Schütze mit hoher Trefferquote" bekannt war (UA 9, 10), habe darauf vertraut, "daß seine Schießkenntnisse trotz der widrigen Umständeausreichen, um tatsächlich das Gewollte, nämlich einen Reifendurchschuß, zu erzielen" (UA 21; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44, 46, 49). - BGH, 09.04.1997 - 5 StR 37/97 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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