Rechtsprechung
BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 30a Abs. 1 BtMG
Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei Betäubungsmitteldelikten in Bezug auf Haschisch (Canabis; Festhalten an der bisherigen Wirkstoffmenge, dem bisherigen Grenzwert; minderes Gefahrenpotential); verfassungsrechtliche Grenzen der ... - Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Cannabis - Nicht geringe Menge
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Die "nicht-geringe Menge" bei Cannabisprodukten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch (Canabis, Marihuana, Tetrahydrocannabinol)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nicht geringe Menge Haschisch (Canabis, Marihuana, Tetrahydrocannabinol) im Sinne des BtMG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BtMG § 29a § 30 § 30a
Papierfundstellen
- BGHSt 42, 1
- NJW 1996, 794
- MDR 1996, 515
- NStZ 1996, 138
- NStZ 1996, 139
- NStZ 1996, 195 (Ls.)
- StV 1996, 317
- StV 1996, 95
Wird zitiert von ... (74) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Seiner Auffassung nach stimmen die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht in dem in BVerfGE 90, 145 veröffentlichen Beschluß zur Rechtfertigung der strafrechtlichen Verfolgung des unerlaubten Umgangs mit Cannabisprodukten aufgestellt hat, weitgehend mit den Aspekten überein, die die Grundlage für die den Begriff der "nicht geringen Menge" definierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden.Vielmehr ist an der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 350; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 223/95) und der herrschenden Rechtsprechung im übrigen (vgl. zuletzt grundlegend OLG Düsseldorf StV 1995, 527) festzuhalten, daß das in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG enthaltene Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten ab einem Grenzwert von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) erfüllt ist (offen gelassen in BVerfGE 90, 145, 169/170, 193, 198/199).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat gegen die Angemessenheit der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr im Fall des unerlaubten Handeltreibens mit einer "nicht geringen Menge" eines Cannabisproduktes keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfGE 90, 145, 193, 198/199).
Heute steht demgegenüber die Erkenntnis im Vordergrund, daß weniger die Rauschgewöhnung als vielmehr die Einheitlichkeit des Drogenmarktes - der Haschischkonsument bezieht seinen Stoff bei Dealern, die auch mit härteren, für sie einträglicheren Drogen ihr Geschäft machen - für eine nicht näher bestimmte Zahl von Haschischkonsumenten zum "Umsteigen" führt (vgl. BVerfGE 90, 145, 181).
Nach den Darlegungen von Geschwinde, der hinsichtlich der Gefahren, die dem einzelnen und der Gemeinschaft durch den Cannabiskonsum drohen, eine "mittlere Position" vertritt (BVerfGE 90, 145, 180), wird geschätzt, daß "ca. 5 % aller Jugendlichen mit (Cannabis-)Konsumerfahrung auf 'härtere' Drogen, zumeist vom Opiattyp, umsteigen, wobei die Zahl der Umsteiger unter den habituellen Cannabiskonsumenten höher ist als bei Gelegenheitskonsumenten" (…Geschwinde, Rauschdrogen, 2. Aufl. 1990, S. 44 Rdn. 166).
Auch wenn die stoffliche Eigenschaft von Cannabis nicht zur körperlichen Abhängigkeit führt, ist dessen Sozialschädlichkeit nicht zu verkennen (vgl. Graßhof BVerfGE 90, 199, 208).
Ist ein solch großer Vorrat vorhanden, gibt der Besitzer nach den Erfahrungen des Senats davon auch unerlaubt an Freunde und Bekannte - durchaus auch an Jugendliche - ab oder überläßt ihnen davon unerlaubt zum unmittelbaren Verbrauch (vgl. auch BVerfGE 90, 145, 186).
Das ist im Verhältnis zwischen Heroin und Cannabisprodukten durch 150 zu 500 "Konsumeinheiten" geschehen (BGHSt 33, 8, 12 ff.; vgl. auch BVerfGE 90, 145, 169).
Wenn auch der gelegentliche Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145) nun anders zu beurteilen ist, so hat der Senat keinen Anlaß, die "nicht geringe Menge" von Cannabisprodukten im Hinblick darauf anders zu definieren als 1984.
Es geht um die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält (BVerfGE 90, 145, 174).
Es bestehen keine Bedenken, daraus zu folgern, daß - unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls - bei Cannabisharz (Haschisch) der THC-Gehalt in Gewichtsprozenten aufgrund von Qualitätsangaben der Verbraucher im Zweifel für den Angeklagten wie folgt geschätzt werden kann (vgl. auch BVerfGE 90, 145, 179;… Körner BtMG 4. Aufl. 1994, C 1 Rdn. 232):.
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Enthält ein Cannabisprodukt mindestens 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC), so ist das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und § 30a Abs. 1 BtMG erfüllt (Bestätigung BGH, 18. Juli 1984, 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8).Es möchte von der Senatsentscheidung, in der die "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten auf 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC), das sind 500 durchschnittliche Konsumeinheiten 15 mg THC, festgelegt worden ist (BGHSt 33, 8), abweichen und die Revision der Staatsanwaltschaft jedenfalls hinsichtlich des Schuldspruchs verwerfen.
Bei seinen Erwägungen geht das vorlegende Oberlandesgericht - ebenso wie der Senat in BGHSt 33, 8, 12 - davon aus, daß sich die erforderliche "Wirkmenge" für einen durchschnittlichen Cannabisrausch ("Konsumeinheit"), die auch von keinem anderen Gericht ernsthaft in Frage gestellt worden sei, auf 15 mg THC belaufe.
Im Hinblick auf die in BGHSt 33, 8 abgedruckte Senatsentscheidung hat es die Sache nach § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt:.
Eine vom Oberlandesgericht wohl ins Auge gefaßte "wertende Auslegung" des die höheren Strafrahmen begründenden Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" "mit Rücksicht auf den Einzelfall" würde mit dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB) nicht im Einklang stehen; denn Rechtsunterworfene und Rechtsanwendende müssen wissen, von welchem Grenzwert an das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist (BGHSt 32, 162, 163; 33, 8, 9).
Unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Konsumeinheit von 15 mg THC hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 1984 (BGHSt 33, 8) entschieden, daß 500 Konsumeinheiten 15 mg THC, also 7, 5 g THC, eine "nicht geringe Menge" im Sinne des Gesetzes sind.
Die Erwägungen des Senats zum Gefahrenpotential der Cannabisprodukte, die zu seiner in BGHSt 33, 8 abgedruckten Entscheidung geführt haben, werden - mit einer noch zu erörternden Ausnahme - auch heute, wie die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (…aaO 179 ff.) belegen, weitgehend bestätigt.
Allerdings kann der Dauerkonsum von Cannabisprodukten zu Verhaltensstörungen, Lethargie, Gleichgültigkeit, Angstgefühlen, Realitätsverlust und Depressionen führen; gerade das vermag die Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen nachhaltig zu stören (…BVerfG aaO 180; BGHSt 33, 8, 12/13).
Zwar ist die Annahme, der Gebrauch von Cannabis führe zwangsläufig zu dem gefährlicherer Stoffe, weder damals (BGHSt 33, 8, 12) vertreten worden noch heute zu vertreten (Schweizerisches Bundesgericht StV 1992, 18, 19).
Das ist im Verhältnis zwischen Heroin und Cannabisprodukten durch 150 zu 500 "Konsumeinheiten" geschehen (BGHSt 33, 8, 12 ff.; vgl. auch BVerfGE 90, 145, 169).
- LG Frankfurt/Main, 15.10.1990 - 89 Js 42007/90
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Dem widersprechen auch nicht die Darlegungen des Schweizerischen Bundesgerichts (StV 1992, 18).Zwar ist die Annahme, der Gebrauch von Cannabis führe zwangsläufig zu dem gefährlicherer Stoffe, weder damals (BGHSt 33, 8, 12) vertreten worden noch heute zu vertreten (Schweizerisches Bundesgericht StV 1992, 18, 19).
Diese Schätzung hat auch das Schweizerische Bundesgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt (StV 1992, 18, 19).
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Es hält die Orientierung des Senats an der Wertfestsetzung für Heroin (BGHSt 32, 162) wegen der bereits qualitativ unterschiedlichen Wirkung beider Betäubungsmittel für anfechtbar.Eine vom Oberlandesgericht wohl ins Auge gefaßte "wertende Auslegung" des die höheren Strafrahmen begründenden Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" "mit Rücksicht auf den Einzelfall" würde mit dem Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB) nicht im Einklang stehen; denn Rechtsunterworfene und Rechtsanwendende müssen wissen, von welchem Grenzwert an das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist (BGHSt 32, 162, 163; 33, 8, 9).
Die auf einer Vielzahl von Konsumeinheiten beruhende Gewichtsangabe eines Wirkstoffs als Grenzwert für einen gesetzlich nicht genau umschriebenen Mengenbegriff ist zwangsläufig nicht "sachlich-rechnerisch überprüfbar" (so wohl die Forderung des vorlegenden Oberlandesgerichts) zu begründen, sondern notwendig "dezisionistisch" (vgl. für andere Betäubungsmittel BGHSt 32, 162; 33, 169; 35, 43; 35, 179).
- OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Vielmehr ist an der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 350; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 223/95) und der herrschenden Rechtsprechung im übrigen (vgl. zuletzt grundlegend OLG Düsseldorf StV 1995, 527) festzuhalten, daß das in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG enthaltene Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten ab einem Grenzwert von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) erfüllt ist (offen gelassen in BVerfGE 90, 145, 169/170, 193, 198/199).Das gilt um so mehr, als er nicht nur von allen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs, sondern "allgemein als praktikabel anerkannt und akzeptiert worden ist" (OLG Düsseldorf StV 1995, 527, 528).
- BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92
Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch) …
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Sicher gibt es "keine einlinige kausale Verknüpfung zwischen dem Konsum von Haschisch und dem Entstehen einer Heroinsucht" (BGHSt 38, 339, 342).Dem entspricht, daß in den dem Senat vorgelegten Strafsachen immer wieder "Drogenkarrieren" festgestellt worden sind, in denen vor einer Abhängigkeit von einer anderen Droge und der Sucht Haschisch genommen worden ist (vgl. auch BGHSt 38, 339, 342).
- BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86
Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden …
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Für die Strafzumessung ist es ebenfalls von bestimmender Bedeutung, ob die "nicht geringe Menge" im Einzelfall gerade erreicht ist oder ob sie - in welchem Ausmaß - um ein Vielfaches überschritten wird (BGHR BtMG § 30 II Eigenverbrauch 1 und Wertungsfehler 1, 2; BGH NStZ 1990, 84).Dennoch hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diese Fallgestaltungen nicht "undifferenziert eingeordnet", sondern wiederholt ausdrücklich entschieden, daß die unerlaubte Einfuhr einer "nicht geringen Menge" zum Eigenverbrauch, wenn sie den Grenzwert nicht erheblich überschreitet, die Anwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle nahelegt (BGHR BtMG § 30 II Eigenverbrauch 1); die Annahme des Regelstrafrahmens in einem Fall der unerlaubten Einfuhr von 15, 2 Gramm Tetrahydrocannabinol (also über 1000 "Konsumeinheiten") überwiegend zum Eigenverbrauch hat der Bundesgerichtshof als rechtsfehlerhaft aufgehoben (…BGHR BtMG § 30 II Wertungsfehler 1).
- BGH, 30.05.1995 - 1 StR 223/95
Grenze der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Vielmehr ist an der ständigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH NStZ 1995, 350; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1995 - 1 StR 223/95) und der herrschenden Rechtsprechung im übrigen (vgl. zuletzt grundlegend OLG Düsseldorf StV 1995, 527) festzuhalten, daß das in § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 30 a Abs. 1 BtMG enthaltene Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten ab einem Grenzwert von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) erfüllt ist (offen gelassen in BVerfGE 90, 145, 169/170, 193, 198/199). - BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87
Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Die auf einer Vielzahl von Konsumeinheiten beruhende Gewichtsangabe eines Wirkstoffs als Grenzwert für einen gesetzlich nicht genau umschriebenen Mengenbegriff ist zwangsläufig nicht "sachlich-rechnerisch überprüfbar" (so wohl die Forderung des vorlegenden Oberlandesgerichts) zu begründen, sondern notwendig "dezisionistisch" (vgl. für andere Betäubungsmittel BGHSt 32, 162; 33, 169; 35, 43; 35, 179). - BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84
Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Die auf einer Vielzahl von Konsumeinheiten beruhende Gewichtsangabe eines Wirkstoffs als Grenzwert für einen gesetzlich nicht genau umschriebenen Mengenbegriff ist zwangsläufig nicht "sachlich-rechnerisch überprüfbar" (so wohl die Forderung des vorlegenden Oberlandesgerichts) zu begründen, sondern notwendig "dezisionistisch" (vgl. für andere Betäubungsmittel BGHSt 32, 162; 33, 169; 35, 43; 35, 179). - BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87
Nicht geringe Menge von LSD
- BGH, 08.04.1988 - 3 StR 117/88
Berücksichtigung von Vorstrafen, die Einordnung des eingeführten …
- BGH, 03.02.1995 - 4 StR 773/94
Abgrenzung - Haschisch - Betäubungsmittel - Geringe Menge
- LG Lübeck, 01.09.1994 - 713 Js 5750/94
- OLG Schleswig, 26.04.1995 - 1 Ss 379/94
Mehrere Kilo Haschisch als geringe Menge
- BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89
Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges …
- AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19
Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis …
Das Betäubungsmittelstrafrecht wurde im Zuge einer ,Kriminalisierungshysterie" (vgl. Böllinger, Strafverteidiger 1996, S. 317, 320) mit Strafrahmen ausgestattet, die man sonst nur im Zusammenhang mit Tötungsdelikten und wenigen anderen schwersten Straftaten kennt. - LG Lübeck, 25.11.1996 - 713 Js 22715/96
Strafbarkeit wegen erlaubnisloser Einfuhr von und Handeltreibens mit …
Im Lichte u.a. der Entscheidung des BVerfG vom 9. März 1994 ("Cannabis-Beschluß"; BVerfGE 90, 145 ff) und auch des BGH vom 20. Dezember 1995 (BGH NStZ 96, 139 ff) hat die Kammer im Hinblick auf die Verhältnismäßgkeit der Rechtsfolge eine Beweisaufnahme durchgeführt zur Frage einer gesundheitlichen und sozialen Unbedenklichkeit von Cannabis auch unter Berücksichtigung der These einer etwaigen Schrittmacherfunktion von Haschisch hin zu harten Drogen, insbesondere Heroin.Es gibt in der aktuellen wissenschaftlichen Literatur keinen Hinweis auf die Existenz eines sog. "amotivationalen Syndroms" ; das gilt selbst für den Fall des Dauergenusses von Cannabis bei hoher Dosierung (anders aber BGHSt 33, 9 ff; BGH StV 92, 513: "verhängnisvoll"; OLG Düsseldorf, StV 95, 527 ff, 528; BGH NStZ 96, 139 ff, 141;… BVerfG, a.a.O., 180 f).
Es ist wissenschaftlich nicht belegt , daß von Cannabis sog. "sozialschädliche Auswirkungen" ausgehen, die gesundheitspolitisch auch nur einigermaßen nenneswert sein könnten (anders aber neuerdings BGH NStZ 96, 139 ff, 141;… insbesondere auch Graßhof, BVerfG, a.a.O., 208, 212 - abweichende Meinung -).
Die Einheitlichkeit dieses Marktes (vgl. BVerfG, a.a.O., 181, BGH NStZ 96, 139 ff, 141) begünstigt die Gefahr des Umsteigens von Cannabis auf andere Rauschmittel, auch harte Drogen.
Die nicht geringe Menge ist hier etwa um das 60-fache überschritten (BGH NStZ 96, 139 ff; vgl. auch unter V).
Um im System der Verbrechenstatbestände und in Ansehung der zum Teil hohen Mindeststrafen gleichwohl zu einer verhältnismäßigen Strafe kommen zu können, hat das BVerfG an mehreren Stellen ausdrücklich darauf hingewiesen, daß - als Regulativ - der Grenzwert von 7, 5 g THC heraufgesetzt werden kann (…BVerfG, a.a.O., 169, 193; Böllinger, StV 96, 317 ff, 321: BVerfG "hat klargestellt"; Kreuzer, JZ 96, 801 ff, 802: BVerfG hat "aufgerufen"; BGH, NStZ 96, 139 ff, 140, BVerfG hat "offengelassen").
Die Kammer will dieser Rechtsprechung trotz der in der Literatur erhobenen Bedenken (Böllinger, StV 96, 317 ff; Kreuzer, JZ 96, 801 ff) hier folgen.
Der BGH greift diese gesetzgeberische Begründung aktuell auf bezüglich der "nicht geringen Menge", indem er darauf verweist, daß die "Annahme mangelnder Gefährlichkeit ungesichert" sei, ohne allerdings eine inhaltliche Gewichtung der Beweis lage vorzunehmen (BGH NStZ 96, 139 ff, 140; auch OLG Düsseldorf, StV 95, 527 ff, 528).
In Ansehung und nach der Logik der Entscheidung des BVerfG heißt das: was - u.U. bzgl. des Gelegenheitskonsumenten - für das "Ob" der Strafbarkeit gilt, muß bei anderen, gefahrenintensiveren Umgangsformen zwar abgeschwächt aber vom Grundsatz her genauso für das "Wie" der Rechtsfolge gelten (Böllinger, StV 96, 317 ff, 318; Kreuzer, JZ 96, 801 ff, 803: "Sandhaufeneffekt").
Anderenfalls würde Ursache und Wirkung des strafrechtlichen Verbots vertauscht werden (…Kreuzer JZ 96, 801 ff, a.a.O., 804; Böllinger, StV 96, 317 ff, 318; Schneider, StV 92, 514 ff, 515, v. Wolffersdorf, RdJB, 148 ff, 151).
- BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04
Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine …
aa) Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 42, 1 näher ausgeführt hat, kann die "nicht geringe Menge" eines Betäubungsmittels wegen der in illegalen Betäubungsmitteln sehr unterschiedlichen Wirkstoffgehalte grundsätzlich nicht anders festgesetzt werden als durch ein Vielfaches des zum Erreichen eines Rauschzustandes erforderlichen jeweiligen Wirkstoffs (Konsumeinheit).Dabei müssen die Grenzwerte für die verschiedenen Betäubungsmittel gerade wegen ihrer qualitativ unterschiedlichen Wirkung aufeinander abgestimmt sein (BGHSt 42, 1, 10).
Schon deshalb besteht weder die Gefahr, Khat könne, wie etwa Amphetamin oder Ecstasy, eine Droge der Wahl für junge Discothekenbesucher werden, noch ist zu besorgen, Khatkonsum könne eine Einstiegsfunktion für härtere Drogen haben (vgl. BGHSt 33, 8, 13; BGHSt 42, 1, 6 f.).
cc) Bei der zwangsläufig "dezisionistischen" (vgl. BGHSt 42, 1, 11) Grenzwertfestlegung auf 30 g Cathinon folgt der Senat im Ergebnis der Empfehlung des Sachverständigen Prof. Dr. Dr. K. Eine Grenzwertfestlegung auf mehr als das Dreifache des für Amphetamin bestimmten Wertes erscheint ungeachtet der deutlich - nach Einschätzung des Gutachtens des Bundeskriminalamts "etwa" ein Drittel bis ein Fünftel - geringeren toxischen Wirksamkeit von Cathinon in der Darreichungsform von Khat-Pflanzen im Vergleich zu Amphetamin nicht gerechtfertigt, weil dies die in beiden Gutachten näher beschriebene gesundheitliche Gefährdung durch gewohnheitsmäßigen Konsum von Khat außer Acht ließe.
- OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines …
a) Das Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" in § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt für Cannabisprodukte 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) (BGHSt 33, 8; BGHSt 42, 1; BGH, Beschluss vom 07. Februar 1985 - 4 StR 29/85 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 09. Januar 1986 - 2 Ss 1556/85 -, juris;… Klaus Weber, BtMG, 4. Auflage, § 29a Rn. 88;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 8. Auflage, § 29a Rn. 64).Auf die Frage, ob das unerlaubte Handeltreiben mit Cannabis den Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfülle, wenn der Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels 185, 10 Gramm THC beträgt, hielt der BGH an seiner Rechtsprechung fest (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 -, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 01. August 2006 - 4 StR 261/06 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis
vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. -, BVerfGE 90, 145 (179) = NJW 1994, 1577 (1580); ferner BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84 -, NJW 1985, 1404 (1405) und Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 -, NJW 1996, 794 (797).vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995, a.a.O., NJW 1996, 794 (795) und Urteil vom 18. Juli 1984, a.a.O..
- BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur …
b) Aufgrund der Eigenheiten des Betäubungsmittels Buprenorphin scheidet die nach ständiger Rechtsprechung vorrangig anzuwendende Methode zur Festlegung des Grenzwerts der nicht geringen Menge, nämlich diesen mittels einer äußerst gefährlichen Dosis oder durchschnittlichen Konsumeinheit und einer an der Gefährlichkeit orientierten Maßzahl zu bestimmen (vgl. BGHSt 32, 162, 164; 33, 8, 14; 35, 43, 49; 42, 1, 3 ff.; 42, 255, 265; 49, 306, 312), hier aus.Denn der - der Rechtsprechung obliegenden - zahlenmäßigen Festlegung des Grenzwerts für die nicht geringe Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ist immanent, dass auch marginale pharmakologische und toxikologische Unterschiede in Grenzfällen die Strafrahmenwahl bestimmen und damit das Strafmaß beeinflussen können (vgl. BGHSt 42, 1, 11).
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Dabei hat er sich von den Grundsätzen leiten lassen, die sich bei der Grenzwertbestimmung für andere Betäubungsmittel bewährt haben (vgl. BGHSt 32, 162 für Heroin; BGHSt 33, 8 und BGHSt 42, 1 für Cannabisprodukte; BGHSt 33, 133 für Kokain; BGHSt 33, 169 für Amphetamin; BGHSt 35, 43 für Lysergid/LSD und BGHSt 35, 179 für Morphin). - BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
(2) Die aus Tschechien eigenhändig eingeführte Wirkstoffmenge von 1.483,22 Gramm THC überschritt den Grenzwert für die nicht geringe Menge von 7, 5 Gramm THC (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 und vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06) um mehr als das 197-fache. - VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben …
Das Tatbestandsmerkmal "nicht geringe Menge" ist erfüllt, wenn das vom Täter eingeführte Cannabisprodukt - Cannabiskraut (Marihuana), Cannabisharz (Haschisch) oder Cannabiskonzentrat (Haschisch-Öl) - mindestens 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) enthält (BGH, U.v. 18.7.1984 - 3 StR 183/84 - juris Ls 1.; B.v. 20.12.1995 - 3 StR 245/95 - juris Ls.). - BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob in den genannten Fällen die Grenzwerte der nicht geringen Menge von 7, 5 g THC (vgl. BGHSt 33, 8; 42, 1) für Cannabisprodukte und 5, 0 g Kokainhydrochlorid (vgl. BGHSt 33, 133) für Kokain erreicht worden sind.Bei mittlerer (= durchschnittlicher) Qualität von Haschisch wird zwar regelmäßig von einem THC-Gehalt von 5 bis zu 8 % ausgegangen werden können (vgl. BGHSt 42, 1, 14;… Weber BtMG 2. Aufl. Anhang H).
- OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 12 PA 41/10
Rechtmäßigkeit der Anforderung eines Fahreignungsgutachtens im Fall eines …
- BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00
Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt; …
- VG Münster, 13.09.2004 - 10 K 893/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis; Anforderungen …
- BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
Minder schwerer Fall der erlaubnislosen Einfuhr und Handeltreibens mit …
- BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau …
- OLG Hamburg, 09.04.2024 - 5 Ws 19/24
- BGH, 14.04.2015 - 5 StR 109/15
Abgrenzung von Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige und Überlassen zum …
- BGH, 08.03.2022 - 3 StR 136/21
Festlegung der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 927/01
Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Beibringung …
- VG Freiburg, 23.06.2022 - A 7 K 2897/21
Rücknahme subsidiären Schutzes wegen einer schweren Straftat; …
- LG Nürnberg-Fürth, 05.10.2015 - JK IV KLs 358 Js 11359/15
Verurteilung wegen Eigenkonsums und beabsichtigten Verkaufs von Betäubungsmitteln
- VG Freiburg, 06.12.2006 - 1 K 1798/06
Zweifel an Fahreignung und Gutachtensanforderung nach Auffinden von Cannabis
- BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat; …
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 350/17
Doppelverwertungsverbot (keine strafschärfende Berücksichtigung der Gefährdung …
- BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …
- BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
Begriff der nicht geringen Menge (Grenzwert bei Methamphetamin-Base); Unerlaubtes …
- LG Krefeld, 31.07.2020 - 22 KLs 5/20
- BayObLG, 04.06.2003 - 4St RR 67/03
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der …
- BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99
Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG
- VG Hamburg, 09.05.2023 - 10 A 1506/20
Zur asylrechtlichen Relevanz der Doppelbestrafung im iranischen Strafrecht
- OLG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 Ss 154/12
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Besitz in nicht geringer Menge eines …
- BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98
Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
- BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Wirkung der Berufungsbeschränkung bei …
- BGH, 27.07.2005 - 2 StR 241/05
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (nicht …
- AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16
Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
- OLG Köln, 03.03.2017 - 1 RVs 41/17
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes hinsichtlich des …
- LG München II, 15.06.2023 - 2 KLs 41 Js 44324/21
Zur Strafbarkeit der Fälschung von Blankett-Impfausweisen und von digitalen …
- LG Weiden/Oberpfalz, 05.10.2021 - JK 1 KLs 16 Js 9163/20
Betäubungsmittelstrafrecht: Maß der Überschreitung des Grenzwertes der nicht …
- VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876
Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen …
- BGH, 15.05.2001 - 3 StR 142/01
Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt von BtM
- BGH, 10.08.2022 - 6 StR 254/22
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der …
- LG Arnsberg, 16.04.2021 - 4 KLs 22/20
- VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18
Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr; …
- LG Freiburg, 18.01.2010 - 7 Ns 610 Js 13070/09
Vorsätzliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
- LG Krefeld, 19.08.2020 - 22 KLs 15/20
- KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21
Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
- BGH, 29.09.1998 - 1 StR 424/98
Strafzumessung Sache des Tatrichters; Unvertretbar milde Strafzumessung durch den …
- BGH, 15.07.1998 - 1 StR 291/98
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" bei Cannabisprodukten
- LG München II, 28.09.2021 - 2 KLs 48 Js 34780/21
Mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln können zueinander in …
- LG München II, 18.03.2021 - 2 KLs 48 Js 6787/21
Beihilfe zum Handeltreiben durch Begleitung des Rauschgiftrücktransports nach …
- LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
- KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13
Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels; …
- LG Freiburg, 22.11.2004 - 7 Ns 61 Js 31637/02
Unerlaubtes Sichverschaffen bzw. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: …
- VG München, 09.05.2022 - M 13L DK 19.806
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis: Polizist, der Marihuana in nicht geringer …
- AG Berlin-Tiergarten, 08.11.1996 - 5 Op Js 724/95
Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Haschisch) …
- AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15
Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen …
- AG Berlin-Tiergarten, 27.11.2003 - 4 Op Js 1431/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Besitz in nicht geringer Menge …
- LG Bonn, 03.07.2009 - 23 KLs 14/09
- OLG Köln, 29.05.2009 - 82 Ss 32/09
- OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss 148/09
- OLG Zweibrücken, 10.07.2000 - 1 AR 58/00
- BGH, 25.06.1997 - 1 StR 262/97
In Frage stellen der Strafbarkeit durch den Antrag auf Erhebung eines …
- AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18
Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und …
- BayObLG, 19.08.2004 - 4St RR 87/04
Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff der geringen Menge, Absehen von der …
- BayObLG, 28.04.2000 - 4St RR 52/00
Betäubungsmittelstrafrecht: Unterschiedliche Anwendungspraxis des § 31a BtMG auf …
- OLG Köln, 15.10.1996 - Ss 505/96
- BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum …
- OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09
Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem …
- BayObLG, 02.10.2001 - 4St RR 112/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, …
- BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, …
- BGH, 16.02.2000 - StR 532/99
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einfuhr - Strafrahmen - Strafausspruch - …
- AG Berlin-Tiergarten, 02.10.1998 - 6 Op Js 1415/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Handeltreiben als Unterfall der Abgabe an …
- LG Essen, 05.11.2018 - 51 KLs 27/18
Unerl. Handeltreiben m. BtM
- BayObLG, 27.07.2001 - 4St RR 88/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz in Mittäterschaft