Rechtsprechung
   BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,916
BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95 (https://dejure.org/1996,916)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1996 - 1 StR 685/95 (https://dejure.org/1996,916)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95 (https://dejure.org/1996,916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Richterentscheidung über Einsatz verdeckter Ermittler

§ 110b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, Einsatz verdeckter Ermittler in Wohnungen ist nach Art. 13 GG zulässig, jedoch nur unter dem Richtervorbehalt des Art. 13 Abs. 2 GG;

§ 34 StPO, Anforderungen an die Begründung, Verwendung von Formularen nicht generell bedenklich;

Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgt durch Beschluß (mit Kosten- und Auslagenentscheidung), nicht durch Urteil

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 110b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StPO; § 110a StPO; § 34 StPO; Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG
    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines verdeckten Ermittlers durch den Richter (Abwägung; formularmäßige Begründung; Verantwortung des Richters für die hinreichende Verlässlichkeit bei Hinweisen von V-Personen; Revisibilität nur ...

  • Wolters Kluwer

    Einsatz eines verdeckten Ermittlers - Begründung - Sämtliche Erkenntnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 34, § 110b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 103
  • NJW 1996, 2518
  • MDR 1996, 1053
  • NStZ 1997, 249
  • StV 1996, 357
  • StV 1996, 578 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 685/94

    Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
    Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte bei dem Amtsgericht Konstanz mit einem gesonderten Vorgang (§ 110 d Abs. 2 Satz 1 StPO) den Antrag gestellt, dem Einsatz eines auf Dauer angelegten (vgl. BGHSt 41, 64, 65) Verdeckten Ermittlers zuzustimmen, und dabei "auf den beigefügten Bericht" der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) in Freiburg verwiesen.
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
    Für ein Verwertungsverbot ist demnach kein Raum (vgl. zu den Maßstäben bei der Telefonüberwachung BGHSt 41, 30 = StV 1995, 226 mit krit. Anmerkung Störmer aaO S. 653).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
    Systematisch können an die Zustimmung zu derartigen Einsätzen, bei denen der Verdeckte Ermittler eine oder mehrere noch nicht einmal bekannte Wohnungen betreten darf (§ 110 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO), im Lichte des Art. 13 GG jedenfalls keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an eine Durchsuchungsanordnung nach § 105 StPO gemäß Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. hierzu BVerfGE 42, 212, 218 ff. sowie Hilger GS Meyer S. 214 ff.; nicht gefolgt werden kann Groth, Verdeckte Ermittlung und Gewinnabschöpfung S. 63 und Weil ZRP 1992, 243, 247, die, an einer restriktiven Auslegung des Wortes "Durchsuchung" haftend, durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 110 c bzw. § 110 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO hegen und eine verfassungsrechtliche Ermächtigung für sonstige strafprozessuale Eingriffe in den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG vermissen).
  • BVerfG, 16.10.1981 - 2 BvR 344/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verhaftungsaktion in Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
    a) Gegen die Verwendung von Formularen ist entgegen den Bedenken der Revision generell nichts einzuwenden (vgl. zu § 114 StPO: BVerfG NJW 1982, 29).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95
    Unter Anlegung dieser Kriterien greift die unter Berufung auf BGHSt 31, 304 ein Verwertungsverbot geltend machende Verfahrensrüge letztlich nicht durch.
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    aa) Wegen der weitreichenden Wirkungen einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ist die Beschlussformel so zu fassen, dass kein Zweifel besteht, auf welche Taten und welche Angeklagten sie sich bezieht (BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95, juris, Rn. 23).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Sinn der formalen Anforderungen an die Anordnung derartiger Ermittlungen ist es aber, die vorbeugende Kontrolle durch eine unabhängige und neutrale Instanz zu gewährleisten, weil es sich um Maßnahmen handelt, die zu erheblichen Eingriffen in die Rechte des Betroffenen führen, aber aus der Natur der Sache heraus ohne seine vorherige Anhörung ergehen (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122; BGH NJW 1996, 2518, 2519; Meyer-Goßner a.a.O., § 105 Rn. 15a).

    Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1996, 2518; s.a. Meyer-Goßner a.a.O., § 110b Rn. 6) bedürfen Entscheidungen zum Einsatz von verdeckten Ermittlern einer Begründung, da sie anfechtbar sind; seit der am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neufassung des § 101 StPO sind sie dabei in dem durch Abs. 7 S. 2 ff. der Vorschrift geregelten Verfahren gerichtlich überprüfbar.

    Verdeckte Ermittlungen setzen danach insbesondere voraus, dass im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ein Anfangsverdacht besteht, also zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung eines Verbrechens bestehen (BGH NJW 1996, 2518, 2519; KK-StPO aaO., § 110a Rn. 13).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20

    Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den

    e) Allein dem angerufenen Richter obliegt vom Zeitpunkt seiner Befassung an die Entscheidung, ob es vor seiner Entscheidung weiterer Sachaufklärung durch die Ermittlungsbehörden bedarf und in welcher Form ihm die Entscheidungsgrundlagen - etwa in Papierform oder als elektronische Hilfsakte - vermittelt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 BvR 2718/10, 1849 und 2808/11, BVerfGE 139, 245, 274, 277 ff.; BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95, BGHSt 42 103, 105).

    Gemessen an diesen Maßgaben erweisen sich die dem Antrag hier beigeschlossenen Stehordner mit ersichtlich ausgewählten Ermittlungserkenntnissen als unzureichend, um eine eigenverantwortliche gerichtliche Prüfung der begehrten Freiheitsentziehung zu gewährleisten, sodass auch deshalb der Antrag des Generalbundesanwalts abzulehnen war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95, BGHSt 42, 103, 105; ferner etwa Boetticher/Landau in FS BGH (2000), S. 555, 559 f.; G. Schäfer in FS Roxin (2011), S. 1299, 1303).

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Aus diesem Grunde hält es der Senat für erforderlich, daß der - gemäß § 34 StPO zu begründende - ermittlungsrichterliche Beschluß, der die Überwachung der Telekommunikation anordnet (§ 100 b Abs. 1 Satz 1 StPO) oder bestätigt (§ 100 b Abs. 1 Satz 3 StPO), zumindest eine knappe Darlegung der den Tatverdacht begründenden Tatsachen und der Beweislage enthält, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu ermöglichen (Schäfer in LR 24. Aufl. § 100 b Rdn. 5; vgl. BGHSt 42, 103, 104 f. = NStZ 1997, 249 zu §§ 110 a, 110 b StPO; BVerfG NJW 2001, 1121, 1124 zu § 105 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 631/11

    Pflicht zur Kostenentscheidung bei das Verfahren beendenden Entscheidungen

    Zu den verfahrensbeendenden Entscheidungen gehören auch Beschlüsse, durch die das Verfahren ganz oder teilweise nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95, NStZ 1997, 249, 250; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2000, 149; OLG Düsseldorf, VRS 89, 202; MDR 1988, 164; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 154 Rn. 45; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 464 Rn. 13; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 154 Rn. 29; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 154 Rn. 18 und § 464 Rn. 6; KMR-Stöckel, StPO (Stand: Februar 2007), § 464 Rn. 12; a.A. SK-Degener, StPO (Stand: Juli 2003), § 464 Rn. 9; KK-Gieg, StPO, 6. Aufl., § 464 Rn. 2).
  • BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16

    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf

    Inhaltlich muss die Begründung die rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen erkennen lassen, auf denen eine Entscheidung beruht (vgl. zum Inhalt der Begründungspflicht etwa BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95 -, juris, Rn. 12; Pollähne, in: Gerke/Julius/Temming et al., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 34 Rn. 5).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Gegen die Verwendung von Formularen ist entgegen den Bedenken der Revision grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl. BGH NJW 1996, 2518, 2519, zum Abdruck bestimmt in BGHSt 42, 103).
  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 461/13

    Unbestimmte Teileinstellung

    Daher sind sowohl bei der Beschränkung nach § 154 Abs. 1 bzw. § 154a Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft, als auch bei solchen Einstellungen durch das Gericht die ausgeschiedenen Taten, Tatteile oder Strafbestimmungen konkret ("positiv") zu bezeichnen (vgl. zur Einstellung durch die Staatsanwaltschaft: BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2011 - 1 StR 321/11, NStZ-RR 2012, 50, 51; vom 16. Juli 1980 - 3 StR 232/80, NStZ 1981, 23; zur Einstellung durch das Gericht: BGH, Beschlüsse vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95, NStZ 1997, 249, 250; vom 29. Juli 2008 - 4 StR 210/08 mwN).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Zu den verfahrensbeendenden Entscheidungen gehören auch Beschlüsse, durch die das Verfahren ganz oder teilweise nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wird (vgl. BGH NStZ 1997, 249; NStZ-RR 2012, 159; LR-Hilger, StPO 26. Aufl. § 464 Rn. 13; KK-Schoreit, StPO 6. Aufl. § 154 Rn. 29; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl. § 154 Rn. 18 und § 464 Rn. 6).
  • BGH, 29.07.2008 - 4 StR 210/08

    Unklare Urteilsfeststellungen zu eingestellten und abgeurteilten Taten (Begriff

    Dies ist aber aus dem Einstellungsbeschluss, der die Taten, hinsichtlich derer das Verfahren eingestellt werden soll, konkret bezeichnen muss (vgl. BGH NStZ 1997, 249, 250; Beulke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 154 Rdn. 43), auch in Verbindung mit der Anklageschrift und dem Einstellungsantrag der Staatsanwaltschaft, nicht zu ersehen.
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

  • KG, 18.11.2008 - 1 Ws 354/08

    Strafverfahren: Kostenentscheidung im Berufungsurteil nach Teilbeschränkung des

  • LG Offenburg, 11.02.2005 - 3 Qs 136/04

    Unzulässigkeit eines mündlichen richterlichen Durchsuchungsbeschlusses

  • OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 1 Ws 197/97
  • BGH, 23.04.1996 - 1 StR 152/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Angeklagten wegen einer Verletzung durch

  • KG, 07.09.2011 - 1 Ws 53/11

    Gerichtliche Feststellung einer angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG im Fall

  • KG, 24.09.1999 - 4 Ws 217/99

    Umdeutung eines Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung - Anfechtung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht