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   BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96   

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BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96 (https://dejure.org/1996,1138)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1996 - 1 StR 154/96 (https://dejure.org/1996,1138)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 1 StR 154/96 (https://dejure.org/1996,1138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 137 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei der polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten, bei dieser ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt wurde und zunächst um die Zuziehung eines Anwalts gebeten hatte, später aber Angaben ohne ...

  • Wolters Kluwer

    Erste polizeiliche Vernehmung - Aussagefreiheit - Recht auf Zuziehung eines Verteidigers - Freie Entscheidung - Ohne Beistand eines Verteidigers - Verwertung

  • opinioiuris.de

    Vernehmung eines nichtverteidigten Beschuldigten II

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 170
  • NJW 1996, 2242
  • MDR 1996, 840
  • NJ 1996, 559
  • StV 1996, 409
  • StV 1996, 524
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Erst wenn eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Wahrheitsfindung (vgl. dazu BGHSt 38, 214, 220 sowie BVerfG NStZ 1996, 45) mit den verfassungsrechtlich geschützten Belangen des Beschuldigten ergibt, daß die Anwendung geltenden Strafprozeßrechts zu einem verfassungsrechtlich nicht hinnehmbaren Eingriff in die Beschuldigtenrechte führt, ist Raum für eine Korrektur oder Ergänzung der Strafprozeßordnung.

    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGH NJW 1992, 2903, 2905; vgl. auch BVerfG aaO).

    Letzteres hat der 5. Strafsenat für den Fall einer unterbliebenen Belehrung nach den §§ 163 a Abs. 4, 136 StPO zutreffend verneint, weil der Beschuldigte dort anderweitig über seine Rechte informiert war (BGHSt 38, 214, 224).

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Insbesondere fehlt jeder Hinweis auf eine Übermüdung des seinerzeit Beschuldigten (zu den strengen Voraussetzungen dieser Alternative des § 136 a Abs. 1 Satz 1 StPO s. BGH NJW 1992, 2903, 2904) oder darauf, daß ihm die Beiziehung eines Rechtsanwalts verwehrt worden wäre (BGHSt 38, 372).

    In der Entscheidung BGHSt 38, 372, auf die der 5. Strafsenat sich stützt, hatte der vernehmende Polizeibeamte dem Beschuldigten nach Belehrung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt aktiv verweigert und zugleich erklärt, die Vernehmung werde (ohne Anwalt) solange fortgesetzt, "bis Klarheit herrsche".

    Sollte dieses Urteil dahin zu verstehen sein, daß der 5. Strafsenat die in der Entscheidung BGHSt 38, 372 entwickelten Grundsätze ausnahmslos auch auf alle Fälle übertragen will, in denen - wie hier - einem Beschuldigten die volle Entscheidungsfreiheit darüber belassen wird, ob und wann er Angaben zur Sache machen will, so könnte dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 419/91

    Beweisverwertungsverbot durch Vernehmung im ermüdeten Zustand (Anforderungen;

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Insbesondere fehlt jeder Hinweis auf eine Übermüdung des seinerzeit Beschuldigten (zu den strengen Voraussetzungen dieser Alternative des § 136 a Abs. 1 Satz 1 StPO s. BGH NJW 1992, 2903, 2904) oder darauf, daß ihm die Beiziehung eines Rechtsanwalts verwehrt worden wäre (BGHSt 38, 372).

    Ein Verbot, die Vernehmung in Fällen wie dem vorliegenden fortzusetzen, kann der Strafprozeßordnung nicht entnommen werden (BGH NJW 1992, 2903, 2904 f.).

    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 38, 214, 219 ff.; BGH NJW 1992, 2903, 2905; vgl. auch BVerfG aaO).

  • BGH, 22.08.1995 - 1 StR 393/95

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und der "niedrigen Beweggründe"; keine Aufhebung des

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Sie bleibt vom Wegfall eines von zwei angenommenen Mordmerkmalen unberührt (vgl. BGHSt 41, 222).

    Der Senat hat deshalb auch die Feststellungen aufgehoben, die das Landgericht dazu getroffen hat (vgl. BGHSt 41, 222, 224).

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Ist der Beschuldigte bei der ersten polizeilichen Vernehmung über seine Aussagefreiheit und sein Recht Zuziehung eines Verteidigers belehrt worden, so dürfen Angaben, die er in freier Entscheidung ohne Beistand eines Verteidigers macht, auch dann entgegengenommen und verwertet werden, wenn er zunächst die Zuziehung eines Verteidigers gewünscht hat (Abgrenzung BGH, 12. Januar 1996, 5 StR 756/94).

    Allerdings hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 12. Januar 1996 (5 StR 756/94, zur Veröffentlichung in BGHSt 41 Nr. 56 vorgesehen) ausgesprochen, das Gebot eines fairen Verfahrens zwinge nicht nur dazu, eine polizeiliche Vernehmung zu unterbrechen, wenn ein Beschuldigter zunächst nach einem Rechtsanwalt verlange, sondern die Vernehmung ohne Verteidiger dürfe nur dann fortgesetzt werden, wenn die Polizei sich zuvor ernsthaft bemüht habe, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontaktes zu einem Verteidiger zu helfen, und ihn danach nochmals ausdrücklich auf sein Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen, hingewiesen habe.

  • BGH, 14.11.1986 - 2 StR 577/86

    Vereidigung eines Zeugen insoweit kein Tatbeteiligungsverdacht besteht -

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Denn eine Teilvereidigung ist bereits dann unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand einer Zeugenaussage bildet (BGH StV 1983, 401; NStZ 1987, 516).
  • BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65

    Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Es wäre nicht erforderlich, daß er mit einem Anschlag auf sein Leben rechnete; Arglosigkeit des Tatopfers ist vielmehr schon dann ausgeschlossen, wenn es sich eines erheblichen Angriffes auf seine körperliche Unversehrtheit versieht (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322, 324; 33, 363, 366).
  • BGH, 21.12.1977 - 2 StR 452/77

    Voraussetzungen der Heimtücke im Hinblick auf die Arglosigkeit des Opfers -

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Es wäre nicht erforderlich, daß er mit einem Anschlag auf sein Leben rechnete; Arglosigkeit des Tatopfers ist vielmehr schon dann ausgeschlossen, wenn es sich eines erheblichen Angriffes auf seine körperliche Unversehrtheit versieht (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322, 324; 33, 363, 366).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Es wäre nicht erforderlich, daß er mit einem Anschlag auf sein Leben rechnete; Arglosigkeit des Tatopfers ist vielmehr schon dann ausgeschlossen, wenn es sich eines erheblichen Angriffes auf seine körperliche Unversehrtheit versieht (BGHSt 20, 301, 302; 27, 322, 324; 33, 363, 366).
  • BGH, 28.06.1983 - 1 StR 44/83

    Strafbarkeit wegen Menschenhandels - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96
    Denn eine Teilvereidigung ist bereits dann unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand einer Zeugenaussage bildet (BGH StV 1983, 401; NStZ 1987, 516).
  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Bittet ein Beschuldigter, der seine Aussagebereitschaft an die vorherige Konsultation eines Verteidigers knüpft, ausdrücklich um Benachrichtigung eines benannten Verteidigers, darf nicht weiter in den Beschuldigten gedrungen werden, wenn die erbetene Benachrichtigung nicht erfolgt (vgl. auch BGHSt 42, 15, 19; 38, 372, 373 einerseits, BGHSt 42, 170, 171 f. andererseits).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Zusammenhang mit anderen in ihrem Gewicht hinter einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zurückbleibenden Fehlern der Vernehmenden bei Beschuldigtenvernehmungen entschieden hat, ist dann die Verwertbarkeit der Aussage durch Abwägung im Einzelfall zu ermitteln (vgl. BGHSt 42, 170, 174; NStZ 2006, 236, 237; NStZ-RR 2006, 181, 182 f.).
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    c) Allerdings kann die Vernehmung auch ohne vorherige Konsultation fortgesetzt werden, wenn der Beschuldigte dem in freier Entscheidung zustimmt (BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - 1 StR 154/96, BGHSt 42, 170; LR/Gleß, StPO, 26. Aufl., § 136 Rn. 101; Geppert, aaO, S. 918), wobei eine solche Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (vgl. Klein, Inhalt und Reichweite der Belehrungsvorschrift des § 136 StPO, 2005, S. 145 f.; LR/Gleß aaO; aA BGH, Urteil vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09

    Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch

    Weder die Strafprozessordnung noch der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz eines fairen Verfahrens verbieten es, eine Vernehmung im Anschluss an eine anfängliche Aussageverweigerung fortzusetzen, solange nicht mit verbotenen Mitteln auf die Willensfreiheit des zu Vernehmenden und die Durchsetzbarkeit seines Aussageverweigerungsrechts eingewirkt wird (BGHSt 42, 170).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Die Entscheidung für oder gegen ein solches Verbot ist deshalb aufgrund einer allgemeinen Abwägung der im Rechtsstaatsprinzip angelegten gegenläufigen Gebote und Ziele zu treffen (BGHSt 38, 214, 219 ff; 42, 170, 174).

    Bei der danach hier vorzunehmenden Abwägung ist mitentscheidend, ob ein schwerwiegender Rechtsverstoß vorliegt und der Beschuldigte in der gegebenen Situation im besonderen Maße des Schutzes bedurfte (BGHSt 42, 170, 174).

  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Indes hat der Senat eine derartige Hilfestellung für den Fall erwogen, dass ein Beschuldigter zunächst nach einem Verteidiger verlangt hatte und die Vernehmung ohne vorangegangene Konsultation eines Verteidigers fortgesetzt wurde (vgl. BGHSt 42, 15, 19 f.; anders BGHSt 42, 170, 173).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Der Senat hat - entgegen dem weitergehenden Verständnis der Verteidigung (entsprechend Kutschera StraFo 2001, 262; vgl. auch Hamm NJW 1996, 2185, 2186) - eine Pflicht der Ermittlungsbehörden zu einer derartigen Hilfestellung lediglich für den Fall erwogen, daß ein Beschuldigter nach der vorgeschriebenen Belehrung zu erkennen gegeben hat, daß er von seinem Recht aus § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO auf Verteidigerkonsultation Gebrauch machen wolle; hieraus könne dann eine weitergehende Verpflichtung zur effektiven Ermöglichung dieses Rechts erwachsen (BGHSt 42, 15, 19 f.; vgl. dazu auch die damals restriktivere Position des 1. Strafsenats: BGHSt 42, 170, 173; nicht weitergehend auch Beulke NStZ 1996, 257, 260, 262; Herrmann NStZ 1997, 209, 212).
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Ein Verwertungsverbot wurde bejaht, wenn der Vernehmung des Beschuldigten nicht der Hinweis vorausgegangen ist, daß es ihm freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (BGHSt 38, 214 ff. m.Anm. Fezer JR 1992, 385 ff.; Kiehl NJW 1993, 501 ff.; Bohlander NStZ 1992, 504 ff.; Ransiek StV 1994, 343 f.; vgl. auch BGHSt 39, 349 ff.; BGH, Urteil vom 9. April 1997 - 3 StR 2/97), wenn ihm vor seiner ersten Vernehmung die von ihm gewünschte Befragung seines gewählten Verteidigers verwehrt worden ist (BGHSt 38, 372 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92] m.Anm. Rieß JR 1993, 334 ff.; Roxin JZ 1993, 426 ff. [BGH 29.10.1992 - 4 StR 126/92]) oder nicht ernsthafte Bemühungen unternommen worden sind, dem Beschuldigten bei der Herstellung des Kontaktes zu seinem Verteidiger in effektiver Weise zu helfen (BGHSt 42, 15 ff. m.Anm. Beulke NStZ 1996, 257 ff.; Müller StV 1996, 358 ff.; Roxin JZ 1997, 343 ff.; einschränkend: BGHSt 42, 170 ff. m.Anm. Ventzke StV 1996, 524 ff.; BGH NStZ 1997, 251 [BGH 07.01.1997 - 1 StR 666/96]).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12

    Recht zur Verteidigerkonsultation (keine qualifizierte Hinweispflicht

    Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte nach der zu Beginn der zweiten Vernehmung erfolgten erneuten Belehrung keine frei verantwortliche Entscheidung über die Ausübung ihres Schweigerechts hätte treffen können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - 1 StR 154/96, BGHSt 42, 170), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03

    Konsultationsrecht bei der Beschuldigtenvernehmung und Bestellung eines

    Dabei ist das Gewicht des - hier hinsichtlich der Befragung am 15. Mai 2002 zu unterstellenden - Rechtsverstoßes mit in Betracht zu ziehen und ebenso ins Auge zu fassen, ob und inwieweit der damalige Beschuldigte in besonderem Maße des Schutzes bedurfte (vgl. BGHSt 42, 170, 174; 47, 172, 180).
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03

    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben

  • KG, 16.02.2005 - 1 Ss 406/04

    Beweiswürdigung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung eines Kfz durch

  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 666/96

    Irrtum des Mitangeklagten über die rechtliche Bedeutung seiner Äußerungen und

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • LG Kiel, 23.03.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
  • LG Kiel, 22.02.2023 - 5 KLs 593 Js 27531/21
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 256/99

    Individualisierung bei Serientaten; Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung

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