Rechtsprechung
| BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96 |
Verständigung im Strafverfahren II
Fehlgeschlagene Verständigung
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 136a StPO; § 66 StGB; § 261 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
Grundsatz des fairen Verfahrens (Verfahrensabsprache: Nichtverwertung eines im Rahmen einer fehlgeschlagenen Verständigung im Strafverfahren abgelegten Geständnisses zu Lasten des Angeklagten, doch Verwertung als Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung; Dissens; Verfahrenshindernis; Besorgnis der Befangenheit der Laienrichter [Schöffen] in derartigen Fällen und bei Widerspruchslösungen: Vorbehalt außergewöhnlicher Umstände); Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. - DFR
Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren
- opinioiuris.de
Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 260
Besprechungen u.ä.
- deutsche-strafverteidiger.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Mühlenteichtheorie - Überlegungen zur Ambivalenz von Verwertungsverboten (Claus Roxin, Gerhard Schäfer, Gunter Widmaier; StV 2006, 655)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 42, 191
- BGHSt 42, 193
- NJW 1996, 3018
- MDR 1996, 1280
- StV 1996, 521
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Der Senat hob das Urteil jedoch im Strafausspruch auf, da die Strafkammer gleichwohl die Geständnisse zugunsten der Angeklagten hätte bedenken müssen ( BGHSt 42, 191, 193 f.). - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
b) Folge dieser Gesprächsführung war - bei dieser Vorgehensweise nahezu unvermeidbar (vgl. BGHSt 42, 191) - ein Dissens zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, wie weit denn nun das Angebot der Staatsanwaltschaft reichte. - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts ( BGHSt 40, 287).
- BGH, 12.03.2008 - 3 StR 433/07
Verfahrensbeendende Absprache (Scheitern; Geständnis; Bindungswirkung); Deal; …
Die Staatsanwaltschaft hatte sich dadurch an der Verfahrensabsprache beteiligt, dass sie für den Fall eines Geständnisses des Angeklagten und dessen Verurteilung im Rahmen der Verständigung (höchstens zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren ohne Strafaussetzung zur Bewährung) die Einstellung weiterer Ermittlungs- und Strafverfahren bzw. die Stellung entsprechender Anträge zugesichert hat (zu den Bedenken gegen eine Beteiligung der Staatsanwaltschaft an einer Verfahrensabsprache vgl. BGHSt 42, 191; 45, 227). - BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06
Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der …
Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1996, 3018, 3019 [insoweit in BGHSt 42, 191, nicht abgedruckt]; NStE Nr. 17 zu § 344 StPO). - BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
StPO § 24, § 142, § 243, § 273, § 274
Erkennbar hat der Vorsitzende zum Ausdruck gebracht, daß ein Geständnis vor Durchführung der Beweisaufnahme ein besonderes Gewicht habe; dies ist rechtlich unbedenklich (vgl. BGHSt 42, 191, 195;… Gribbohm in LK 11. Aufl. § 46 Drn. 208 m.w.N.). - BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98
Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher …
So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und das hohe Alter des Angeklagten nach der Strafverbüßung zu seinen Gunsten berücksichtigt werden dürfen (…BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH StV 1982, 114; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1980 - 5 StR 666/80 -) und daß solche Gesichtspunkte im Einzelfall auch zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (…BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 4, 5; BGH NStZ 1996, 331, 332; BGH StV 1996, 541; BGH, Beschluß vom 3. August 1995 -5 StR 259/95 - BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96 -, insoweit in BGHSt 42, 191 nicht abgedruckt). - BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96
Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung …
Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, daß ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner genossenschaftsrechtlichen Funktion fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil beeinflussen läßt (…vgl. zu der Frage der Befangenheit wegen richterlicher Vorbefassung: Wendisch in LR § 24 StPO Rdn. 26; BGHSt 9, 234; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 und vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96). - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 415/02
GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4; StPO § 136 a, § 153 a, § …
Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287). - OLG Stuttgart, 26.01.2005 - 4 Ss 530/04
Strafverfahren: Befangenheit des Richters wegen Inaussichtstellung einer …
Der Richter darf den Angeklagten zwar darauf hinweisen, dass ein Geständnis schuldmindernd wirken und deshalb bei der Zumessung der Strafe zu seinen Gunsten berücksichtigt werden kann (vgl. BGHSt 42, 191;… BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 12).
