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   BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96   

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https://dejure.org/1996,1324
BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,1324)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1996 - 2 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,1324)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1996 - 2 StR 391/96 (https://dejure.org/1996,1324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 109 Abs. 1 S. 4 JGG
    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung des Urteils

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeitsausschluß - Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 173; JGG § 109; StPO § 338 Nr. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 294
  • NJW 1997, 471
  • MDR 1997, 185
  • NStZ 1997, 95 (Ls.)
  • NStZ 1998, 53
  • NJ 1997, 111
  • StV 1998, 323
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88

    Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer -

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Zur Verhandlung gehört nach dem gesetzlichen Sprachgebrauch aber auch die Urteilsverkündung (§ 260 Abs. 1 StPO; BGHSt 4, 279f.; KK-Hürxthal, StPO 3. Aufl. § 260 Rdn. 1).
  • BGH, 08.06.1984 - 2 StR 293/84

    Verbrechen - Androhung eines Verbrechens - Begonnenes Verbrechen -

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Wollte der Angeklagte den Kellner H. töten, dann lag darin, daß er die Waffe auf ihn richtete, um ihn sogleich zu erschießen, bereits der Anfang der Ausführung eines Tötungsverbrechens (Versuch, § 22 StGB), dagegen nicht, wie es der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) voraussetzt, die Androhung, ein solches Verbrechen erst künftig zu begehen (BGH NStZ 1984, 454).
  • BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Ab solchen Werten liegt aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel Schuldunfähigkeit nahe (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2, 6, 7, 8 und 139; die indizielle Bedeutung derartiger Werte ist desto größer, je weniger sich aussagekräftige Beweisanzeichen aus dem Tatgeschehen, der Persönlichkeitsverfassung des Täters und seinem gesamten Verhalten vor, während und nach der Tat gewinnen lassen.
  • OLG Frankfurt, 12.07.1961 - 1 Ss 537/61

    Verlassen des Parkplatzes; Verwertung einer Restparkzeit; Eigener Münzeinwurf

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
    Da die Vorschriften über den gerichtlichen Ausschluß der Öffentlichkeit (§§ 48 Abs. 3 Satz 2, 109 Abs. 1 Satz 4 JGG) aber den nämlichen Schutzzweck verfolgen, muß eine hierauf gestützte Ausschlußentscheidung jeweils dieselbe Wirkung entfalten können (Brunner/Dölling, aaO Rdn. 23); sie umfaßt daher, sofern nichts anderes bestimmt worden ist, auch die Urteilsverkündung (so für § 48 Abs. 3 Satz 2: OLG Düsseldorf NJW 1961, 1547; Bender, JGG § 48 Rdn. 16; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. § 48 Rdn. 29; Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 2. Aufl. § 48 Rdn. 25; Grethlein/Brunner, JGG 3. Aufl. § 48 Anm. 3 b; Ostendorf, JGG 2. Aufl. § 48 Rdn. 6; zweifelnd: Eisenberg, JGG 6. Aufl. § 48 Rdn. 22; für § 109 Abs. 1 Satz 4, früher Satz 2: OLG Oldenburg NJW 1959, 1506; Bender aaO Rdn. 26; Brunner/Dölling aaO; Dallinger/Lackner aaO § 109 Rdn. 4; a. A. Potrykus, JGG 4. Aufl. § 109 Bem. 2; Heinen UJ 1957, 210; 1960, 51).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Ab einer BAK von 3 âEUR° liegt eine Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nahe (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1996 - 2 StR 391/96 - BGHSt 42, 294 Rn. 15).
  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 362/97

    Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung gegen einen

    Dem jungen Angeklagten soll die bei öffentlicher Verhandlung und Verurteilung drohende Bloßstellung mit den daraus erwachsenden Nachteilen für seine persönliche, soziale und berufliche Entwicklung erspart bleiben (vgl. BGHSt 42, 294, 296).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung (vgl. Tröndle/Fischer aa0 § 20 Rdn. 9 c m.w.N.) kommt auch der Tat als solcher Bedeutung zu (vgl. BGH NJW 1997, 471, 472; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5; Bewußtseinsstörung 2): Der Angeklagte versetzte seinem langjährigen Bekannten und Freund einen lebensgefährlichen Messerstich, dessen tödliche Wirkung er für möglich hielt; einen verständlichen Anlaß für diese sinnlose Tat hatte er nicht.
  • BGH, 24.01.2008 - 4 StR 542/07

    Prüfung der Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum (Indizwert der BAK-Berechnung und

    Den vom Landgericht herangezogenen Umständen kommt jedoch eine solche Aussagekraft weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit zu (vgl. hierzu BGHSt 43, 66, 70 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 16, 19; § 21 Blutalkoholkonzentration 37, 38).
  • BGH, 23.11.2000 - 3 StR 413/00

    Schuldunfähigkeit nach Alkoholgenuß; Anordnung der Unterbringung in einer

    Das Leistungsverhalten des alkoholgewöhnten Angeklagten, der sich selbst als nicht volltrunken bezeichnet hat, zeigt bei und nach der Tat in sich logische und schlüssige Handlungskonsequenzen mit motorischen Kombinationsleistungen, die deutlich gegen einen alkoholbedingten Ausschluß der Schuldfähigkeit sprechen (vgl. BGHSt 43, 66 ff.; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16), zumal bei schwerwiegenden Straftaten gegen Leib und Leben - wie hier - wegen der höheren Hemmschwelle ein strenger Maßstab für die Annahme des Ausschlusses der Steuerungsfähigkeit anzulegen ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 20 Rdn. 9 m.w.Nachw.).
  • KG, 27.09.2005 - 4 Ws 128/05

    Strafprozessrecht: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichterscheinen des

    Diese Vorschrift soll dem Schutz des jugendlichen Angeklagten vor Bloßstellung und damit verbundener stigmatisierender Wirkung sowie der Vermeidung von Verletzungen seines Schamgefühls dienen (vgl. BGHSt 42, 294, 295; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl., § 48 Rdnr. 3; Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl., § 48 Rdnr. 2; Eisenberg, JGG 10. Aufl., § 48 Rdnr. 8; Albrecht, Jugendstrafrecht 3. Aufl., S. 368 f; Meier in Meier/ Rössner/Schöch, Jugendstrafrecht, S. 276; Nothacker, "Erziehungsvorrang" und Gesetzesauslegung im Jugendgerichtsgesetz, S. 276).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 64/00

    Annahme von Schuldunfähigkeit

    Aus dem Leistungsverhalten des Angeklagten ergibt sich, daß seine Steuerungsfähigkeit trotz der nicht ausschließbaren Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit von 3, 26 o/oo erhalten geblieben war (vgl. BGHSt 43, 66 ff ; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 9, 12, 16).
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