Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 99 StGB; § 78a StGB
Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit; Beendigung der Tat; Beginn der Verjährung). - lexetius.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 43, 1
- NJW 1997, 1715
- NStZ 1997, 487
- JR 1999, 115
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Strafrecht - Strafbarkeit eines Bauinvestors wegen Untreue
Vorher besteht kein Anlass, durch den Beginn der Verjährungsfrist einen Verfolgungsverzicht in Aussicht zu stellen (vgl. BGHSt 43, 1, 7).Vorher besteht kein Anlaß, durch den Beginn der Verjährungsfrist einen Verfolgungsverzicht in Aussicht zu stellen (vgl. BGHSt 43, 1, 7;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 3 m. w. N.).
- BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09
Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung).
Die Vorschrift umfasst objektiv nach ihrem Wortlaut und ihrem durch Auslegung zu ermittelnden Sinn typischerweise ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Wiederholung gerichtetes Verhalten und soll somit typischerweise ganze Handlungskomplexe treffen ( BGHSt 43, 1, 4 zu § 99 StGB).Vielmehr können zwischen den einzelnen tatbestandsausfüllenden Teilakten erhebliche Zeiträume liegen ( BGHSt 43, 1, 3 zu § 99 StGB).
- BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97
Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der …
Daß eine zeitlich gestreckte Tat gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB eine tatbestandliche Handlungseinheit darstellt, die erst beendet ist, wenn die geheimdienstliche Tätigkeit eingestellt wird, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH NStZ 1996, 129, 130; NJW 1996, 3424 = BGHSt 42, 215, 217 f.; BGH NStZ 1997, 487 mit Anm. Rudolphi und Besprechung Schlüchter/Duttge/Klumpe JZ 1997, 995, 998).
- BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Bestechung; Bestechlichkeit; Verjährungsbeginn (materieller Beendigungsbegriff; …
Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist dies erst der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (s. etwa BGHSt 43, 1, 7; BGH NStZ 2004, 41; NJW 2006, 925, 927 [insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt]). - BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
Völkermord und Weltrechtsprinzip
cc) Der Senat verkennt nicht das Problem, daß beim Fehlen geeigneter objektiver Abgrenzungs- oder Eingrenzungskriterien überdimensionierte oder zeitlich uferlose Handlungseinheiten konstruktiv möglich werden, eine Gefahr, die immer dann besteht, wenn mehrere natürliche Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden (zu der ähnlichen Frage, unter welchen Voraussetzungen zeitliche oder sonstige Einschnitte in den Ablauf einer geheimdienstlichen Agententätigkeit nach § 99 StGB Einfluß auf die Beurteilung von Handlungskomplexen als tatbestandliche Handlungseinheiten haben können vgl. BGHSt 43, 1, 3 ff = NStZ 1997, 487 m. Anm. Rudolphi: Paeffgen JR 1999, 89, 93 ff.). - BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96
Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben
Diese Grundsätze sind zur Eingrenzung des materiellen Tatbegriffs und zur Bestimmung seiner Reichweite bei sukzessiver Ausführung einer Tat nicht auf den Tatbestand der Erpressung begrenzt, sondern gelten grundsätzlich auch für andere Tatbestände, wobei allerdings Besonderheiten nach den tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Strafvorschriften zu bedenken sind (vgl. BGHR StGB § 99 Ausüben 1 und 5 m. Anm. Rudolphi NStZ 1997, 489 sowie Schlüchter JZ. 1997, 995 sowie allgemein zum Konkurrenzverhältnis: BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 StR 635/96 - m.w.N.). - OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08
Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: …
b) Nach der Rechtsprechung sowohl des BVerfG (BVerfGE 57, 250/267) als auch des BGH (BGHSt 24, 369, 372/373; 42, 215/217; 43, 1/5) übt aber auch derjenige eine geheimdienstliche Tätigkeit aus, der sich, wenn auch nicht förmlich, so doch funktionell in den Geheimdienst einer fremden Macht und dessen Bestrebungen eingliedert.Zwar stellt § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB bei einer Mehrzahl von Einzeltätigkeiten regelmäßig eine tatbestandliche Handlungseinheit dar (BGHSt 42, 215/217; 43, 1/4), was für die Erforderlichkeit einer Gesamtbetrachtung spräche.
- BGH, 17.07.2007 - 5 StR 92/07
Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz bei systematischen gefährlichen …
Die Strafkammer hat jeden Einzelakt der schmerzhaften Einwirkung auf die Geschädigte isoliert betrachtet, eine rechtliche Zusammenfassung der Einzelakte zu einer deliktischen Einheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit (vgl. BGHSt 43, 1, 3;… BGHR StGB § 99 Ausüben 6; zu § 225: Warda, FS-Hirsch, S. 391 ff.;… Hirsch in LK, 11. Aufl. § 225 Rdn. 12) hat es indes nicht erwogen. - BGH, 09.05.2006 - StB 4/06
Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Das ist zunächst regelmäßig dann der Fall, wenn - entsprechend dem engeren Sinn, der der Umschreibung der Tathandlung als "Ausübung geheimdienstlicher Tätigkeit" inne wohnt - ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Tatwiederholung gerichtetes Verhalten des Täters gegeben ist (vgl. BGHSt 43, 1, 4 f.). - BGH, 02.07.1997 - StB 24/96
Verwirklichung des Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit durch …
Nach § 78 a StGB beginnt die Verjährungsfrist mit der Beendigung der Tat, die bei der geheimdienstlichen Agententätigkeit, einem Fall tatbestandlicher Handlungseinheit ( BGHSt 42, 215), erst mit dem endgültigen Abbruch der geheimdienstlichen Beziehung eintritt (BGH NJW 1997, 1715, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
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