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   BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97   

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BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97 (https://dejure.org/1997,912)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1997 - 1 StR 234/97 (https://dejure.org/1997,912)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 (https://dejure.org/1997,912)
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Giftfalle

§ 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, beendeter Versuch, mittelbare Täterschaft, Opferverhalten

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 25 Abs. 1 StGB
    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters bzw. dem Tatplan die Mitwirkung des Opfers erforderlich ist; mittelbare Täterschaft; unmittelbare Gefährdung aus Tätersicht)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Versuch und Vorbereitungshandlung

  • opinioiuris.de

    Giftfalle

Besprechungen u.ä. (4)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Mordversuch durch Aufstellen einer Giftfalle?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Passauer Giftfallenfall

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Strafrechts-Klassiker: Der Bärwurz-Fall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Passauer Giftfallenfall

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 177
  • NJW 1997, 3453
  • NStZ 1998, 241
  • NStZ 1999, 79 (Ls.)
  • StV 1997, 632
  • JR 1998, 291
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtheit schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, daß es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann (BGHSt 4, 270, 273; 40, 257, 268; so auch Vogler aaO Rdn. 76; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 249 ff.; vgl. dazu auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 22 Rdn. 42 ff. und 54 a) oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt.

    Hält der Täter - wie hier - ein Erscheinen des Opfers im Wirkungskreis des Tatmittels hingegen für lediglich möglich, aber noch ungewiß oder gar für wenig wahrscheinlich (etwa beim Wegwerfen einer mit Gift gefüllten Schnapsflasche im Wald), so tritt eine unmittelbare Rechtsgutsgefährdung nach dem Tatplan erst dann ein, wenn das Opfer tatsächlich erscheint, dabei Anstalten trifft, die erwartete selbstschädigende Handlung vorzunehmen und sich deshalb die Gefahr für das Opfer verdichtet (BGH NJW 1954, 567; vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 12; so im Ergebnis auch Lackner aaO Rdn. 9; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 251).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung, selbst abgeschlossenes Täterhandeln müsse nicht stets unmittelbar in die Erfüllung eines Straftatbestandes einmünden und reiche damit für sich genommen nicht aus, die Frage nach dem Versuchsbeginn zu beantworten (BGHSt 40, 257, 268; so auch Vogler in LK 10. Aufl. § 22 Rdn. 73 ff.; vgl. auch Lackner, StGB 22. Aufl. § 22 Rdn. 8; a.A. Roxin JuS 1979, 1, 9 ff.; ders. in Festschrift für Maurach 1972, S. 213, 214; ihm folgend Papageorgiou-Gonatas, Wo liegt die Grenze zwischen Vorbereitungshandlungen und Versuch ? Diss. 1988 S. 245 ff).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtheit schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, daß es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann (BGHSt 4, 270, 273; 40, 257, 268; so auch Vogler aaO Rdn. 76; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 249 ff.; vgl. dazu auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 22 Rdn. 42 ff. und 54 a) oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt.

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).

    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).

  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Einzelhandlungen des Täters in ihrer Gesamtheit schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, daß es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann (BGHSt 4, 270, 273; 40, 257, 268; so auch Vogler aaO Rdn. 76; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 249 ff.; vgl. dazu auch Eser in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 22 Rdn. 42 ff. und 54 a) oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt.

  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.08.1986 - 1 StR 321/86

    Mittelbare Täterschaft - Tötungsversuch

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.1990 - 2 StR 142/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes - Zeitpunkt des Versuchbeginns

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Hält der Täter - wie hier - ein Erscheinen des Opfers im Wirkungskreis des Tatmittels hingegen für lediglich möglich, aber noch ungewiß oder gar für wenig wahrscheinlich (etwa beim Wegwerfen einer mit Gift gefüllten Schnapsflasche im Wald), so tritt eine unmittelbare Rechtsgutsgefährdung nach dem Tatplan erst dann ein, wenn das Opfer tatsächlich erscheint, dabei Anstalten trifft, die erwartete selbstschädigende Handlung vorzunehmen und sich deshalb die Gefahr für das Opfer verdichtet (BGH NJW 1954, 567; vgl. auch BGHR StGB § 22 Ansetzen 12; so im Ergebnis auch Lackner aaO Rdn. 9; Otto NJW 1976, 578, 579; Gössel JR 1976, 251).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97
    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung -

  • RG, 22.02.1932 - III 41/32

    Zur Frage der Abgrenzung des Versuchs von den Vorbereitungshandlungen bei der

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Soweit sich die Beschwerdeführerin für ihre gegenteilige Auffassung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177; vom 7. Oktober 1997 - 1 StR 635/96, BGHR StGB § 16 Abs. 1 error in persona 1) beruft, nimmt sie nicht Bedacht darauf, dass diese Rechtsprechung die - hier nicht vorliegende - Fallkonstellation betrifft, in der das Tatopfer gleichsam zum Tatmittler gegen sich selbst wird (vgl. MüKoStGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 179 mwN; zu untauglichem Versuch und Eventualvorsatz s. etwa BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 93/20, juris Rn. 1, 14; Urteil vom 24. Juni 2020 - 5 StR 671/19, NJW 2020, 2816 Rn. 15).
  • BGH, 07.10.1997 - 1 StR 635/96

    Sprengfalle - §§ 211, 22, 16 StGB, Abgrenzung aberratio ictus - error in persona

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Täter eine Falle stellt, aber unklar ist, ob und wann sich das Opfer ihr nähern wird (vgl. Senat, Urt. vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 200/23

    Bewertung des Veranlassens einer vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat eines

    Entscheidend für die Abgrenzung ist mithin, ob nach dem Tatplan die Handlungen des Täters schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, dass es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann, oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 2 StR 139/19, NJW 2020, 559, 560; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 577/13, NZWiSt 2014, 432, 436; Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 179 f.).
  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 578/12

    Brandstiftung (Vorsatz; Versuch: unmittelbares Ansetzen); schwere Brandstiftung

    Davon ausgehend liegt Versuchsbeginn bei einer Brandstiftung vor, wenn der Täter alles nach seiner Vorstellung Erforderliche getan hat, um den Brand - auch durch bloßes Hinzutreten eines als sicher vorausgesehenen weiteren Umstands, wie eines Kurzschlusses oder der sicheren Mitwirkung des Tatopfers (BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177), etwa durch Betätigen des manipulierten Lichtschalters - zu bewirken (BGH, Urteil vom 4. Juli 1989 - 1 StR 153/89, BGHSt 36, 221, 222).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Unter den gegebenen Umständen bedarf es keiner Entscheidung, ob es beim beendeten Versuch in Fällen notwendiger Mitwirkung des Opfers darauf ankommt, daß nach dem Tatplan des Täters das Erscheinen des Opfers im Wirkungskreis des Tatmittels feststeht (so BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - zum Abdruck in BGHSt 43, 177 bestimmt; a.A. Roxin JuS 1979, 1, 9 f.; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts, Allgem. Teil, 5. Aufl. 5 49 IV 5; Wessels, Strafrecht, Allgem. Teil, 25. Aufl. Rdn. 601; Rudolphi in SK StGB § 22 Rdn. 19).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung, Vorenthaltens von

    Eine Bestrafung wegen vollendeter Unterschlagung würde zu einem Wertungswiderspruch zu den allgemeinen Grundsätzen der - nach § 246 Abs. 3, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB möglichen - Versuchsstrafbarkeit führen, die regelmäßig voraussetzt, dass das geschützte Rechtsgut (bereits) durch den Tatplan unmittelbar gefährdet wird (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 180).
  • BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01

    Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall");

    Insofern verhält es sich anders als etwa beim Aufstellen eines vergifteten Getränks in der ungewissen Erwartung, Einbrecher würden erneut in ein Haus eindringen und das Getränk zu sich nehmen (dazu Senat, BGHSt 43, 177 = NStZ 1998, 241 - Giftfalle).
  • OLG München, 08.08.2006 - 4St RR 135/06

    Versuchter Prozessbetrug durch Wandlungsklage wegen selbstverursachter Mängel der

    Für eine unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsgutes ist maßgeblich, dass der Tatmittler im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Einwirkung durch den mittelbaren Täter nach dessen Erwartungen die Tathandlung begehen wird (BGHSt 30, 363/365; 40, 257/269; 43, 177/180; BGH StV 2001, 272/273).
  • OLG Hamm, 09.04.2019 - 3 RVs 10/19

    Zum Versuchsbeginn bei einer sexuellen Nötigung

    Der Bundesgerichtshof hat in der auch von der Strafkammer zitierten Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97 - juris = BGHSt 43, 177 "Giftfalle") zudem ausgeführt, dass die für Fälle mittelbarer Täterschaft entwickelten Grundsätze auch gelten, wenn der Täter die Mitwirkung des Opfers - wie hier - zwingend für erforderlich hält, so dass auch in diesen Fällen ein Versuch erst vorliegt, wenn nach dem Tatplan eine konkrete, unmittelbare Gefährdung des geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BGH a.a.O., Rdnr. 9).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Es genügt, wenn die Handlungen des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert sind oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1997 - 1 StR 234/97, BGHSt 43, 177, 180 mwN).

    Entscheidend für die Abgrenzung ist daher, ob nach dem Tatplan die Handlungen des Täters schon einen derartigen Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthalten, dass es bereits gefährdet ist und der Schaden sich unmittelbar anschließen kann, oder ob die Begründung einer solchen Gefahr dem noch ungewissen späteren Handeln des Tatmittlers überlassen bleibt (vgl. BGH aaO, BGHSt 43, 177, 180 mwN).

  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter

  • BGH, 02.08.2023 - 4 StR 98/23

    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wegen Durchtrennung der

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22

    Strafbefehlsverfahren: Hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten

  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
  • BayObLG, 17.07.2000 - 4St RR 88/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versuch des unerlaubten Erwerbs

  • LG Bielefeld, 06.03.2018 - 11 Ns 41/18
  • OLG München, 28.06.2010 - 5St RR (I) 34/10

    Versuchtes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einer JVA;

  • OLG München, 12.07.2006 - 4St RR 113/06

    Versuchte Tatbegehung in mittelbarer Täterschaft bei Einschaltung eines

  • BayObLG, 20.10.2003 - 4St RR 120/03

    Vollendung der Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln bei Einschaltung eines

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