Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1997 - 2 StR 339/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 326 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung (Abfallbegriff; Anwendung des europäischen Abfallrechts; Entledigung wegen Wertlosigkeit; Weiterverwendung als Wirtschaftsgut). - Alpmann Schmidt
StGB § 326
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
BGH bestätigt drastische Strafen wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 43, 219
- NStZ 1997, 544
- StV 1998, 131
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02
Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit …
Nach diesem Maßstab bejaht der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft auch bei unternehmerischer Betätigung unabhängig davon, ob die unmittelbaren Täter schuldhaft handeln (…BGH, Urt. v. 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99; BGH, Urt. v. 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96;… BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97). - OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97
StGB § 16 Abs. 1, §§ 17, 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a, § 327 …
aa) Das Strafgesetzbuch definiert den Begriff des Abfalls nicht; der strafrechtliche Abfallbegriff ist nach allgemeiner Meinung in Anlehnung an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff zu bestimmen (BGH, NStZ 1997, 544; BGHSt 37, 21 [23] = NJW 1990, 2477 = NStZ 1990, 438).Der BGH geht von einem verbleibenden Gebrauchswert einer alten Sache sogar dann noch aus, wenn deren Besitzer sich zwar einerseits von dieser befreien will, weil sie für ihn persönlich wertlos ist, wenn er sie aber gleichzeitig aber auch deshalb weggibt, weil sie als Wirtschaftsgut neuen Aufgaben dienen kann (BGH, NStZ 1997, 544 [545]).
Dem Einwand, daß gerade der Vorgang des Ausschlachtens selbst die Umwelt gefährde (s. BGH, NStZ 1997, 544 [545]), könnte in dieser Allgemeinheit nur zugestimmt werden, wenn die Demontage regelmäßig "auf der grünen Wiese" und nicht in privaten Werkstätten oder wenigstens auf gepflasterten Höfen stattfände.
- BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit …
Der Angeklagte R setzte damit - durch einen einzigen Organisationsakt (…vgl. BGHR StGB § 52 - Handlung, dieselbe 29) - die Rahmenbedingungen für die Aktivitäten seines Kanzleipersonals und hatte mithin auch eine vom Täterwillen getragene Tatherrschaft, weshalb es offenbleiben könnte, ob sein Kanzleipersonal seinerzeit in Kenntnis der Amtsträgereigenschaft des Angeklagten S diesem Aufträge erteilt hatte (vgl. BGHSt 43, 219, 232; 40, 218, 235 f.).
- BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls …
Dabei ist unerheblich, ob nach den maßgebenden Vorstellungen der Angeklagten von einer mittäterschaftlichen Beteiligung an der nach dem Tatplan von M. auszuführenden Tat - so das Landgericht - oder von einer Tatbestandsverwirklichung in mittelbarer Täterschaft (vgl. hierzu BGHSt 43, 219, 231 f.; BGH StV 1998, 416, 417) auszugehen ist. - OLG Celle, 15.10.2009 - 32 Ss 113/09
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Verschenken eines nicht mehr …
Der strafrechtliche Abfallbegriff ist an den verwaltungsrechtlichen Abfallbegriff angelehnt (vgl. hierzu BGH 2 StR 339/96 vom 06.06.1997) und umfasst gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang 1 KrW-/AbfG alle beweglichen Sachen, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden und deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will (subjektiver Abfallbegriff, gewillkürter Abfall) oder entledigen muss (objektiver Abfallbegriff, Zwangsabfall).
