Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 269 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 302a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB
    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision (von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin); besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Wucher durch Zahlung eines unangemessen niedrigen Lohns.

  • Alpmann Schmidt

    GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; StGB (1975) a § 302 lit. Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StPO (1975) § 6, 269, § 344 Abs. 2

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Besondere Bedeutung bei Notwendigkeit rascher Klärung bedeutsamer Rechtsfragen

mehr
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Untertarifliche Beschäftigung eines Arbeitnehmers: Strafbarkeit wegen Wuchers?

  • opinioiuris.de

    Wucher durch Lohndumping

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wucher bei untertariflichem Lohn

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Textildiscounter muss höheren Lohn nachzahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Die Beschäftigung eines unerfahrenen Arbeitnehmers zu unangemessen niedrigem Lohn kann Wucher sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns! (IBR 1997, 392)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 43, 53
  • BGHSt 43, 54
  • NJW 1997, 2689
  • MDR 1998, 53
  • NStZ 1997, 611 (Ls.)
  • StV 1998, 1
  • BB 1997, 2166
  • DB 1997, 1670
  • JR 1999, 164
  • IBR 1997, 39
  • IBR 1997, 392
  • NZA 1997, 1166
  • NZA 1997, 1167



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)  

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08  

    Lohnwucher

    b) Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, ggf. nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne weiteres ins Auge springt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53, 60).

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einem Fall des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn iHv. zwei Dritteln des in einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag geregelten Entgelts vor, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53).

  • BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01  

    Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Revision grundsätzlich nicht auf die behauptete Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung gestützt werden (BGHSt 9, 367, 368; 43, 53, 55).

    Ein Revisionsgrund kann allenfalls bei Verletzung höherrangiger Rechtsgrundsätze vorliegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte willkürlich seinem gesetzlichen Richter entzogen wurde (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 38, 212; 43, 53, 55).

    An die Annahme von Willkür sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen: Sie kommt nur in Betracht, wenn die unzutreffende Bejahung gerichtlicher Zuständigkeit auf sachfremde oder offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt wird (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 43, 53, 55).

    b) Ist demnach die Vorgehensweise des Landgerichts verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, so muß der Verfahrensrüge im übrigen auch deshalb der Erfolg versagt bleiben, weil nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Revision grundsätzlich nicht auf die behauptete Zuständigkeit eines Gerichts niedrigerer Ordnung gestützt werden kann (BGHSt 9, 367, 368; 21, 334, 358; 43, 53, 55; so auch schon RGSt 62, 265, 270).

    Ein Revisionsgrund kann allenfalls bei Verletzung höherrangiger Rechtsgrundsätze vorliegen, insbesondere dann, wenn der Angeklagte willkürlich seinem gesetzlichen Richter entzogen wurde (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 38, 212; 40, 120, 122; 43, 53, 55).

    An die Annahme von Willkür sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen: Sie kommt nur in Betracht, wenn die unzutreffende Bejahung gerichtlicher Zuständigkeit auf sachfremde oder offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt wird (BGH NJW 1993, 1607, 1608; BGHSt 43, 53, 55).

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00  

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß die weitergehende sachliche Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung die weniger weit gehende des Gerichts niedrigerer Ordnung mitumfasse und die Verhandlung vor einem unzuständigen Gericht höherer Ordnung den Angeklagten nicht benachteilige ( BGHSt 43, 53, 55).

    Demgemäß führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, in der Regel nicht zu einer Urteilsaufhebung in der Revisionsinstanz (vgl. nur BGHSt 21, 334, 358; 43, 53, 55 m.w.Nachw.).

    Diesen Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen hat nicht erst das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde zu beheben, vielmehr ist er bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu prüfen und zu korrigieren ( BVerfGE 9, 223, 229 f.; BGH GA 1970, 25; BGHSt 43, 53, 56).

    Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat ( BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten.

mehr
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03  

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29; 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53), liegt nicht vor.

    Der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53).

  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00  

    Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärt, ob der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO bei sachfremder Bejahung des § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge ( BGHSt 42, 205; 43, 54) oder von Amts wegen (BGHSt 38, 172, 176; 44, 34, 36) zu berücksichtigen ist.

    Von besonderer Bedeutung ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, etwa wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Auswirkungen der Straftat, wegen der Erhöhung des Unrechtsgehalts durch die hervorragende Stellung des Beschuldigten oder Verletzten aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGHR GVG § 24 Bedeutung 1) oder wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsame Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglicht werden soll ( BGHSt 43, 53).

    Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärte Frage, ob dies nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge ( BGHSt 42, 205; 43, 54) oder von Amts wegen (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; 44, 34, 36) zu berücksichtigen ist, kommt es hier nicht an.

    Dieser Grundsatz erfährt vor dem Hintergrund des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot dann eine Einschränkung, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht ( BGHSt 42, 205, 207; 43, 53, 55 f; BGH Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Von besonderer Bedeutung ist eine Sache, die sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, etwa wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Auswirkungen der Straftat, wegen der Erhöhung des Unrechtsgehalts durch die hervorragende Stellung des Beschuldigten oder Verletzten aus der Masse der durchschnittlichen Strafsachen nach oben heraushebt (BGHR GVG § 24 Bedeutung 1) oder wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsame Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglicht werden soll ( BGHSt 43, 53).

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99  

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Selbst bei Grundrechtsverletzungen hat der Bundesgerichtshof ein Verfahrenshindernis abgelehnt (BGHSt 19, 273, 278 zur Verletzung des durch Art. 10 GG geschützten Brief- und Postgeheimnisses; BGHSt 43, 53, 56 zur willkürlichen Annahme der Zuständigkeit durch das Tatgericht unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08  

    5,20 Euro Stundenlohn ist sittenwidriger Lohnwucher // KiK-Mitarbeiterinnen

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96).

    Daher sind nur die "Vorteile", die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für die Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96).

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Jedenfalls eine objektiv willkürliche Annahme seiner Zuständigkeit durch das Landgericht, die der Senat auch ohne entsprechende Verfahrensrügen hätte von Amts wegen beachten müssen (BGHSt 90, 120; StV 1995, 620; Beschlüsse vom 3. August 1995 - 4 StR 420/95 und 4 StR 416/95 - sowie vom 16. April 1996 - 9 StR 80/96; a.A. - jeweils obiter dicta BGH NJW 1997, 2689, zum Andruck in BGHSt 43, 54 vorgesehen; BGH NJW 1993, 1600), liegt nicht vor.

    Daß sich das Urteil auf die Feststellung des durch den Austausch des Schienenstücks entstandenen Schadens beschränkt, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NJW 1997, 2689, 2690, zum Abdruck in BGHSt 43, 54, 59 f. vorgesehen).

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08  

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung des Lohnwuchers gem. § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB aF die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohns betrage, revisionsrechtlich gebilligt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96).

    Daher sind nur die "Vorteile", die dem Arbeitgeber aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistungen zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den "Vorteilen", die sich für die Arbeitnehmer aus der Vereinbarung (oder deren steuerrechtlicher oder sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) ergeben, nicht ankommt (BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96).

  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08  

    Arbeitsentgelt - Stundenlohn von fünf Euro kann sittenwidrig sein

    aa) Ein auffälliges Missverhältnis liegt vor, wenn dieses dem Kundigen ohne weiteres ins Auge springt (vgl. BGH Urteil vom 22.04.1997, 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53).

    Der BGH hat jedoch in einem Fall der strafrechtlichen Beurteilung von Lohnwucher die tatrichterliche Würdigung des Landgerichts, ein auffälliges Missverhältnis liege bei einem Lohn vor, der 2/3 des Tariflohn betrage, revisionsrechtlich gebilligt (vgl. BGH Urteil vom 22.04.1997, 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53).

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00  
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99  

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99  

    Lohnwucher

  • LAG Bremen, 28.08.2008 - 3 Sa 69/08  

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 €

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11  

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04  

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft in FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich

  • ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08  
  • BGH, 07.10.2011 - 1 StR 321/11  

    Verschaffung falscher amtlicher Ausweise ("Sich oder einem anderen verschaffen";

  • BGH, 04.03.1999 - 4 StR 595/97  

    Vorlagebeschluß; Verfahrenseinstellung wegen Tod des Betroffenen

  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08  

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

  • BVerfG, 10.12.2003 - 1 BvR 2480/03  
  • OLG Rostock, 22.04.2010 - 3 U 194/08  

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages über die Überlassung von

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10  

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

  • OLG Dresden, 27.06.2012 - 2 Ws 132/12  

    Vollzugslockerung; Arbeit; Lohnwucher; Rentnerarbeit

  • ArbG Iserlohn, 01.09.2009 - 5 Ca 2545/08  

    Sittenwidriger Lohn bei Schulbusfahrern

  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12  

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

  • LAG Berlin, 20.02.1998 - 6 Sa 145/97  

    Arbeitsentgelt: Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung -

  • LAG München, 26.10.2010 - 6 Sa 595/10  

    Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von 20 Überstunden im Monat

  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99  

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

  • OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03  
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06  

    Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages -

  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04  

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2007 - L 12 AL 59/04  
  • ArbG Hamburg, 21.05.2007 - 26 Ca 241/02  

    Zu den Ansprüchen des Arbeitnehmers bei einem im Laufe der Durchführung des

  • ArbG Dortmund, 29.05.2008 - 4 Ca 274/08  

    Rechtipps: Sittenwidriger Lohn

  • OLG Karlsruhe, 07.08.1997 - 2 Ws 61/97  

    StGB § 302a Abs. 1; StPO § 244 Abs. 2; WiStrG § 5

  • ArbG Dortmund, 15.07.2008 - 2 Ca 282/08  

    Lohnwucher; sittenwidriger Lohn; auffälliges Verhältnis zwischen Leistung und

  • LAG Hamm, 18.06.2001 - 17 Sa 163/01  
  • ArbG Dortmund, 14.05.2008 - 10 Ca 279/08  

    Sittenwirdrige, nicht angemessene Vergütung bei Unterschreitung des Tariflohns um

  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 477/10  

    Verwerfung der Revision als unbegründet.

  • ArbG Herne, 05.08.1998 - 5 Ca 4010/97  
  • KG, 21.06.2004 - 5 Ws 251/04  

    Entsendung ausländischer Arbeitnehmer ins Inland: Vorliegen von Lohnwucher;

  • KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12  

    § 86 StGB, § 74a Abs 1 Nr 2 GVG

  • KG, 20.03.2002 - 1 Ss 191/01  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht