Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98   

Geheimgehaltener V-Mann

§ 40 VwGO, § 23 EGGVG, Anfechtung einer Sperrerklärung nach § 96 StPO nur im Verwaltungsrechtsweg, da es sich im Schwerpunkt um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr handelt

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 107
  • NJW 1998, 3577
  • NStZ 1998, 357
  • NStZ 1999, 40 (Ls.)
  • StV 1998, 411
  • DVBl 1998, 1016



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00  

    BGH bestätigt Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit zwischen dem

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).

    § 23 EGGVG weist die Nachprüfung von Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen den ordentlichen Gerichten aber nur dann zu, wenn die in Rede stehende Amtshandlung der zuständigen Behörde funktional als spezifisch justizmäßige Aufgabe auf einem der in § 23 Abs. 1 EGGVG genannten Rechtsgebiete anzusehen ist (BGHSt 44, 107, 112, 113; BGHZ 105, 395 ff.; vgl. zum Rechtsweg auch BVerwG NJW 2000, 160 ff., 162).

    Nicht genügend ist, daß von der Maßnahme von der Strafjustiz hinzunehmende Folgen für das Strafverfahren ausgehen, wie ein Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen zeigt, z. B. bei der Verweigerung einer sozialrechtlichen Auskunft für strafprozessuale Zwecke nach § 68 SGB-X durch eine Sozialbehörde, bei der auf § 5 Abs. 2 StUG gestützten Sperrerklärung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BGHSt 44, 107, 116) oder bei dem Streit über die Wirksamkeit einer Sperrerklärung im Rahmen von § 96 StPO (BGHSt 44, 107 ff.).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01  

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    In allen Verfahren ist über dieselbe Rechtsfrage zu entscheiden, die nur einheitlich beantwortet werden kann (vgl. BGHSt 29, 252, 254; 44, 107, 110).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99  

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Trotz unterschiedlicher Fallgestaltung in tatsächlicher Hinsicht kann wegen der Gleichheit der Rechtsfrage die Entscheidung hier nur einheitlich ergehen (vgl. BGHSt 13, 5, 6 f.; 18, 279, 281; 29, 252, 254; 44, 107, 110; Hannich in KK-StPO 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 34).
mehr
  • OLG Koblenz, 12.05.2005 - 12 VA 1/04  

    Insolvenzrecht - Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters

    Es ist jedoch anerkannt, dass er nicht organisationsrechtlich, sondern funktional aufzufassen ist (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 28, 206, 209; 44, 107, 113; BVerwGE 47, 255, 262; 69, 192, 197).
  • BGH, 28.03.2007 - IV AR (VZ) 1/07  

    Verfahrensrecht - Streichung von der Dolmetscherliste: Verwaltungsrechtsweg!

    Dem Präsidenten des Landgerichts sind keine spezifischen justizmäßigen Aufgaben übertragen, die eines der in § 23 Abs. 1 EGGVG enumerativ aufgeführten Rechtsgebiete betreffen; es ist daher nicht erforderlich, die Entscheidungskompetenz der ordentlichen Gerichte aus Gründen der Sachnähe zu erweitern und aus der Kompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszugliedern (vgl. BGHZ 105, 395, 399; BGHSt 44, 107, 112 f., BGHSt 46, 261, 262 f.).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 20 F 1.05  

    Aktenvorlage im Strafprozess; Sperrerklärung; Verwaltungsrechtsweg;

    Für die Hauptsacheklage ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg gegeben (§ 17a Abs. 5 GVG; vgl. im Übrigen auch Urteile vom 19. Oktober 1982 BVerwG 1 C 29.79 BVerwGE 66, 192, vom 27. April 1984 BVerwG 1 C 10.84 BVerwGE 69, 192 und vom 19. August 1986 BVerwG 1 C 7.85 BVerwGE 75, 1; BGH, Beschluss vom 24. Juni 1998 5 AR (VS) 1/98 BGHSt 44, 107 jeweils m.w.N.), und dem Kläger steht eine statthafte Klageart zur Verfügung (Art. 19 Abs. 4 GG).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12  

    Zur Gewährung vorläufigen vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die gesetzliche

    Dass eine Sperrerklärung offensichtlich willkürlich oder missbräuchlich wäre und daher für das Strafgericht und die Ermittlungsbehörden nicht bindend wäre (vgl. zu diesem Maßstab: KG, Beschl. v. 22.6.1989 - 4 Ws 110/89 -, NStZ 1989, 541 f. und zur Möglichkeit der Anfechtung allein durch den Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: BGH, Beschl. v. 24.6.1998 - 5 AR (VS) 1/98 -, NJW 1998, 3577 f.), vermag der Senat nicht zu erkennen.
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 1 VAs 77/04  

    Vertraulichkeitszusage; Entziehung; Überprüfung; Rechtsweg; Voraussetzungen

    Anders als für die Überprüfung der Sperrerklärung, für diese Streitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (BGH NJW 1998, 3577), ist die Entziehung der Vertraulichkeitszusage im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG zu überprüfen.
  • OLG Koblenz, 25.10.2001 - 2 VAs 17/01  

    Vertraulichkeitszusage, Informant, Zustimmung, Regelungscharakter, Offenbarung,

    Denn bei der Auskunft über den Namen der Gewährsperson einer Polizeibehörde handelt es sich nicht um eine Maßnahme "auf dem Gebiet der Strafrechtspflege", sondern um eine solche des allgemeinen Polizeirechts (vgl. Kissel, a.a.O., Rdn. 55; für vergleichbare Streitigkeiten, die eine gemäß § 96 StPO erlassene Sperrerklärung und die Aufdeckung der geheimgehaltenen Identität einer Auskunftsperson in dem betreffenden Strafverfahren zum Gegenstand haben, so auch BGHSt 44, 107, 118).
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