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   BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97   

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https://dejure.org/1998,1475
BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97 (https://dejure.org/1998,1475)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1998 - 5 StR 494/97 (https://dejure.org/1998,1475)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1998 - 5 StR 494/97 (https://dejure.org/1998,1475)
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RAF-Aussteiger in der DDR

§ 258 StGB, Unterschlupfgewährung für Terroristen durch andere Staaten erfüllt in der BRD grds. nicht den Tatbestand der Strafvereitelung;

§ 258 Abs. 1 StGB, Strafvereitelung durch Ausländer im Ausland ist Inlandstat iSv § 9 Abs. 1 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 258 StGB; Art. 25 GG
    Völkerrechtliche Einschränkung bei der Anwendbarkeit des Tatbestandes der Strafvereitelung; Aufnahme von RAF-Aussteigern in der DDR

  • Wolters Kluwer

    Hilfe zur Aufnahme und Einbürgerung von Aussteigern der RAF in der DDR als Strafvereitelung ; Abgrenzung des Geltungsbereichs jeweiligen strafrechtlichen Vorschriften; Völkerrechtliche Verpflichtung zur Auslieferung

  • Judicialis

    StGB § 3; ; StGB § 9; ; StGB § 258; ; DDR/StGB § 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258, § 3, § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof spricht ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit vom Vorwurf der Strafvereitelung frei

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unterstützung von RAF-Terroristen in der DDR

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das "Internationale Strafrecht" in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Albin Eser; Beck 2000, 3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 52
  • NJW 1998, 2610
  • NJ 1998, 326
  • JR 1998, 425
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 06.03.1981 - 4 Ss (14) 951/80

    Verurteilung wegen Strafvereitelung; Gewähren einer Unterkunft eines

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
    Insbesondere kann die für das Beherbergen gesuchter Straftäter im Inland entwickelte Rechtsprechung, nach der zwar nicht die bloße Obdachgewährung, wohl aber ein gezieltes Verstecken vor den Strafverfolgungsbehörden den Tatbestand des § 258 StGB erfüllen soll (vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 1569; OLG Koblenz NJW 1982, 2785), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • OLG Koblenz, 24.06.1982 - 1 Ss 244/82

    Beherbergen einer zur Strafvollstreckung gesuchten Person als

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
    Insbesondere kann die für das Beherbergen gesuchter Straftäter im Inland entwickelte Rechtsprechung, nach der zwar nicht die bloße Obdachgewährung, wohl aber ein gezieltes Verstecken vor den Strafverfolgungsbehörden den Tatbestand des § 258 StGB erfüllen soll (vgl. OLG Stuttgart NJW 1981, 1569; OLG Koblenz NJW 1982, 2785), auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 05.03.1998 - 5 StR 494/97
    Demzufolge können für die Abgrenzung des Geltungsbereichs der jeweiligen Rechtsordnungen unbeschadet der Frage, ob zwischen den beiden deutschen Staaten besondere staatsrechtliche Beziehungen bestanden haben, die allgemeinen, auf einer gefestigten Übung der Staaten beruhenden allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden (BVerfGE 92, 277, 320 m.w.N.).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Bei dem Vergehen gegen § 258 Abs. 1 StGB besteht dieser Erfolg in der Vereitelung einer von deutschen Gerichten zu verhängenden Strafe (oder Maßnahme); er tritt daher im Inland ein und begründet mithin die Anwendung des deutschen Strafrechts (BGHSt 44, 52, 56 f).
  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    d) Der Ausschluß der Rechtswidrigkeit - der den Ausschluß einer Strafbarkeit des Vermittlers wegen Beihilfe zu Erpressung oder Nötigung durch einen etwa verantwortlichen DDR-Entscheidungsträger (vgl. für dessen Strafbarkeit zudem die Grenzen aus § 258 StGB-DDR: BGH, Urteil vom 5. März 1998 - 5 StR 494/97 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) einschließen muß - erfaßt ohne weiteres die "Standardfälle" der Vermittlung einer Ausreisegenehmigung gegen Veräußerung eines Grundstücks an eine dem MfS erwünschte Person.
  • OLG Köln, 18.11.2008 - 82 Ss 89/08

    Begriff des Tatorts bei einer Unterschlagung

    Es muss sich um einen zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Handlungserfolg handeln; Tatwirkungen, die für die Tatbestandsverwirklichung nicht relevant sind, begründen keinen Tatort (vgl. BGHSt 44, 52 [56]; AG Bremen NStZ-RR 2005, 87; Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 9 Rz. 4; Eser, in: Schönke-Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 9 Rz. 6; Werle/Jeßberger, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage 2007, § 9 Rz. 22; Kühl, StGB, 26. Auflage 2007, § 9 Rz. 2).
  • BGH, 16.05.2001 - 2 ARs 105/01

    Tatort ist auch der Ort des Erfolgseintritts

    Eine Straftat ist nicht nur an dem Ort begangen, wo der Täter gehandelt hat, sondern auch dort, wo der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist (§ 9 Abs. 1 StGB; vgl. dazu BGHSt 42, 235, 242; 44, 52, 56 f.; 45, 97 ff., 100; 46, 213 ff., 222 ff.).
  • BGH, 21.04.1998 - 5 StR 85/98

    Strafbarkeit von Richtern und Staatsanwälten der DDR wegen Rechtsbeugung bei

    Diese werden insbesondere durch die Ausführungen des Senats im Urteil vom 5. März 1998 - 5 StR 494/97 - zu völkerrechtlichen Grundsätzen, aus welchen eine eingeschränkte Anwendung des § 258 StGB auf DDR-Hoheitsträger herzuleiten ist, offensichtlich nicht berührt.
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