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   BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97   

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BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97 (https://dejure.org/1998,1290)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 StR 558/97 (https://dejure.org/1998,1290)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 StR 558/97 (https://dejure.org/1998,1290)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 27 StGB; § 259 StGB; § 28 StGB; § 147 StGB
    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe; Hehlerei; besonderes persönliches Merkmal (Vorhandlung)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzunden des Sichverschaffens von Falschgeld

  • opinioiuris.de

    Sichverschaffen von Falschgeld

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erwerb von Falschgeld durch Empfangsboten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 62
  • NJW 1998, 2064
  • NStZ 1998, 459
  • StV 1998, 379
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Es verhielt sich hier nicht so, daß die Prüfung an Ort und Stelle in Gegenwart des Lieferanten vorgenommen wurde (vgl. BGHSt 3, 154, 156; BGH, Urt. vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84).

    Der 2. Strafsenat (BGHSt 3, 154, 156) hat zu § 147 StGB a.F. den Grundsatz aufgestellt, daß die Begründung des Besitzes am Falschgeld nur ein Sichverschaffen darstellt, wenn der Täter es zu seiner Verfügung (oder Mitverfügung) annimmt, d.h. um es etwa "nach eigenem oder gemeinsamen Ermessen abzusetzen oder den Erlös im eigenen oder gemeinsamen Interesse zu verwerten".

    Die den Anwendungsbereich des Merkmals "Sichverschaffen" gegenüber dem Grundsatz des 2. Strafsenats (BGHSt 3, 154, 156) erweiternde Auslegung läßt sich insbesondere nicht aus der Neufassung der Geldfälschungstatbestände durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 ableiten.

    Diese Ansicht läßt sich in das System der §§ 146, 147 StGB nicht einordnen; der gegebene Hinweis auf BGHSt 3, 154 geht fehl, denn der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung die Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Verbrechen nach § 147 StGB a.F. nicht etwa deshalb verneint, weil der Gehilfe es sich nicht verschafft, sondern weil der Haupttäter dieses Merkmal nicht erfüllt hatte (Stein/Onusseit aaO, 104, 106).

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Das Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (Aufgabe von BGHSt 35, 21).

    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).

    Er gibt daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Rechtsauffassung auf.

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 555/96

    Begriff des Sichverschaffens von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Er gibt daher die in seinen Entscheidungen BGHSt 35, 21 und BGHR StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4 zum Merkmal "Sichverschaffen" vertretene Rechtsauffassung auf.
  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Es verhielt sich hier nicht so, daß die Prüfung an Ort und Stelle in Gegenwart des Lieferanten vorgenommen wurde (vgl. BGHSt 3, 154, 156; BGH, Urt. vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84).
  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92

    Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • BGH, 20.06.1978 - 1 StR 156/78

    "Sichverschaffen" von Falschgeld schon bei Annahme des Geldes in Kenntnis der

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Letztere soll der Täter danach "nur dann nicht (erwerben), wenn er den Gewahrsam lediglich für einen anderen ausübt und dieser die Sachherrschaft darüber nicht verliert" (BGHSt 35, 21, 22; BGH StGB § 146 Abs. 1 Nr. 2 Sichverschaffen 4; vgl. auch BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1978 - 1 StR 610/78).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1987 - 10 U 61/87

    Ausgleichspflicht; Gesamtgläubiger; Innenverhältnis; Gemeinsames Sparkonto

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Einer derartigen Ausdehnung des Tatbestandsmerkmals bedürfe es jedoch nicht, da der Gesetzgeber dem Schutzzweck der Norm durch die Kriminalisierung der Vorfeldhandlung und durch die hohen Strafandrohungen bereits Rechnung getragen habe (Prittwitz aaO; Schroeder JZ 1987, 1133; a.A. Jacobs JR 1988, 121).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 167/95

    Sichverschaffen - Vernichten der Vortatsbeute - Beauftragung durch Vortäter -

    Auszug aus BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97
    Zudem wird bei der Hehlerei (§ 259 StGB) für die Tathandlung "Sichverschaffen" nicht nur verlangt, daß der Täter Besitz an der Sache begründet, sondern auch, daß er dies gerade mit dem Willen tut, über die Sache als eigene bzw. zu eigenen Zwecken zu verfügen (BGHSt 35, 172, 175; BGH NStZ 1995, 544; zu § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. BGH NStZ 1993, 191; Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 762 ff.).
  • LG Gera, 06.11.1995 - 4 KLs 155 Js 1581/95

    Rechtsprechung zum Begriff Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Dagegen erfordert ein Sich-Verschaffen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB nF ebenso wie bei § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF, dass der Täter eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt im Wege abgeleiteten Erwerbs erhält (s. BT-Drucks. 19/24180 S. 31; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272 Rn. 5; entsprechend zu § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 558/97, BGHSt 44, 62, 65 f.; zu § 259 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 564/17, BGHSt 63, 274 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auch bei gleichem Wortlaut kann derselbe Begriff in verschiedenen Tatbeständen nach deren Zweck unterschiedlich ausgelegt werden (BGHSt 44, 62, 66).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331).
  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).

  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 349/07

    Geldfälschung (täterschaftliches Sichverschaffen von falschem Geld:

    "Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld im Sinne von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine eigene (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 3, 154, 156; 44, 62; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).
  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    Das Sichverschaffen falschen Geldes im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt (BGHSt 44, 62).

    Eine solche vorübergehende faktische Verfügungsgewalt ist kein Sichverschaffen (BGHSt 44, 62, 64).

  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02

    Falschgeld (Eignung zur Täuschung Argloser); Darlegung; Urteilsgründe;

    In diesem Falle käme Mittäterschaft jedoch nicht in Betracht (BGHSt 44, 62).
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 140/00

    Architektenvertrag: Planungsfehler bei einer unterlassenen Einholung einer

    Ein Mangel kann auch dann vorliegen, wenn gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung übermäßiger Aufwand getrieben wird oder wenn die geschuldete Optimierung der Nutzbarkeit, z. B. im Verhältnis Nutzflächen-Verkehrsflächen nicht erreicht wird (BGH NJW 1998, 2064).
  • BGH, 13.01.1999 - 3 StR 461/98

    Sichverschaffen bei Geldfälschung; Strafzumessung; milderes Gesetz

    Auch die Angeklagten P. und A. haben nach den getroffenen Feststellungen (UA S. 24, 25), das Falschgeld zu eigenständiger Verfügung übernommen (vgl. BGHR StGB § 146 I 2 Sichverschaffen 5 - zur Veröffentlichung in BGHSt 44, 62 bestimmt), um eigenständig Abnehmer zu finden und auf diese Weise die Falsifikate in den Verkehr zu bringen.
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