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BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Nebenklagebefugnis der Angehörigen bei Tod des Opfers einer Körperverletzung
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 44, 97
- NJW 1998, 3069
- NStZ 1998, 476
- NJ 1998, 488
- StV 1998, 584 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84
Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung …
Auszug aus BGH, 13.05.1998 - 3 StR 148/98
Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 33, 114 ausgesprochen, daß die Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer ohne Tötungsvorsatz zugefügten vorsätzlichen Körperverletzung beim späteren Tod des Verletzten auf die in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten nahen Angehörigen des Verletzten übergehen kann.
- BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem …
Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07;… Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6). - BGH, 10.01.2006 - 4 StR 490/05
Revision der Nebenklage (keine Gesetzesverletzung und Anschlussbefugnis beim …
Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (BGHSt 44, 97, 99; Senatsbeschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, 421).Dessen Nebenklagebefugnis geht nach der Änderung des Rechts der Nebenklage durch das Opferschutzgesetz vom 18. Dezember 1986 im Todesfall nicht mehr auf seine in § 77 Abs. 2 StGB bezeichneten Angehörigen über (BGHSt 44, 97, 98/99).
- BGH, 20.05.2008 - 5 StR 15/08
Feststellung des wirksamen Anschlusses als Nebenklägerin (Berechtigung); …
Vorliegend kommt eine - von der Nebenklägerin mit ihrer zugleich mit dem Antrag eingelegten Revision erstrebte - Verurteilung wegen einer durch den Tötungserfolg qualifizierten Straftat und damit eines Delikts im Sinne des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO (BGHSt 44, 97, 99) in Betracht, was im Übrigen auch durch den rechtlichen Hinweis des Landgerichts auf einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge belegt wird.
- BGH, 13.06.2002 - 4 StR 95/02
Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung; Anschlussberechtigung)
- LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05
Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit …
Für die Nebenklagebefugnis eines nahen Angehörigen - hier der Mutter des Tatopfers - aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit die Rechtsmittelbefugnis gemäß § 395 Abs. 4 Satz 2, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO genügt auch ein durch den Todeserfolg qualifiziertes Delikt (vgl. BGH NStZ 1998, 476; BGH Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07;… Hilger in LR StPO 25. Aufl. § 395 Rdn. 6). - BGH, 11.10.2011 - 5 StR 396/11
Unzulässige Revision der Nebenklage (zum Anschluss berechtigende Tat; Straftat …
Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind vollendete Straftaten gegen das Leben sowie solche, die durch den Tötungserfolg qualifiziert sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99, und vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, 351;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 395 Rn. 7), nicht aber rechtswidrige Taten nach § 224 StGB. - BGH, 09.10.2012 - 4 StR 350/12
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung, die zum Anschluss als …
Nach dem Tod des Opfers kann sich die Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein aus § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 3 StR 148/98, BGHSt 44, 97, 99;… vom 13. Juni 2002 - 4 StR 95/02, DAR 2002, S. 421;… vom 10. Januar 2006 - 4 StR 490/05, NStZ 2006, S. 351, …und vom 11. Oktober 2011 - 5 StR 396/11, StraFo 2012, S. 67;… KK-Senge, StPO, 6. Aufl., § 395 Rn. 9 mwN). - AG Offenbach, 14.08.2017 - 22 Ls 1200 Js 89547/14
Keine Nebenklageberechtigung für nahe Angehörige eines anlässlich der angeklagten …
Rechtswidrige Taten im Sinne dieser Vorschrift sind Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB) sowie die durch den Tötungserfolg nach Maßgabe des § 18 StGB qualifizierten Straftaten, z. B. §§ 178, 227 StGB (BGHSt 44, 97 m. w. N.). - OLG Köln, 28.10.2008 - 2 Ws 525/08
Zulässigkeit des Anschlusses eines Enkels des Getöteten als Nebenkläger
Die Argumentation der Zentralstelle, ein der Nebenklageberechtigung vergleichbares Recht sei für den Kreis der Strafantragsberechtigten in § 77 Abs. 2 S.2 StGB, der in bestimmten Fällen den Übergang des Strafantragsrecht auf Enkel vorsieht, normiert, trägt nicht, weil die Nebenklagebefugnis im Opferschutzgesetz vom Recht der Privatklage abgekoppelt worden ist (…vgl BT-Drucksache a.a.O.; BGHSt 44, 97, 98).