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   BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98   

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BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98 (https://dejure.org/1998,1789)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1998 - 3 StR 113/98 (https://dejure.org/1998,1789)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98 (https://dejure.org/1998,1789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren Brandstiftung

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Versuchte Verbrechensanstiftung mit bedingtem Vorsatz

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 99
  • NJW 1998, 2835
  • NStZ 1998, 615
  • NJ 1998, 488
  • StV 1998, 650
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.01.1955 - StE 22/54
    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Formal darüber hinausgehend verlangte allerdings eine unter der ursprünglichen Fassung des § 49 a Abs. 1 StGB a.F. entwickelte Rechtsprechung, daß der Anstifter die Aufforderung ernst gemeint haben bzw. daß er die Haupttat ernstlich gewollt haben müsse (RGSt 15, 359; 57, 171, 172; BGHSt 7, 234, 238; BGHR StGB § 30 I 1 Bestimmen 2; BayObLG NJW 1970, 769, 770).

    Sofern die Entscheidung des früheren 6. Strafsenats vom 27. Januar 1955 (BGHSt 7, 234, 238) entgegenstehen sollte, gibt der Senat als dessen Nachfolger diese Rechtsprechung auf.

  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Andererseits kann aber für den bedingten Vorsatz von Bedeutung sein, welche Rolle der Angeklagte bei der Tat selbst übernehmen wollte (vgl. BGHSt 18, 160, 161).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309 zu § 49 a StGB a.F.; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Ebenso wie für § 26 StGB (vgl. BGHSt 2, 279, 281; BGH GA 1980, 183 f) reicht auch für § 30 Abs. 1 StGB dolus eventualis aus (Schröder JuS 1967, 289, 294; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 19 f, ders. JA 1979, 169, 171 f; Cramer in Schönke/Schröder, 25. Aufl. § 30 Rdn. 28; Bloy JR 1992, 493, 495; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts AT 5. Aufl. S. 704; Letzgus, Vorstufen der Beteiligung, S. 182).
  • BGH, 07.04.1998 - 1 StR 801/97

    S/M-Studio - §§ 30, 211 StGB, Verabredung nur bei Ernsthaftigkeit; § 111 StGB,

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Durch Urteil vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97 hat er jedoch klargestellt, daß für den Vorsatz und damit auch für die Ernstlichkeit ausreiche, daß der Anstifter damit rechne, der Aufgeforderte werde seine Erklärung ernst nehmen und ihr entsprechend handeln.
  • BGH, 27.07.1951 - 1 StR 3/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Wer einen anderen zur Begehung eines Verbrechens auffordert, setzt damit Kräfte in Richtung auf das angegriffene Rechtsgut in Bewegung, über die er nicht mehr die volle Herrschaft behält (BGHSt 1, 305, 309 zu § 49 a StGB a.F.; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 3).
  • BGH, 25.03.1993 - 1 StR 67/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer versuchten Anstiftung

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Im Beschluß vom 25. März 1993 - 1 StR 67/93 - (BGHR StGB § 30 I 1 Bestimmen 2) hat der 1. Strafsenat zwar ausgeführt, zum subjektiven Tatbestand des § 30 StGB gehöre, daß der Täter die Anstiftung ernst meine.
  • BGH, 29.05.1979 - 5 StR 147/79

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung und Anstiftung zur Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Ebenso wie für § 26 StGB (vgl. BGHSt 2, 279, 281; BGH GA 1980, 183 f) reicht auch für § 30 Abs. 1 StGB dolus eventualis aus (Schröder JuS 1967, 289, 294; Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 19 f, ders. JA 1979, 169, 171 f; Cramer in Schönke/Schröder, 25. Aufl. § 30 Rdn. 28; Bloy JR 1992, 493, 495; Jescheck/Weigend, Lehrbuch des Strafrechts AT 5. Aufl. S. 704; Letzgus, Vorstufen der Beteiligung, S. 182).
  • RG, 24.03.1887 - 534/87

    Was ist unter dem Vorteile zu verstehen, welcher nach §. 49 a St.G.B.'s gewährt

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Formal darüber hinausgehend verlangte allerdings eine unter der ursprünglichen Fassung des § 49 a Abs. 1 StGB a.F. entwickelte Rechtsprechung, daß der Anstifter die Aufforderung ernst gemeint haben bzw. daß er die Haupttat ernstlich gewollt haben müsse (RGSt 15, 359; 57, 171, 172; BGHSt 7, 234, 238; BGHR StGB § 30 I 1 Bestimmen 2; BayObLG NJW 1970, 769, 770).
  • RG, 22.12.1922 - I 538/22

    Muß im Urteil die Ernstlichkeit einer Aufforderung nach § 49 a StGB. festgestellt

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98
    Formal darüber hinausgehend verlangte allerdings eine unter der ursprünglichen Fassung des § 49 a Abs. 1 StGB a.F. entwickelte Rechtsprechung, daß der Anstifter die Aufforderung ernst gemeint haben bzw. daß er die Haupttat ernstlich gewollt haben müsse (RGSt 15, 359; 57, 171, 172; BGHSt 7, 234, 238; BGHR StGB § 30 I 1 Bestimmen 2; BayObLG NJW 1970, 769, 770).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Bei diesen Erwägungen verkennt das Landgericht, daß für den Anstifter auch bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGHSt 44, 99 = NStZ 1998, 616 m. Anm. Roxin).
  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    a) Eine versuchte Anstiftung des vermeintlichen IS-Kontaktmanns im Sinne von § 30 Abs. 1 StGB - etwa hinsichtlich einer mittäterschaftlichen Begehung von Terroranschlägen - würde voraussetzen, dass der Angeklagte auch hinsichtlich einer Vollendung dieser Taten zumindest mit Eventualvorsatz gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Durch seine Aufforderung zur Mitwirkung an dem von ihm geplanten Vorhaben nahm er objektiv eine Bestimmungshandlung vor, die bei H. und S. einen Tatentschluss hervorrufen sollte (vgl. auch BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 14. Juni 2005 - 1 StR 503/04, BGHSt 50, 142, 145).

    Er handelte subjektiv mit sogenanntem "doppelten Anstiftervorsatz', der sich einerseits auf das Hervorrufen des Tatentschlusses bei beiden und andererseits auf die Vollendung der Haupttat bezog (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. November 1955 - 3 StR 358/55, BGHSt 8, 261, 263; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101; vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 8; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106 f.; Schröder, JuS 1967, 289, 290, 294).

    Hat der Annehmende diese Vorstellung, entfällt sein Vorsatz nicht dadurch, dass er die Annahme des Erbietens des anderen nur zum Schein erklärt (vgl. - für die versuchte Anstiftung - BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 8; ebenso BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101 ff.).

  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    Strafgrund für § 30 StGB ist, dass die (angestrebte) Willensübereinkunft Mehrerer im Vorfeld der Deliktsbegehung deren Wahrscheinlichkeit erhöht (vgl. BGH, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389 f.; vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102 f.).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Es genügt vielmehr, dass die Angeklagten diese Umstände billigend in Kauf nahmen; denn bedingten Vorsatz in diesem Sinn hat ein Straftäter auch dann, wenn er aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, NJW 2005, 996, 997; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102).
  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04

    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich

    Die Tat war so weit konkretisiert, daß sie der Angestiftete hätte begehen können, wenn er dies gewollt hätte (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3 und 4).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 18. April 1952 - 1 StR 871/51, BGHSt 2, 279, 281 und vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 101).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Das ist unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerhaft: Für den Anstifter reicht, auch soweit es die Verwirklichung der Mordmerkmale durch die mit der Ausführung der Tat Beauftragten betrifft, bedingter Vorsatz aus (vgl. BGHSt 44, 99; BGH NJW 2005, 996, 997).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 76/19

    Versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen (Versuchsbeginn: Konkretisierung der

    Grund für diese Anforderung an die Bestimmungshandlung ist die von § 30 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB vorausgesetzte Rechtsgutsgefährdung, die entsteht, wenn der Initiator das von ihm angestoßene kriminelle Unrecht derart aus der Hand gibt, dass es sich ohne sein weiteres Zutun gegebenenfalls bis zur Vollendung der Straftat fortentwickeln kann (BGH, Urteile vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102 f. und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Bestimmen 3; Beschluss vom 7. September 2017 - AK 42/17 Rn. 34; Bloy, JR 1992, 493, 496).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 271/12

    Anstiftung (Kausalität; dolus eventualis); Beihilfe durch Unterlassen (Ingerenz);

    Das Urteil bietet daher in tatsächlicher Hinsicht keine geeignete Grundlage für eine revisionsrechtliche Überprüfung, zumal für eine Anstiftung dolus eventualis ausreicht und nicht erforderlich ist, dass der Anstiftende die Anstiftung ernst meint oder die Kausalität ernstlich gewollt haben muss (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102).
  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 06.12.2011 - 4 StR 554/11

    Voraussetzungen der Anstiftung zum unerlaubten Handeltreiben mit

  • OLG Bamberg, 30.10.2015 - 6 U 12/15

    Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertreters wegen des Verdachts einer

  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

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