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   BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98   

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BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98 (https://dejure.org/1999,1422)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1999 - 5 StR 494/98 (https://dejure.org/1999,1422)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - 5 StR 494/98 (https://dejure.org/1999,1422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 163 DDR-StGB; § 266 StGB;
    Diestel; Untreue; Pflichtwidriger Verkauf von Grundstücken; Modrow-Gesetz;

  • Judicialis

    StGB-DDR § 163; ; StGB-DDR § 164; ; StGB-DDR § 22; ; ZGB-DDR § 68 Nr. 2; ; ZGB-DDR § 297 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § ... 266; ; Rechtsträgerverordnung der DDR § 2 Abs. 2; ; DVO § 5; ; DVO § 6; ; Preisgesetz § 1; ; StGB-DDR a.F. § 161a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch des letzten Innenministers der DDR, Dr. Diestel, vom Vorwurf der Untreue aufgehoben

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 376
  • NJW 1999, 1489
  • NJ 1999, 324
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98
    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen dem Revisionsgericht die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98
    Zwar lagen die äußeren Umstände des Grundstücksgeschäfts offen zutage, so daß hier - anders als etwa bei Fällen einer erschlichenen Vertragsurkunde (vgl. dazu BGHSt 22, 88, 89) - die das Ministerium des Innern treffende Beweislast für die die Unwirksamkeit des Vertrages begründenden Umstände von untergeordneter Bedeutung war.
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 233/93

    Wirksamkeit eines Vertrages über ein volkseigenes Grundstück nach Inkrafttreten

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98
    Für andere Interessenten als den Angeklagten und seine Ehefrau wäre ein Erwerb nicht möglich gewesen (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1994 - V ZR 233/93, DtZ 1995, 169).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98
    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen dem Revisionsgericht die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - 5 StR 494/98
    Jedoch ermöglicht regelmäßig erst eine Auseinandersetzung mit der Einlassung in den Urteilsgründen dem Revisionsgericht die Nachprüfung, ob der Tatrichter den Anklagevorwurf zu Recht für nicht nachweisbar erachtet hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 7, 8).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Dies ist dann der Fall, wenn die Gefährdung nach wirtschaftlicher Betrachtung bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage bedeutet (BGHSt 44, 376, 384; 48, 354, 357).

    Nur soweit aufgrund der Gesamtumstände die naheliegende Gefahr besteht, dass auf dieses "allgemeine" Konto zugegriffen werden könnte, liegt eine zu einer Minderbewertung führende Vermögensgefährdung vor (vgl. BGHSt 44, 376, 384).

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 17/15

    Nürburgring-Urteil teilweise aufgehoben

    Voraussetzung ist dabei, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100, 113; BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 494/98, BGHSt 44, 376, 384).

    Unter diesen Voraussetzungen kann auch bereits in dem Abschluss wirtschaftlich nachteiliger Verträge eine vermögensnachteilsgleiche Vermögensgefährdung liegen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 5 StR 494/98, BGHSt 44, 376, 384 f.), wobei deren Annahme die rechtliche Wirksamkeit der eingegangenen Verpflichtung - insbesondere aufgrund des mit der Schaffung der Urkundslage verbundenen erhöhten Prozessrisikos (BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395 f. (zu § 253 StGB)) - nicht zwingend voraussetzt.

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Die terminologische Abweichung erklärt sich vielmehr daraus, daß für den strafrechtlichen Schadens- oder Nachteilsbegriff die schadensgleiche Gefährdung ausreicht (vgl. BGHSt 44, 376, 384 ff. m.w.N.), während im Zivilrecht der Gefährdungsgedanke in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt.
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB auch dann vorliegen, wenn Vermögenswerte konkret gefährdet sind, so dass nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bereits eine Verschlechterung der gegenwärtigen Vermögenslage eingetreten ist (vgl. BGHSt 44, 376 ; 48, 354 ; 51, 100 ; "schadensgleiche Vermögensgefährdung" oder "Gefährdungsschaden").

    Die Entwicklung der Vermögensgefährdung in der Rechtsprechung erfolgte vornehmlich in Fallgruppen, so wenn die Geltendmachung oder Verteidigung von Vermögensrechten erschwert oder verhindert wird, etwa durch Schaffung eines erheblichen Prozessrisikos (vgl. BGHSt 21, 112 zu § 263 StGB; BGHSt 44, 376 ) oder aufgrund unordentlicher Buchführung (vgl. BGHSt 47, 8 ); das Entziehen von Vermögenswerten unter Einrichtung einer "schwarzen Kasse" als geheimem, keiner tatsächlich wirksamen Zweckbindung unterliegendem Dispositionsfonds, um nach eigenem Gutdünken des Täters über diese Gelder zu verfügen (vgl. BGHSt 40, 287 ; 51, 100 ) oder die Kreditvergabe nach unzureichender Bonitätsprüfung, die zu einer über das allgemeine Risiko bei Kreditgeschäften hinausgehenden Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs führt (vgl. BGHSt 46, 30 ; 47, 148 ).

  • BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06

    Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit;

    Da es für die Annahme eines Nachteils im Sinne dieser Bestimmung regelmäßig ausreicht, dass eine schadensgleiche Gefährdung des Vermögens vorliegt (BGHSt 44, 376, 384 ff. m.w.N.), hätte das Maß der Vermögensgefährdung bestimmt werden müssen.
  • LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12

    Josef Esch (Bauunternehmer)

    Der Anteilsübertragungsvertrag stellte sich bei dieser Sachlage - gemeinsam mit den vollständig abgezeichneten Beteiligungsvorlagen - jedenfalls als die seine Erfüllung erwartbar auslösende, tatsächliche Grundlage und damit gleichsam als "Rechtsschein" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Februar 1999, Az.: 5 StR 494/98) für die internen Bankabläufe sowie für das Verhältnis von SOP zur GbR bzw. deren Gesellschaftern dar.
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

    Untreue (Abschluss eines Austauschvertrages als Nachteil im Sinne einer

    Auch sonst kehrt in der bisherigen gefestigten Rechtsprechung wie auch in der Literatur bei der Umschreibung des Gefährdungsschadens das engere Verständnis des Verlustbegriffs wieder: Danach ist bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ein Vermögensschaden "nicht nur im tatsächlichen Verlust" eines Vermögenswertes ("effektiver Schaden"), sondern schon in der konkreten Gefährdung vermögenswerter Positionen zu sehen (so zusammenfassend beispielsweise BVerfG, Kammerbeschluß vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - = NJW 1998, 2589 = NStZ 1998, 506; vgl. im übrigen zur gleichlaufenden Auslegung von Vermögensschaden - § 263 Abs. 1 StGB - und Vermögensnachteil - § 266 Abs. 1 StGB -: BGHSt 15, 342, 343 f.; 40, 287, 294 ff.; 43, 293, 297 ff.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 43; NK-Kindhäuser § 266 Rdn. 141; Schünemann in LK aaO § 266 Rdn. 132).
  • BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 398/03

    Sittenwidrigkeit eines von einer kommunalen Gebietskörperschaft abgeschlossenen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben nicht mehr ausgegeben werden darf, als bei wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung notwendig ist, und dass leichtfertige Ausgaben und übertriebener Aufwand zu vermeiden sind (BGHZ 36, 395, 397; BGHSt 44, 376, 381; ebenso Schmid, in Quecke/Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: April 2005, § 72 Rdnr. 86; Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Aufl., § 266 StGB Rdnr. 44; vgl. auch LK-Schünemann, 11. Aufl., § 266 StGB Rdnr. 143).
  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 294/04

    BGH bestätigt Freispruch eines ehemaligen Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin

    Strafrechtlich gilt insoweit kein anderer Maßstab (vgl. BGH NJW 1999, 1489, 1490).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 539/05

    Pflichtwidrigkeit i.S. der Untreue (Identität von Missbrauchstatbestand und

    Eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung ist nämlich bereits darin zu sehen, dass die Stadt S. einem ganz erheblichen Prozessrisiko ausgesetzt ist, von der Firma B. GmbH auf Rückzahlung des angewiesenen Gesamtbetrages in Anspruch genommen zu werden, ohne ihrerseits den Betrag vom BRK zurückzuerhalten (vgl. BGHSt 44, 376, 385 f.).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ss 197/09

    Untreue; Fremdgeld; Einzahlung; Geschäftskonto; Feststellungen;

  • OLG Naumburg, 13.05.2003 - 11 U 82/02

    Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags

  • BGH, 22.11.2002 - V ZR 96/02

    Wirksamkeit des Verkaufs eines zu Zeiten der ehemaligen DDR in Volkseigentum

  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 64/99

    Untreue; Beihilfe; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand

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