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   BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00   

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https://dejure.org/2000,1657
BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00 (https://dejure.org/2000,1657)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2000 - 2 StR 274/00 (https://dejure.org/2000,1657)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2000 - 2 StR 274/00 (https://dejure.org/2000,1657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 1 EG - ne bis in idem - Übk; § 200 StPO; § 55 StGB; § 58 Abs. 2 StGB
    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ; Strafklageverbrauch; Notwendiger Inhalt der Anklageschrift; Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer früheren Bewährungsstrafe)

  • lexetius.com

    SDÜ Art. 54; EG-ne bis in idem-Übk Art. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafvollstreckung - Bewährung - Sanktion - Strafklageverbrauch - Strafaussetzung - Belgien

  • Judicialis

    SDÜ Art. 54; ; EG-ne bis in idem-Übk Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-ne bis in idem-Übk Art. 1; SDÜ Art. 54
    Strafklageverbrauch bei Vollstreckung einer Bewährungsstrafe im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 187
  • NJW 2001, 692
  • NStZ 2001, 163
  • StV 2001, 262
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95

    Strafaussetzung - Strafzumessung - Bewährung - Bewährungsauflagen - Anrechnung -

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Der Senat kann daher die erforderliche Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 98/99; Beschl. vom 2. Mai 1995 - 1 StR 143/95).
  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Dafür, daß es sich bei dem im Fall III. 5 abgeurteilten Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit lediglich um einen Teilakt der in der Anklage bezeichneten Tat handelt (vgl. BGH NStZ 1994, 495), ergeben sich weder aus den Urteilsgründen noch aus dem Akteninhalt Anhaltspunkte.
  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 171/94

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichende

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Dabei muß die Schilderung um so konkreter sein, je größer die allgemeine Möglichkeit ist, daß der Angeklagte verwechselbare weitere Straftaten gleicher Art verübt hat, wie es hier der Fall ist (BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 7 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Das ist nicht der Sinn der Regelung (vgl. BGHSt 35, 172! 177).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 98/99

    Anrechnung einer Geldbuße; Bewährungsauflage; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Der Senat kann daher die erforderliche Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 StPO nachholen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. April 1999 - 4 StR 98/99; Beschl. vom 2. Mai 1995 - 1 StR 143/95).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Die fehlende Anrechnung ist hier auch auf die Sachrüge hin zu beachten, da sich aus dem Urteil des Landgerichts ergibt, daß der Angeklagte aufgrund der ihm erteilten Bewährungsauflage zur Zahlung einer Geldbuße von 5.000 DM, in monatlichen Raten von 200 DM, beginnend ab Rechtskraft des Urteils, regelmäßig Zahlungen erbracht hat (vgl. BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Erbrachte Bußgeldzahlungen müssen i.d.R. ausgeglichen werden (BGHSt 36, 378, 381; BayObLG wistra 1994, 310; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 58 Rdn. 4).
  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Denn der Vorbehalt greift dann nicht ein, wenn die Tat - wie hier - nicht in Deutschland begangen wurde (vgl. BGH, Beschl. vom 13. Mai 1997 - 5 StR 596/96, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1998, 149 ff.).
  • BayObLG, 28.07.1994 - 5St RR 75/94
    Auszug aus BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
    Erbrachte Bußgeldzahlungen müssen i.d.R. ausgeglichen werden (BGHSt 36, 378, 381; BayObLG wistra 1994, 310; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 58 Rdn. 4).
  • BGH, 30.06.2005 - 5 StR 342/04

    Vorlage an den EuGH zur Vorabentscheidung hinsichtlich des Strafklageverbrauchs

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 3. November 2000 (BGHSt 46, 187) bezüglich einer Vorverurteilung aus den Niederlanden entschieden, daß auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, Strafklageverbrauch auslöse.
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Art. 35 EUV Rdn. 11; vgl. auch die nach dem 1. Mai 1999 ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zum SDÜ: BGHSt 46, 187; 307; BGHR EuAlÜbk Art. 18 Auslieferung 1).
  • BGH, 23.09.2003 - 5 StR 374/03

    Verjährungsunterbrechung (unzulässige Analogie; vorläufige Einstellung);

    Diese Begründung übersieht, daß bei Anwendung von § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB die erbrachten Leistungen in der Regel angerechnet werden müssen (BGHSt 36, 378, 381; BGH NJW 2001, 692; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 58 Rdn. 6).
  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07

    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit;

    Nach Auffassung der fachgerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums setzt § 51 Abs. 3 StGB jedenfalls voraus, dass eine Doppelverurteilung im konkreten Fall rechtlich zulässig wäre, weil die Anrechnung einen Ausgleich für diesen Fall schaffen soll (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 274/00 -, NStZ 2001, S. 163 ; Franke, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 1, 2003, § 51 Rn. 19; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 51 Rn. 16).
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 459/10

    Anklageschrift (Kriterien der Umgrenzungsfunktion)

    Da die erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden, hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen; er kann die Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (vgl. BGH NStZ 2001, 163, 164).
  • BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09

    Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz

    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden (UA S. 21), hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH NStZ 2001, 163, 164 m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ws 202/01

    Überstellung: Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Strafurteils gegen

    Ähnlich wie bei Art. 54 SDÜ (hierzu BGHSt 46, 187 [189]) ist zu bedenken, dass in der Probezeit die Rückversetzung angeordnet bzw. bei laufender Bewährung die Strafaussetzung widerrufen werden kann; auch kann der bedingt bzw. zur Bewährung Entlassene Weisungen bzw. Auflagen unterliegen.
  • BGH, 09.07.2019 - 1 StR 192/19

    Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

    Da alle erforderlichen Tatsachen im angefochtenen Urteil mitgeteilt werden, hat der Senat den Rechtsfehler auf die Sachrüge zu berücksichtigen und kann die Anrechnungsentscheidung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachholen (BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 274/00, NStZ 2001, 163, 164 mwN).
  • OLG Köln, 14.03.2002 - 2 Ws 113/02

    Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts bei SIS-Ausschreibung und ausländischer

    Nach der weiten Auslegung, die diese Regelung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren hat (vgl. NStZ 2001, 163 f.), würde bereits eine (im Ausland) zur Bewährung ausgesetzte Strafe diesen Anforderungen genügen.
  • OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Allerdings muss Deutschland als Vertragsstaat des SDÜ Art. 54 SDÜ beachten, dessen Voraussetzungen an sich erfüllt sind, weil eine Strafe auch dann „gerade vollstreckt“ wird, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist und die Bewährungszeit noch läuft (BGH, Urt. v. 03.11.2000 - 3 StR 274/00, BGHSt 46, 187).
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