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   BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99   

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BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99 (https://dejure.org/2000,1402)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2000 - 4 StR 650/99 (https://dejure.org/2000,1402)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2000 - 4 StR 650/99 (https://dejure.org/2000,1402)
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Trinkgelage

§§ 251, 22 StGB, § 227, § 52 StGB, Gesetzeskonkurrenz zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge, jedoch Tateinheit zwischen versuchtem Raub mit Todesfolge und vollendeter Körperverletzung mit Todesfolge;

§ 21 StGB, Verneinung der Strafrahmenverschiebung bei vorwerfbaren Alkoholgenuß (nicht jedoch bei krankhafter Alkoholabhängigkeit)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 227 StGB 1998; § 251 StGB 1998; § 255 StGB; § 52 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB
    Versuchter Raub mit Todesfolge; Körperverletzung mit Todesfolge; Tateinheit; Gesetzeskonkurrenz; Gesetzeseinheit; Versuchte räuberische Erpressung; Klarstellungsfunktion der Tateinheit; Strafrahmenverschiebung

  • lexetius.com

    StGB 1998 §§ 227, 251

  • DFR

    Konkurrenz zwischen § 227 StGB und § 251 StGB

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 24
  • NJW 2000, 1878
  • NStZ 2000, 369 (Ls.)
  • NStZ 2001, 31 (Ls.)
  • StV 2000, 667
  • JR 2001, 70
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    a) Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird (BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115 ; BGH NJW 1999, 69, 70).

    Die Annahme von Tateinheit zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge ist auch nicht als Konsequenz aus der Entscheidung des Großen Senats BGHSt 39, 100, 108 ff. geboten.

    c) Dagegen stehen - in der Konsequenz der neueren Rechtsprechung, die in der Alternative zwischen Tateinheit und Gesetzeskonkurrenz durch eine deutliche Tendenz zur Annahme von Tateinheit geprägt ist (vgl. etwa BGHSt 39, 100 108, 41, 113, 115) BGH NJW 1999, 69) - der versuchte Raub mit Todesfolge und die zugleich verwirklichte vollendete Körperverletzung im Verhältnis der Tateinheit.

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    a) Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird (BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115 ; BGH NJW 1999, 69, 70).

    Die Änderung der Rechtsprechung zur Konkurrenz von versuchtem Totschlag und (vollendeter) Körperverletzung (BGH NJW 1999, 69 ff.) bzw. von Mißhandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung (BGH NJW 1999, 72) gibt keine Veranlassung zu einer Neubewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge.

    c) Dagegen stehen - in der Konsequenz der neueren Rechtsprechung, die in der Alternative zwischen Tateinheit und Gesetzeskonkurrenz durch eine deutliche Tendenz zur Annahme von Tateinheit geprägt ist (vgl. etwa BGHSt 39, 100 108, 41, 113, 115) BGH NJW 1999, 69) - der versuchte Raub mit Todesfolge und die zugleich verwirklichte vollendete Körperverletzung im Verhältnis der Tateinheit.

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen;

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    a) Gesetzeseinheit - und nicht Tateinheit - liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren, dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird (BGHSt 39, 100, 108; 41, 113, 115 ; BGH NJW 1999, 69, 70).
  • BGH, 13.06.1986 - 2 StR 276/86

    Strafmilderung bei starker Alkoholisierung - Ausgleich der verminderten Schuld

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    "Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 StGB abgelehnt werden, wenn der Täter schon früher unter Alkoholeinfluß straffällig geworden ist und deshalb wußte, daß er in einem solchen Zustand zu Straftaten neigt, und ihm die Alkoholaufnahme also als schulderhöhender Umstand angelastet werden kann (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 14).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 191/57
    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    Dies würde sich zwar wegen der Sperrwirkung des zurücktretenden Delikts (vgl. BGHSt 10, 312.315) hinsichtlich der Untergrenze des Strafrahmens nicht auswirken.
  • BGH, 13.07.1954 - 1 StR 174/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    Von dem Schuldspruch "versuchter Raub mit Todesfolge" wird neben der hier gegebenen Fallgestaltung, in der das Grunddelikt des Raubes mangels vollendeter Wegnahme nur bis zum Versuch gediehen ist, der Tod eines anderen Menschen aber schon durch diesen Versuch leichtfertig verursacht wird (sogenannter erfolgsqualifizierter Versuch, vgl. BGHSt 7, 37, 39, Eser in Schönke/Schröder aaO § 251 Rdn. 7; Herdegen in LK aaO § 251 Rdn. 15), auch die der sogenannten versuchten Erfolgsqualifikation erfaßt.
  • BGH, 20.08.1965 - 4 StR 397/65

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen besonders schweren Raubes in

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    b) Nach diesen Grundsätzen stehen, wie in Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, der vollendete Raub mit Todesfolge und die Körperverletzung mit Todesfolge nicht im Verhältnis der Tateinheit (BGH NJW 1965, 2116 , Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 251 Rdn. 9; Günther in SK-StGB 43. Lfg.
  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 89/98

    Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafesowie die Anordnung der

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    Das kommt in der Regel dann nicht in Betracht, wenn der Täter alkoholkrank ist oder der Alkohol ihn zumindest weitgehend beherrscht und in der aktuellen Alkoholaufnahme daher kein schulderhöhender Umstand gesehen werden kann (BGHR aaO Strafrahmenverschiebung 19, 20, 29; BGH NStZ-RR 1999, 12).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 357/98

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99
    Die Änderung der Rechtsprechung zur Konkurrenz von versuchtem Totschlag und (vollendeter) Körperverletzung (BGH NJW 1999, 69 ff.) bzw. von Mißhandlung von Schutzbefohlenen und schwerer Körperverletzung (BGH NJW 1999, 72) gibt keine Veranlassung zu einer Neubewertung des Konkurrenzverhältnisses zwischen vollendetem Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge.
  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Es gilt insoweit nichts anderes als bei sonstigen erfolgsqualifizierten Delikten wie beim Raub mit Todesfolge nach § 251 oder bei der Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB (vgl. BGHSt 7, 37; BGHSt 46, 24; BGHR StGB § 251 Todesfolge 3; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 18 Rdn. 4; Stree in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 227 Rdn. 5 m. w. N.; differenzierend Ferschl, Problem des unmittelbaren Zusammenhangs beim erfolgsqualifizierten Delikt 1999 S. 128 ff.).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Die konsequente Annahme von Idealkonkurrenz in Fällen des Einbruchdiebstahls stellt demgegenüber die erschöpfende Erfassung des verwirklichten Tatunrechts zum Nachteil aller Geschädigten im Schuldspruch sicher und trägt dadurch der Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs Rechnung (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116; Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 650/99, BGHSt 46, 24, 28; aA von Heintschel-Heinegg in Jakobs-FS (2007), S. 131, 140 f.).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl

    Die konsequente Annahme von Idealkonkurrenz in Fällen des Einbruchdiebstahls stellt demgegenüber die erschöpfende Erfassung des verwirklichten Tatunrechts zum Nachteil aller Geschädigten im Schuldspruch sicher und trägt dadurch der Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs Rechnung (vgl. zu diesem Aspekt BGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 109; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116; Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 650/99, BGHSt 46, 24, 28; aA von Heintschel-Heinegg in Jakobs-FS (2007), S. 131, 140 f.).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 150/16

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Vermögensnachteil: Betäubungsmittel als

    Zwischen § 251 StGB und § 250 StGB besteht - anders als zwischen § 251 StGB und § 227 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2000 - 4 StR 650/99, BGHSt 46, 24, 25) - Gesetzeseinheit (vgl. Senat, Urteil vom 11. Januar 1967 - 2 StR 348/66, BGHSt 21, 183, 185; Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 2 StR 130/17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 3 StR 324/11 - anders bei Zusammentreffen von Versuch und Vollendung; vgl. MüKo/Sander, 2. Aufl. 2012, StGB § 251 Rn. 16; SSW/Kudlich, 3. Aufl. 2016 § 251 Rn. 10).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 10/00

    Tateinheit; Versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge; Körperverletzung mit

    Die Auffassung des Landgerichts, dieses Delikt trete im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter der versuchten Vergewaltigung mit Todesfolge zurück, läuft der Tendenz der neueren Rechtsprechung, wie sie in den Entscheidungen BGHSt 39, 100, 108, 41, 113, 115, BGH NJW 1999, 69, 70 Ausdruck gefunden hat. zuwider. Wie der Senat mit dem heute verkündeten Urteil in der Revisionssache 4 StR 650/99 (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) entschieden hat, stehen der versuchte Raub mit Todesfolge und die Körperverletzung mit Todesfolge im Verhältnis der Tateinheit.
  • BGH, 01.04.2004 - 3 StR 92/04

    Raub mit Todesfolge; Körperverletzung mit Todesfolge; Tateinheit; Konkurrenzen

    Die Körperverletzung mit Todesfolge steht nicht in Tateinheit zu dem Raub mit Todesfolge, vielmehr besteht zwischen beiden Straftatbeständen Gesetzeseinheit (vgl. BGHSt 46, 24, 26; 41, 113, 115).
  • BGH, 23.10.2000 - 5 ARs 49/00

    Stellungnahme zu einem Anfragebeschluss

    Der Senat neigt - auch in Konsequenz zu BGHSt 39, 100; 44, 196; BGH NJW 2000, 1878, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - dem im Anfragebeschluß vertretenen Rechtssatz zu (vgl. schon Senatsbeschluß vom 19. Juni 1996 - 5 StR 274/96 -, NStZ-RR 1996, 355 mit Anwendung des § 154a StPO).
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