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   BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01   

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BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01 (https://dejure.org/2001,520)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2001 - 4 ARs 4/01 (https://dejure.org/2001,520)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 4 ARs 4/01 (https://dejure.org/2001,520)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 2. ZP-EuAlÜbk; Art. 175 Ital. CPP; Art. 103 Abs. 1 GG; § 42 Abs. 1 IRG; Art. 25 GG
    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung bei Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils ohne Kenntnis des Auszuliefernden); Rechtliches Gehör; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 175 CPP (Italienische Strafprozeßordnung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslieferung - Kenntnis vom Urteil - Kenntnis vom Hauptverhandlungstermin - Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils - Italienische Strafverfolgungsbehörden - Europäischen Auslieferungsübereinkommen

  • Judicialis

    2. ZP-EuAlÜbk Art. 3; ; 2. ZP-EuAlÜbk Art. 3 ital. CPP Art. 175

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Maßstäbe im europäischen Auslieferungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    2. ZP-EuAlÜbk Art. 3; ital. CPP Art. 175

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 120
  • NJW 2002, 228
  • NStZ 2002, 166
  • StV 2002, 85
  • StV 2003, 94
  • JR 2002, 476
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Die Vorlegungsfrage ist jedoch zu weit gefaßt, weil sie auch die regelmäßig unproblematischen Fälle mit umfaßt, in denen der Verfolgte von dem Verfahren, dem Hauptverhandlungstermin oder gar zudem von dem Urteil Kenntnis hatte (vgl. hierzu BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411 f.; zu den "Fluchtfällen" siehe ferner BVerfG in Eser/Lagodny/Wilkitzki (Hrsg.), Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Rechtsprechungssammlung 2. Aufl. (1993) U 167, S. 573; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; Lagodny in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. § 73 IRG Rdn. 78 ff. m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.

    Sie sind indessen nicht gehindert - und bei Abwesenheitsurteilen regelmäßig dazu verpflichtet (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207, 208) - zu prüfen, ob die Auslieferung und ihr zugrunde liegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 282 f.; BVerfG NJW 1991, 1411).

    Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, daß niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.).

    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils unzulässig, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BVerfG NJW 1991, 1411).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.1998 - 1 AK 14/98
    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    2/97 (= StV 1999, 265), des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. August 1998 - 4 Ausl(A) 201/98 - 259 -250/98 III - (= StV 1999, 270) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 1998 - 1 AK 14/98 - (= StV 1999, 268) gehindert.

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.

    Diese Zusage wird jedoch - worauf das vorlegende Oberlandesgericht selbst hinweist - in der italienischen Rechtspraxis nur unzureichend beachtet (vgl. OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 270; von Bubnoff ZEuS 1999, 393, 400 f.).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich nutzen können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen sowie deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 63, 332, 337).

    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 338).

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.

    Sie sind indessen nicht gehindert - und bei Abwesenheitsurteilen regelmäßig dazu verpflichtet (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207, 208) - zu prüfen, ob die Auslieferung und ihr zugrunde liegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 282 f.; BVerfG NJW 1991, 1411).

    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 338).

  • KG, 19.12.1991 - AuslA 413/91
    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Sie sind indessen nicht gehindert - und bei Abwesenheitsurteilen regelmäßig dazu verpflichtet (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207, 208) - zu prüfen, ob die Auslieferung und ihr zugrunde liegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 282 f.; BVerfG NJW 1991, 1411).

    b) Die Oberlandesgerichte, die Art. 175 CPP als nicht ausreichend zur Wahrung der Rechte des Verfolgten ansehen (vgl. etwa auch KG StV 1993, 207, 208; OLG Nürnberg StV 1997, 648, 649; SchlHOLG StV 1996, 102, 103), begründen ihre Auffassung damit, daß dem Rechtsbehelf wegen der Beweislastregeln und der kurzen Frist von zehn Tagen ab Erlangung der Kenntnis von dem Urteil, innerhalb derer der Verfolgte den Antrag auf Wiedereinsetzung bei dem italienischen Rechtsmittelgericht stellen muß (Art. 175 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 CPP), keine "mängelheilende Wirkung" im Sinne einer hinreichenden Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs zuerkannt werden könne.

  • EGMR, 13.02.2001 - 29731/96

    Dieter Krombach

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Bei Anlegung dieser Maßstäbe wäre die Auslieferung des Verfolgten nur dann zulässig, wenn er sich, nachdem er Kenntnis von dem gegen ihn ergangenen Abwesenheitsurteil erlangt hat, rechtliches Gehör verschaffen und wirksam verteidigen könnte (vgl. Vogler in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 2. Aufl. IRG § 73 Rdn. 16 m.w.N. und die dem entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Art. 6 EMRK: EuGRZ 1985, 631, 635; 1992, 539 f. und 541 f.; NJW 2001, 2387, 2390 f.).

    d) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Hinblick auf Art. 6 EMRK jedoch von Italien gefordert, daß das dem in Abwesenheit Verurteilten zur Verfügung stehende Rechtsmittel "Wirksam" sein müsse und dem Verurteilten nicht die Beweislast dafür auferlegt werden dürfe, "daß er sich der Gerechtigkeit nicht entziehen wollte oder daß seine Abwesenheit die Folge höherer Gewalt war" (Urteil vom 12. Februar 1985 - Nr. 7A/1983/63197 - Colozza gegen Italien (betreffend das frühere italienische Strafprozeßrecht) =, EuGRZ 1985, 631, 632, 635 mit Besprechung Fahrenhorst EuGRZ 1985, 629; vgl. auch EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f. (Krombach gegen Frankreich)).

  • OLG Jena, 02.02.1998 - Ausl 2/97

    Prüfung eines Auslieferungsersuchens; Berücksichtigung der Grundsätze eines

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    2/97 (= StV 1999, 265), des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. August 1998 - 4 Ausl(A) 201/98 - 259 -250/98 III - (= StV 1999, 270) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 1998 - 1 AK 14/98 - (= StV 1999, 268) gehindert.

    OLG StV 1999, 265, 266) haben die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, nicht nachzuprüfen.

  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Die Vorlegungsfrage ist jedoch zu weit gefaßt, weil sie auch die regelmäßig unproblematischen Fälle mit umfaßt, in denen der Verfolgte von dem Verfahren, dem Hauptverhandlungstermin oder gar zudem von dem Urteil Kenntnis hatte (vgl. hierzu BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411 f.; zu den "Fluchtfällen" siehe ferner BVerfG in Eser/Lagodny/Wilkitzki (Hrsg.), Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Rechtsprechungssammlung 2. Aufl. (1993) U 167, S. 573; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; Lagodny in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. § 73 IRG Rdn. 78 ff. m.w.N.).

    Sie sind indessen nicht gehindert - und bei Abwesenheitsurteilen regelmäßig dazu verpflichtet (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; KG StV 1993, 207, 208) - zu prüfen, ob die Auslieferung und ihr zugrunde liegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland vereinbar sind (BVerfGE 59, 280, 282 f.; BVerfG NJW 1991, 1411).

  • BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86

    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-italienischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247).

    b) Die Rechtsfrage ist auch für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung (vgl. BGHSt 34, 256, 259), da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
    Die Vorlegungsfrage ist jedoch zu weit gefaßt, weil sie auch die regelmäßig unproblematischen Fälle mit umfaßt, in denen der Verfolgte von dem Verfahren, dem Hauptverhandlungstermin oder gar zudem von dem Urteil Kenntnis hatte (vgl. hierzu BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411 f.; zu den "Fluchtfällen" siehe ferner BVerfG in Eser/Lagodny/Wilkitzki (Hrsg.), Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Rechtsprechungssammlung 2. Aufl. (1993) U 167, S. 573; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62; Lagodny in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. § 73 IRG Rdn. 78 ff. m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.

  • OLG Düsseldorf, 27.08.1998 - 4 Ausl (A) 201/98
  • OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
  • OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
  • BGH, 17.09.1996 - 4 ARs 21/95

    Auslieferung an die USA aufgrund begangener Insiderstraftaten (Zeitpunkt der

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

  • OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94

    Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

  • BGH, 31.03.1965 - 4 ARs 2/65

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    9/97 -, StV 1997, S. 648 ; ThürOLG, Beschluss vom 2. Februar 1998 - Ausl 2/97 -, StV 1999, S. 265 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 1998 - 4 Ausl (A) 201/98 - 259 - 250/98 III -, StV 1999, S. 270 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. August 1998 - 1 AK 14/98 -, StV 1999, S. 268 ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2003 - Ausl 913/01 -, juris, Rn. 38; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 2004 - 1 AK 0/04 -, juris, Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. September 2004 - 1 AK 6/04 -, StV 2004, S. 547 ), vom Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 47, 120 ) sowie von der Ersten Sektion und der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit Blick auf die hier in Rede stehenden Schutzgüter beanstandet (vgl. EGMR , Sejdovic v. Italien, Urteil vom 10. November 2004, Nr. 56581/00, § 40; EGMR , Sejdovic v. Italien, Urteil vom 1. März 2006, Nr. 56581/00, § 103 ff.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04

    Auslieferung nach Italien

    Wegen der Beweislastregeln und der kurzen Frist von zehn Tagen ab Erlangung der Kenntnis von dem Urteil, innerhalb derer der Verfolgte den Antrag auf Wiedereinsetzung bei dem italienischen Gericht stellen müsse, dürfte das zwar nur ausnahmsweise der Fall sein (vgl. BGH NStZ 2002, S. 166).

    Darüber hinaus hätte das Oberlandesgericht nicht selbst entscheiden dürfen, sondern hätte die Sache gemäß § 42 IRG dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen, weil es von dessen Entscheidung vom 16. Oktober 2001 (NStZ 2002, S. 166 = BGHSt 47, 120) abgewichen sei.

    Wegen der Beweislastregeln und der kurzen Frist von zehn Tagen ab Erlangung der Kenntnis von dem Urteil, innerhalb derer der Verfolgte den Antrag auf Wiedereinsetzung bei dem italienischen Gericht stellen müsse, dürfte das zwar nur ausnahmsweise der Fall sein (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2001, BGHSt 47, 120 = NStZ 2002, S. 166).

  • BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07

    Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer

    Die aufgeworfene Rechtsfrage ist auch von grundsätzlicher Bedeutung (§ 42 Abs. 1 1. Alt. IRG); denn sie kann sich im deutsch-polnischen Auslieferungsverkehr über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen (vgl. BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247; 47, 120, 122 f.).

    b) Die Rechtsfrage ist auch für das anhängige Auslieferungsverfahren von Bedeutung (vgl. BGHSt 34, 256, 259; 47, 120, 123), da von ihrer Beantwortung die vom Oberlandesgericht zu treffende Entscheidung abhängt.

  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.; BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).

    Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).

    Eine effektive Möglichkeit der nachträglichen Urteilsanfechtung setzt voraus, dass das Abwesenheitsurteil, auch wenn es bereits vollstreckbar ist, durch einen einfachen Rechtsbehelf, der dem Verurteilten keine besondere Darlegungs- und Beweislast auferlegt, beseitigt werden kann (EGMR, Urt. vom 13.02.2001 - 29731/96 - NJW 2001, 2387, 2391; BGH NStZ 2002, 166 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1987, 466 und NStZ-RR 1996, 30).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 3 Ausl 108/14

    Auslieferung eines in Abwesenheit Verurteilten nach Italien

    Danach ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils unzulässig, wenn der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des ihn betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm die Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (BGHSt 47, 120 ff. - juris; BVerfG NStZ-RR 2004, 308).
  • KG, 16.07.2007 - 5 Ws 53/06

    Internationale Rechtshilfe: Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die

    Sie sind dazu indes bei Abwesenheitsurteilen - wie hier - regelmäßig verpflichtet (vgl. BVerfG NStZ 2006, 102, 103; BGH NStZ 2002, 166, 167 Rdn. 6; KG, StV 1993, 207, 208 und Beschluß vom 9. Dezember 2005 - (4) Ausl.

    Entsprechend den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen Abwesenheitsurteils in sogenannten "Fluchtfällen" (außer dem Beschluß des Senats vom 25. Juli 2002 - 5 Ws 409/02 - betreffend die Vollstreckung einer Geldstrafe gegen einen Deutschen aufgrund eines Abwesenheitsurteils in der Schweiz hat der Senat keine entsprechenden Entscheidungen finden können, die sich auf eine hier zu vollstreckende Freiheitsstrafe beziehen) ist den rechtsstaatlichen Anforderungen Genüge getan, wenn der Verurteilte von dem gegen ihn gerichteten Tatvorwurf und dem Strafverfahren Kenntnis hatte, sich ihm durch Flucht entzogen hat und er in dem Verfahren von einem ordnungsgemäß bestellten Pflichtverteidiger wirksam verteidigt werden konnte (vgl. BVerfG a.a.O., NStZ-RR 2004, 308, 309; NJW 1991, 1411; NJW 1987, 830; BGH NStZ 2002, 166, 167; jeweils mit weiteren Nachweisen auch zur Rechtsprechung des EGMR; KG a.a.O. und Beschluß vom 14. Mai 2003 - (4) Ausl.

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Allerdings wäre bei einem Abwesenheitsurteil eine Auslieferung auch dann als zulässig anzusehen, wenn dem Verfolgten generell die Möglichkeit eröffnet gewesen wäre, sich nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam verteidigen zu können (BGHSt 47, 120 ff.; BVerfG NJW 1991, 404 f.).

    wohnhaften niederländischen Staatsbürger das in Belgien gültige Recht derart bekannt gewesen sein könnte, dass er auch ohne Rechtsmittelbelehrung zeitgerecht (BGHSt 47, 120 ff.) seine Rechte hätte wirksam wahrnehmen können.

  • OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die

    Jedoch ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Rechtshilfeverkehr stets zu prüfen ist, ob die Rechtshilfe und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (s. nur BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; BVerfG JZ 2004, 141; BGHSt 47, 120 [124]; Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Hackner/Gleß a.a.O. § 73 Rdn. 7a; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 IRG Rdn. 51 ff.).

    dd) Im Übrigen steht das ergänzende Strafverfahren nicht im Einklang mit Art. 3 2. ZP-EuAuslÜbk (grundlegend hierzu BGHSt 47, 120 = JZ 2002, 464 mit Anm. Vogel).

  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Eine Rechtsfrage ist dann von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie sich über den vorgelegten Einzelfall hinaus jederzeit wieder stellen kann (BGHSt 34, 256, 258 f.; 42, 243, 247; 47, 120, 122 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2016 - 3 Ausl 108/14
    Im Hinblick insbesondere darauf, dass danach dem Verfolgten die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich seiner Nichtkenntnis von dem Verfahren auferlegt wird, ist die Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2001 - 4 ARs 4/01 -, BGHSt 47, 120-127) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 3. März 2004 - 2 BvR 26/04 -, juris) regelmäßig nur dann zulässig, wenn die italienischen Strafverfolgungsbehörden eine Erklärung gemäß Art. 3 Abs. 1 S. 2 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 abgeben, wonach dem Verfolgten das Recht auf ein neues Gerichtsverfahren gewährleistet wird, in dem seine Rechte der Verteidigung gewahrt werden.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

  • OLG Koblenz, 06.09.2007 - Ausl III 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung aus einem Abwesenheitsurteil

  • BGH, 23.08.2005 - 4 ARs 19/05

    Auslieferungsverfahren (Abwesenheitsverfahren und Fluchtfälle); Zurückgabe einer

  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

  • KG, 27.07.2017 - 151 AuslA 87/17

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung nach Polen nach Erlass eines

  • OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06

    Auslieferung eines Verfolgten in die Türkei

  • VG Köln, 27.08.2003 - 3 K 8110/02

    Türkei, Islamisten, Kalifatsstaat, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis,

  • OLG Stuttgart, 21.04.2006 - 3 Ausl 147/05

    Auslieferung: Vollstreckung eines tschechischen Abwesenheitsurteils; Aufnahme von

  • OLG Zweibrücken, 07.08.2006 - 1 Ausl 16/05

    Zulässigkeit der Auslieferung: Verurteilung durch belgisches Abwesenheitsurteil

  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung an einen Mitgliedsstaat der EU: Verfahrenshindernis bei

  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02

    Internationale Rechtshilfe: Kostenerstattung bei Einstellung des

  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07

    Auslieferungsrecht: Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines

  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09

    Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den

  • OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in

  • OLG Köln, 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08

    Zulässigkeit der Auslieferung eines in Abwesenheit verurteilten Straftäters nach

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2007 - 1 AK 48/06
  • OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01

    Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Saarbrücken, 03.11.2016 - Ausl 19/16

    Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung an die Türkei zur

  • OLG Köln, 28.09.2009 - AuslA 113/09

    Anforderungen an den Verfahrensstandard bei Verurteilung in Abwesenheit

  • OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10

    Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues

  • KG, 02.04.2014 - 151 AuslA 159/13

    Auslieferung bei Abwesenheitsurteil

  • OLG Köln, 12.08.2010 - 6 AuslA 28/10

    Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Vollstreckung eines in

  • KG, 20.12.2004 - AuslA 766/02
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - Ausl 42/05

    Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung ; Prüfung der

  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - Ausl 35/06

    Türkei, Auslieferung, Kurden, PKK, Strafverfolgung, Flüchtlingsanerkennung,

  • OLG Hamm, 10.12.2009 - 2 Ws 333/09
  • OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 61/09
  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl/134/07

    Anforderungen an die Auslieferung eines Verfolgten nach Italien zur Vollstreckung

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