Rechtsprechung
| BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163a Abs. 4 StPO; § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO; Art. 6 EMRK
Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren; Notwendige Verteidigung; Hörfalle; Qualifizierte Belehrung; Pflicht zur erneuten Belehrung im tateinheitlichen Verfahren; Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Bestellung eines notwendigen Verteidigers und Beachtung situationsbedingter Erkenntnisgrenzen); Rechtsstaatsprinzip (allgemeine Anforderungen an Beweisverbote; Schutz des Gemeinwesens; Anspruch des Täters auf ein richtiges und gerechtes Urteil) - lexetius.com
StPO § 136 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 163a Abs. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; § 163a Abs. 4; § 141 Abs. 3 Satz 2
- NWB SteuerXpert START
StPO § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a Abs. 4, § 141 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 47, 172
- NJW 2002, 975
- StV 2001, 117
- StV 2002, 117
- JR 2002, 290
Wird zitiert von ... (22)
- BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03
Konsultationsrecht bei der Beschuldigtenvernehmung und Bestellung eines …
Die Frage, ob eine mangelhafte Achtung des Rechts auf Verteidigerbeistand im Ermittlungsverfahren zu einem Verwertungsverbot führt, ist durch eine Abwägung zu entscheiden ( BGHSt 47, 172, 179, 180 m.w.N.).Dabei ist das Gewicht des Rechtsverstoßes mit in Betracht zu ziehen und ebenso ins Auge zu fassen, ob und inwieweit der damalige Beschuldigte in besonderem Maße des Schutzes bedurfte (vgl. BGHSt 42, 170, 174; 47, 172, 180).
Auf der Grundlage der Rechtsansicht des Senats in BGHSt 47, 172 (anders jedoch nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats, vgl. dessen Beschl. v. 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03) kann in Betracht gezogen werden, es als verfahrensfehlerhaft zu erachten, daß die Staatsanwaltschaft im Anschluß an die richterliche Vernehmung des Angeklagten und die Haftbefehlseröffnung am 30. April 2002 keinen Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gestellt hat.
Jedenfalls ist bei der hier gegebenen Verfahrensgestaltung in keinem Falle aufgrund der vorzunehmenden Abwägung ein Beweisverwertungsverbot begründet (vgl. zur Abwägung in diesem Zusammenhang nur: BGHSt 47, 172, 179, 180 m.w.N.).
Dabei ist das Gewicht des - hier hinsichtlich der Befragung am 15. Mai 2002 zu unterstellenden - Rechtsverstoßes mit in Betracht zu ziehen und ebenso ins Auge zu fassen, ob und inwieweit der damalige Beschuldigte in besonderem Maße des Schutzes bedurfte (vgl. BGHSt 42, 170, 174; 47, 172, 180).
Das führt hier zu folgendem Ergebnis: Die Vernehmung des Angeklagten am 15. Mai 2002 unterscheidet sich schon im Ansatz von demjenigen Sachverhalt, der der Senatsentscheidung BGHSt 47, 172 zugrunde lag: Die dem Angeklagten hier eingangs erteilte Belehrung entsprach uneingeschränkt der Strafprozeßordnung; namentlich enthielt sie erneut einen Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation und das Schweigerecht.
Sie war also - anders als im Fall BGHSt 47, 172 - vollständig und korrekt und daher uneingeschränkt geeignet, dem Angeklagten seine Rechte aktuell ins Bewußtsein zu rufen.
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01
Hinweis auf anwaltlichen Notdienst
Eingeschränkte Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Abgrenzung zu BGHSt 46, 93 und BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Für die Stellung dieses Antrags, der sich nach der Prognose notwendiger Verteidigung in einem künftigen gerichtlichen Verfahren richtet, steht der Staatsanwaltschaft ein nicht umfassend gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 46, 93, 98 f.; BGH, Urt. vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat eine entsprechende aus § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO abzuleitende Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, die gehalten sein könnte, jedenfalls bis zu einer Unterrichtung des Beschuldigten, daß ihm nunmehr ein Verteidiger zu bestellen sei, mit weiteren Ermittlungshandlungen innezuhalten, in seinem zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmten Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01 (Umdruck S. 16) erwogen.
Für die Stellung dieses Antrags, der sich nach der Prognose notwendiger Verteidigung in einem künftigen gerichtlichen Verfahren richtet, steht der Staatsanwaltschaft ein nicht umfassend gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGHSt 46, 93, 98 f.; BGH, Urt. vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, Umdruck S. 13 ff.).
Dem geltenden Recht ist indes nicht zu entnehmen, daß bereits dann, wenn die Staatsanwaltschaft - oder etwa gar die ermittlungsführende Polizei - im Ermittlungsverfahren den dringenden Verdacht eines Verbrechens (s. § 140 Abs. 1 Nr. 2) - oder auch eines gewichtigen Vergehens (vgl. nur § 140 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO) - für begründet erachtet, eine entsprechende Reduzierung des Beurteilungsspielraums der Staatsanwaltschaft für die Stellung eines Antrags auf Verteidigerbestellung nach § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO anzunehmen wäre, die sie jedenfalls veranlassen müßte, "mit Ermittlungen, welche die Mitwirkung des Beschuldigten erfordern, innezuhalten", mindestens bis zu einem weitergehenden Hinweis an ihn auf die nunmehr anzunehmende Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung (BGH, Urt. vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, Umdruck S. 16 f.).
- BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung …
Der Senat braucht hier nicht zu entscheiden, ob und inwieweit auch ohne Hinweis auf die Nichtverwertbarkeit der früheren Angaben (sog. qualifizierte Belehrung) eine Heilung der vorausgegangenen fehlerhaften Belehrung in Betracht kommt, wenn der Beschuldigte die Angaben - pauschal - bestätigt (insoweit offen gelassen von BGHSt 47, 172, 175).Hinzu kommt, dass diese Belehrungen - anders als die Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO - keinen Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation enthielten (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGHSt 47, 172, 174).
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
aa) In diesem Sinne ist es dem Bundesgerichtshof nicht genommen, auf seine zu den Folgen von Verstößen gegen Belehrungspflichten entwickelte Rechtsprechung zurückzugreifen (vgl. BGHSt 38, 214 ; 47, 172 ). - BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …
Es kann dahinstehen bleiben, ob mit der Vernehmung des nach Belehrung gemäß § 136 StPO aussagebereiten Angeklagten nicht überhaupt bis zu einer Pflichtverteidigerbestellung zugewartet werden musste (vgl. hierzu BGHSt 47, 172 einerseits, BGHSt 47, 233 andererseits), da dies bei der dann gebotenen Abwägung (vgl. BGHSt 47, 172 [179 f.]) im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot führen könnte.Der Sachverhalt musste hinsichtlich des dringenden Tatverdachts nicht erst noch abgeklärt werden (vgl. BGHSt 47, 172 [176]).
Aber nur gravierende Verfahrensverstöße können ein Verwertungsverbot auslösen, da auch dem unabweisbaren Bedürfnis einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung, dem Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren, insbesondere der wirksamen Aufklärung gerade schwerer Straftaten Verfassungsrang zukommt (vgl. BGHSt 47, 172 [179]).
cc) Dahinstehen kann auch, ob mit der Vernehmung des nach Belehrung gemäß § 136 StPO aussagebereiten Angeklagten nicht überhaupt bis zu einer Pflichtverteidigerbestellung zugewartet werden musste (vgl. hierzu BGHSt 47, 172 einerseits, BGHSt 47, 233 andererseits), da dies bei der dann gebotenen Abwägung (vgl. BGHSt 47, 172 [179 f.]) im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot führen könnte.
- BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08
Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der …
vor der Beschuldigtenbelehrung als Zeuge gemacht hat (st. Rspr.; BGHSt 38, 214, 224 f.; 47, 172, 173 a.E.).Bei einer solchen Abwägung ist zum einen auf das Gewicht des Verfahrensverstoßes abzustellen und dabei insbesondere zu berücksichtigen, ob die Vernehmung als Zeuge - wofür hier nichts spricht - in bewusster Umgehung der Belehrungspflichten erfolgt ist; weiter muss das Interesse an der Sachaufklärung Beachtung finden (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juli 2007 aaO; BGHSt 42, 139, 157 [Hörfalle]; 47, 172, 179 f.; BGH NJW 2007, 3138, 3142).
- BGH, 19.10.2005 - 1 StR 117/05
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende …
Muss bei der ersten Vernehmung der dringende Tatverdacht eines Kapitalverbrechens erst noch abgeklärt werden, besteht - auch wenn ein Staatsanwalt anwesend ist - keine Veranlassung, mit der Vernehmung des nach Belehrung aussagebereiten Angeklagten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zuzuwarten (vgl. BGHSt 47, 172, 176; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. N.).Schon allein deshalb bestand, auch wenn ein Staatsanwalt anwesend war, keine Veranlassung, mit der Vernehmung des nach Belehrung aussagebereiten Angeklagten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zuzuwarten (vgl. BGHSt 47, 172, 176; Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 m. N.).
Bei der Frage, ob ein Verfahrensverstoß im Zusammenhang mit einer Vernehmung zu einem Verwertungsverbot führt, ist sein Gewicht mit dem Interesse an der Aufklärung von, zumal wie hier schwerwiegenden, Straftaten abzuwägen (vgl. BGHSt 47, 172, 179 m. w. N.).
- BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
Zwar sieht der Senat auch in Konstellationen wie der vorliegenden keinen Anlass für ein Innehalten mit einer Vernehmung des Beschuldigten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. BGHSt 47, 233, 235 ff.; vgl. aber auch BGHSt 47, 172, 176 ff.; BGH, Beschl. vom 18. und 19. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 und 117/05). - BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
Möglich ist jedoch eine Abwägung zwischen den Interessen des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse entsprechend der verfassungsrechtlich unbedenklichen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu nicht speziell geregelten Beweisverwertungsverboten (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 173 ff.; BGH NStZ-RR 2006, 181, 182; NStZ 2006, 236, 237; NStZ 2009, 281 f.).Dabei stellt der Bundesgerichtshof auf den Schutzzweck der verletzten Verfahrensnorm ebenso ab wie auf die Umstände, Hintergründe und Auswirkungen der Rechtsverletzung im Einzelfall (vgl. zu Verstößen gegen Belehrungspflichten BGHSt 47, 172 ; BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05 -, NStZ-RR 2006, S. 181 ; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 -, NStZ 2006, S. 236 ; BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08 -, NStZ 2009, S. 281 f.).
- BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11
Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde; …
b) Im Übrigen sprechen die genannten ineinander übergehend beide Gesichtspunkte ansprechenden Ausführungen der Revision dafür, dass Grundlage eines Beweisverwertungsverbots offenbar sowohl die unterbliebene Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 173 f.), als auch die Verhinderung der ausdrücklich gewünschten Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 374; vgl. auch Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK;… hierzu Schädler in KK-StPO 6. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 50 mwN) sein soll.Einerseits sei der Hinweis von KHK H. auf die bei der Vernehmung aktuelle Kenntnis des Angeklagten von seinem Recht auf Verteidigerkonsultation - sie stünde trotz unterbliebener Belehrung einem Verwertungsverbot entgegen (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - 1 StR 220/01, BGHSt 47, 172, 174) - unzutreffend, andererseits habe der Angeklagte Kontakt mit seinem Verteidiger verlangt.
- BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03
Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben …
- OLG Hamm, 04.03.2004 - 1 Ss 26/04
Verteidigerkonsultation; Belehrung; fehlende Belehtung; Beweisverwertungsverbot
- LG Dortmund, 13.11.2007 - 37 Ks 23/06
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08
Belehrung des Beschuldigten - Folgen bei unterlassener qualifizierter Belehrung
- BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05
Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter …
- OLG Hamburg, 10.05.2005 - 2 Ws 28/05
Bestellung des Verletztenbeistandes nur aufgrund ermittlungsfähigem Tatverdacht
- OLG Köln, 06.11.2008 - 2 Ws 552/08
Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers im Ermittlungsverfahren
- OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 2 Ss 747/08
Strafverfahren: Verwertungsverbot für eine Spontanäußerung in der ersten …
- KG, 16.02.2005 - 1 Ss 406/04
Beweiswürdigung: Kein Beweisverwertungsverbot bei Durchsuchung eines Kfz durch …
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 WD 6.11
Dienstgradherabsetzung als Disziplinarmaßnahme wegen eigenmächtigen Fernbleibens …
- LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
- LG Kassel, 22.12.2003 - 6 Qs 15/03
