Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 143 BranntwMonG; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; Art. 20 (i.V.m. Art. 4 lit. c und Art. 6 Abs. 1 lit. a) Systemrichtlinie 92/12/EWG; Art. 234 Abs. 3 EG; § 15 StGB; § 261 StPO; § 2 StPO; § 3 StPO
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem Steueraussetzungsverfahren durch Beseitigung der Kontrollmöglichkeit; Täterschaft und Teilnahme (Mittäterschaft; Beurteilungsspielraum) bei der Steuerhinterziehung durch Mitglieder einer Schmuggelorganisation (Anmeldungspflicht bei Verbrauchsteuern); Strafzumessung (Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Schmuggelorganisation für entstandene Verbrauchsteuern; geringere Schuld bei lediglich aus formalen Gründen entstandenen Steuerforderungen); Vorabentscheidungsverfahren (ernsthafte Zweifel; Vorlagepflicht; richtlinienkonforme Auslegung; Gemeinschaftsrecht); Gebrauchen einer unechten Urkunde; Überzeugungsbildung (Tatvorsatz bei der Steuerhinterziehung; Beurteilung der Einlassung des Angeklagten zur inneren Tatseite); Verbindung (Aufrechterhaltung der Zuständigkeit nach Entfallen des Zusammenhangs). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mittäterschaft bei der Steuerhinterziehung; Vereiteln von Kontrollmöglichkeiten als Schmuggel
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Abgabenordnung 1977, § 370 Abs. 1 No. 2 ; Branntweinmonopolgesetz, § 143
Freier Warenverkehr, Zollunion, Gemeinsamer Zolltarif
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 48, 52
- NJW 2003, 446
- NStZ 2003, 211
- StV 2003, 562
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02
Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe; …
Entgegen der Ansicht der Revision steht die Tatsache der späteren Wiederausfuhr der Zigaretten ihrer vorher erfolgten Entziehung aus zollamtlicher Überwachung nicht entgegen (vgl. zu der insoweit parallelen Problematik beim verbrauchsteuerlichen Steueraussetzungsverfahren BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497 und Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Entgegen der Ansicht der Revision steht die Tatsache der späteren Wiederausfuhr der Zigaretten ihrer vorher erfolgten Entziehung aus zollamtlicher Überwachung nicht entgegen (vgl. zu der insoweit parallelen Problematik beim verbrauchsteuerlichen Steueraussetzungsverfahren BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
Sind aber verkürzte Steuerforderungen des deutschen Steuerfiskus nur aus formalen Gründen entstanden, ist dies bei der Strafzumessung im Hinblick auf die verschuldeten Auswirkungen der Tat (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) in gesamtwirtschaftlicher Betrachtung zu berücksichtigen (vgl. BGH StV 2000, 497 und Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
Somit wäre hier zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß keine Einfuhrabgaben angefallen wären, wenn die Zigaretten den Zollbehörden nicht verheimlicht worden wären, sondern ordnungsgemäß gestellt bzw. zu dem dafür vorgesehenen externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet worden wären (vgl. BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
- BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06
Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger …
Wegen der Ähnlichkeit der Sachverhalte und der inneren Verzahnung der Regelungssysteme des Zollrechts und des Verbrauchsteuerrechts im europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. § 21 TabStG; Art. 5 Systemrichtlinie), die gemeinsam der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts dienen (vgl. Art. 14 EGV), liegt es nahe, in dem durch die System-, Struktur- und Steuersatzrichtlinien weitgehend harmonisierten Verbrauchsteuerrecht dieselben Maßstäbe anzulegen (vgl. BGHSt 48, 52, 63).Wegen der Ähnlichkeit der Sachverhalte und der inneren Verzahnung der Regelungssysteme des Zollrechts und des Verbrauchsteuerrechts im europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. § 21 TabStG; Art. 5 Systemrichtlinie), die gemeinsam der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts dienen (vgl. Art. 14 EGV), liegt es nahe, in dem durch die System-, Struktur- und Steuersatzrichtlinien weitgehend harmonisierten Verbrauchsteuerrecht dieselben Maßstäbe anzulegen (vgl. BGHSt 48, 52, 63).
Hierfür genügt auch ein Tatbeitrag, der erst im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung erbracht wird (BGH NStZ 1999, 609; vgl. auch BGHSt 48, 52, 56).
Angesichts des Aufgabengebietes des Angeklagten S. bei der Organisation der Schmuggeltransporte und dessen Beteiligung an den Verkaufserlösen bedurfte es im Rahmen der Strafzumessung keiner ausdrücklichen Erörterung der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtlicher Folge jeder Steuerstraftat (vgl. BGHSt 48, 52, 76).
Dies ist jedoch kein strafmildernder Gesichtspunkt, wenn die aus Drittländern eingeführte Tabakwaren - anders als bei der Ausfuhr in Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (vgl. dazu BGHSt 48, 52, 75 f.; 48, 108, 118 f.) - im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden sollen, ohne dass die hierfür erforderlichen Einfuhrabgaben entrichtet werden.
- BGH, 01.02.2001 - 5 StR 127/02 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, "daß er jede Handlung oder Unterlassung umfaßt, die dazu führt, daß die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird" (Urteil des EuGH in der Rechtssache C-66/99 - D. Wandel, Slg. 2001, I-911, 933 (Tz. 47); vgl. auch Urteil des EuGH in der Rechtssache C-371/99 - Liberexim BV, ZfZ 2002, 338, 341 und BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Entgegen der Ansicht der Revision steht die Tatsache der späteren Wiederausfuhr der Zigaretten ihrer vorher erfolgten Entziehung aus zollamtlicher Überwachung nicht entgegen (vgl. zu der insoweit parallelen Problematik beim verbrauchsteuerlichen Steueraussetzungsverfahren BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
Damit setzt auch die innere Tatseite der Steuerhinterziehung voraus, daß der Täter den angegriffenen Steueranspruch dem Grunde nach kennt und dessen Höhe zumindest für möglich hält (BGH wistra 1989, 263; 1990, 193, 194; 1998, 225, 226; BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
- 5 StR 600/01).
Somit wäre hier zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, daß keine Einfuhrabgaben angefallen wären, wenn die Zigaretten den Zollbehörden nicht verheimlicht worden wären, sondern ordnungsgemäß gestellt bzw. zu dem dafür vorgesehenen externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet worden wären (vgl. BGH, Urt. vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01).
- BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12
Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …
(4) Die Revision hält es unter Berufung auf BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 für strafmildernd, dass der Angeklagte trotz seines verhältnismäßig geringen Beuteanteils gemäß § 71 AO als Haftungsschuldner für die gesamte hinterzogene Steuer herangezogen werden könne.cc) Unabhängig davon käme eine strafmildernde Berücksichtigung einer möglichen Heranziehung gemäß § 71 AO allenfalls dann in Betracht, wenn der Angeklagte nach den maßgeblichen Umständen des Einzelfalls tatsächlich mit seiner Heranziehung "rechnen muss" (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01) und dies eine besondere Härte darstellen würde (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06).
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08
Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme; …
Die jeweilige Annahme von Mittäterschaft ist nach den maßgeblichen wertenden Betrachtungen des Tatrichters nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 48, 52, 56). - BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08
Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers
Die subjektive Sichtweise werde durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Oktober 2002 5 StR 600/01 (BGHSt 48, 52) bestätigt.Dieser Auffassung hat sich der BGH ausdrücklich angeschlossen (Urteil in BGHSt 48, 52).
- BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03
Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit (Verbindung zusammenhängender …
Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 = NJW 2003, 412, 446, insoweit in BGHSt 48, 52 nicht abgedruckt).Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 = NJW 2003, 412, 446, insoweit in BGHSt 48, 52 nicht abgedruckt).
- BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung …
Als Mittäter ist ihnen auch jeweils wechselseitig die - spätestens bei ihrer Übernahme (Art. 40 ZK) vorzunehmende - unterbliebene Gestellung der Zigaretten zuzurechnen (vgl. BGHSt 48, 52, 69 f.). - BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08
Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der …
b) Indes belegen die Urteilsfeststellungen - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 48, 52, 56) - statt der vom Landgericht angenommenen Mittäterschaft nur Beihilfe. - BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; abweichende Beurteilung durch die Gerichte …
Bei dieser Sachlage sieht der Senat auch keinen Raum für denkbare Zweifel bei der Auslegung (vgl. BGHSt 48, 52, 65 f.), die eine Vorlage nach § 1 Abs. 2 des EuGH-Gesetzes erforderlich machen könnten ( BGHSt 47, 326, 333 ff.). - BFH, 04.03.2005 - VII B 154/04
Gesamtschuldner; Auswahlermessen Vorsatz
- BGH, 30.10.2003 - 5 StR 423/03
Strafzumessung (Vorleben; übersehene Tilgungsreife).
- FG München, 30.05.2006 - 14 K 4566/03
Schuldner der Branntweinsteuer
- BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der …
- FG München, 23.07.2003 - 3 K 296/03
Wirksame Eröffnung des Verfahrens über die Aussetzung der Branntweinsteuer; …
- OLG Karlsruhe, 07.04.2003 - 1 AR 35/02
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Schifffahrtsgericht und Strafrichterabteilung …
- BFH, 30.09.2010 - VII B 21/10
Wirksames Steueraussetzungsverfahren bei beabsichtigter Ausfuhr - Grundsätzliche …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - 13 K 2247/04
Vorsätzliche Steuerhinterziehung durch Nichterklärung von Kapitalerträgen aus …
- FG München, 22.01.2009 - 14 K 4588/06
Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei nicht ordnungsgemäß erledigtem …
- FG München, 22.01.2009 - 14 K 1876/06
Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Steuerschuldner
- BayObLG, 18.03.2003 - 4St RR 19/03
Steuerhinterziehung im Falle organisatiertem Schmuggel von Zigaretten in Etappen
- FG München, 22.01.2009 - 14 K 544/06
Steuererhebungskompetenz und Verjährungsfrist für die Branntweinsteuer bei …
- FG München, 29.01.2009 - 14 K 2229/06
Spediteur als Entzieher von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - …
- FG Hamburg, 13.05.2005 - IV 199/01
Steuerschuldnerschaft bei Branntweinsteuerentziehung
- FG Hessen, 31.03.2009 - 7 K 416/08
Abgabe begünstigt bezogenen Flüssiggases zu einem anderen als dem bewilligten …
- FG München, 13.11.2009 - 14 K 2466/08
Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren - Versender als …
- FG München, 07.07.2011 - 14 K 3835/08
Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren
- LG Mannheim, 04.07.2005 - 22 KLs 626 Js 8412/05
Steuerhinterziehung: Verdeckte Gewinnausschüttung und Zufluss des …
- FG München, 14.04.2011 - 14 K 1508/08
Unerlaubter Binnentransport - Festsetzungsverjährung
Für Blogger: