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   BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03   

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BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,562)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,562)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; Vor § 13 StGB; BbgPsychKG
    Fahrlässige Tötung durch Gewährung von Ausgang (Psychiatrie; Unterbringung psychisch Kranker; Kausalität; condicio sine qua non; Unbeachtlichkeit hypothetischer Kausalverläufe; Pflichtwidrigkeitszusammenhang; Prüfung der Ursachenzusammenhangs; objektive Vorhersehbarkeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit ärztlichen Verhaltens für Todesfälle; Gewährung unbeaufsichtigten Ausgangs für wegen Sexualdelikten, Körperverletzungen und Diebstählen verurteilten psychisch kranken Täter; Unzutreffende Berücksichtigung der Möglichkeit des gewaltsamen Ausbruchs bei ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgangsgewährung in psychiatrischer Klinik und strafrechtliche Haftung von Klinikpersonal

  • Judicialis

    StGB-DDR § 16 Abs. 3; ; BbgPsychKG § 15 Abs. 3; ; BbgPsychKG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; BbgPsychKG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; BbgPsychKG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; BbgPsychKG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 20

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortung des Arztes, der einem Straftäter Ausgang gewährt, für dessen Taten während des Ausgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222 § 229
    Verantwortlichkeit von Psychiatern eines Bezirkskrankenhauses bei Gewährung von Ausgang für einen untergebrachten Patienten, der dann schwere Straftaten begeht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafgefangener bekommt in psychiatrischer Klinik Ausgang und ermordet zwei Frauen: Sind die Klinikärzte strafbar?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • lisu-partner.de (Kurzinformation)

    BGH lässt offen, ob fahrlässige Tötung vorliegen kann, wenn Arzt einem Häftling Ausgang gewährt

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 1 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 488)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klinik-Fall

    § 222 StGB
    Fahrlässige Erfolgsdelikte; Pflichtwidrigkeitszusammenhang; Ermittlung des hypothetischen Kausalverlaufs für den Fall verkehrsgerechten Verhaltens

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewährung unbeaufsichtigten Ausgangs für nicht therapierbaren Schwerstkriminellen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Psychiatriefall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Psychiatriefall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 1
  • NJW 2004, 237
  • NStZ 2004, 151
  • NStZ 2004, 554 (Ls.)
  • StV 2004, 484
  • JR 2004, 427
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten entfällt allerdings der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 33, 61, 63 m.w.N.).

    bb) Indes hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der - einer kritischen Verkehrslage vergleichbaren - konkreten Tatsituation einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (vgl. BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 1).

    Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.).

    Diese Voraussetzungen liegen auch dann vor, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24; 45, 270, 295).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Im Blick auf den Versagungsgrund der Mißbrauchsgefahr wäre dann ein prognostischer Beurteilungsspielraum eröffnet gewesen, in dessen Rahmen möglicherweise mehrere gleichermaßen als rechtlich vertretbar bewertbare Entscheidungen hätten getroffen werden können (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1998, 2202, 2204; BGHSt 30, 320, 324 ff. zu der ähnlichen Problematik bei Vollzugslockerungen).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    c) Daß die hypothetische Möglichkeit eines gewaltsamen Entweichens des S nicht die Kausalität des von den Angeklagten zu verantwortenden Ausgangs beseitigen kann, belegt auch die Verantwortung Dritter für die Sicherheit des Klinikgebäudes (vgl. BGHSt 30, 228, 231 f.; vgl. auch BGHSt 48, 77, 94 f.).
  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 629/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Einen solchen zu begründen, erscheint die vom Amtsgericht Brandenburg festgestellte narzißtische Persönlichkeitsstörung grundsätzlich geeignet, weil sie die Hemmschwelle zur Begehung von Straftaten herabsetzen kann (vgl. Venzlaff in Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung 2. Aufl. S. 296 f.), auch wenn im Einzelfall eine Schuldrelevanz im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit des § 20 StGB nicht erreicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 34; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 41 f.).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Für die Beurteilung einer Pflichtwidrigkeit des Verhaltens der Angeklagten weist der Senat auf folgendes hin: Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (vgl. dazu näher BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    b) Die Zurechenbarkeit und objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges - der Tod und die Verletzungen der Opfer von S s Straftaten - werden nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs (vgl. BGHSt 12, 75, 78; BGH NJW 1992, 1708, 1709; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 222 Rdn. 26) jedenfalls dann angenommen werden können, wenn zwischen der bei S festgestellten psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht.
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    b) Die Zurechenbarkeit und objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges - der Tod und die Verletzungen der Opfer von S s Straftaten - werden nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs (vgl. BGHSt 12, 75, 78; BGH NJW 1992, 1708, 1709; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 222 Rdn. 26) jedenfalls dann angenommen werden können, wenn zwischen der bei S festgestellten psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht.
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86

    Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Hinwegzudenken und durch das korrespondierende sorgfaltsgemäße Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorwerfbare Tatumstand; darüber hinaus darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (vgl. BGHSt aaO; BGH VRS 74, 359 f.; BGHR StGB § 222 Kausalität 1; Jähnke aaO).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten -

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    cc) Auch eine gerichtliche Überprüfung der Frage, ob die Gewährung einer vollzugsöffnenden Maßnahme sorgfaltswidrig war, hat den der Vollzugsbehörde zustehenden Beurteilungsspielraum und das ihr eingeräumte Ermessen zu berücksichtigen und die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 6; Schöch in Festschrift für Ventzlaff, 2006, S. 317, 319).

    Eine im Ergebnis falsche Prognose erweist sich als pflichtwidrig, wenn die Missbrauchsgefahr aufgrund relevant unvollständiger oder unzutreffender Tatsachengrundlage oder unter nicht vertretbarer Bewertung der festgestellten Tatsachen verneint worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03, aaO, BGHSt 49, 1, 6; Schöch, aaO, S. 319; Pollähne NStZ 1999, 53, 54).

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Eine im Ergebnis falsche Prognose ist nur dann pflichtwidrig, falls auf relevant unvollständiger Tatsachengrundlage oder unter unrichtiger Bewertung der festgestellten Tatsachen eine Missbrauchsgefahr verneint wurde (vgl. BGH NStZ 2004, 151 [BGH 13.11.2003 - 5 StR 327/03] (152)).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH NStZ 1981, 218; NStZ 2004, 151).

    Darüber hinaus darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (vgl. BGH NStZ 2004, 151).

    Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass darüber hinaus von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nicht verändert werden darf (vgl. BGH NStZ 2004, 151).

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Für den Kausalzusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg ist allein maßgeblich, ob sich das jeweilige Verhalten im konkreten Verlauf zum Erfolg hin niedergeschlagen hat; hypothetische Kausalverläufe müssen bei der Beurteilung außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03 = NJW 2004, 237, beck-online m. w. N.).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; NStZ 2004, 151; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m. w. N.).
  • LG Arnsberg, 07.01.2020 - 3 Ns 101/17

    Verhungertes Kleinkind: Geldstrafe für Jugendamts-Mitarbeiterin

    Ist ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen möglicherweise mehrere gleichermaßen als rechtlich vertretbar bewertbare Entscheidungen hätten getroffen werden können, ist eine im Ergebnis falsche Prognose nur dann pflichtwidrig, wenn sie auf relevant unvollständiger Tatsachengrundlage oder auf einer unrichtigen Bewertung der festgestellten Tatsachen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2003 - 5 StR 327/03 -, BGHSt 49, 1-7 - nach juris zu Prognoseentscheidung bei vollzugsöffnenden Maßnahmen).
  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    a) Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil von 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 5 m.w.N).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    bb) Der Bundesgerichtshof versteht den nicht unmittelbar gesetzlich definierten Begriff der Fahrlässigkeit dahingehend, dass fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil von 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 5 mwN).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Im Blick auf den Versagungsgrund der Missbrauchsgefahr ist von daher ein prognostischer Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. BGHSt 49, 1 zur Strafbarkeit verantwortlicher Ärzte eines psychiatrischen Krankenhauses - juris).
  • BGH, 23.10.2007 - 1 StR 238/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang;

    Die Kammer ist im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei fahrlässigen Erfolgsdelikten, zu denen im Sinne von § 18 StGB auch die erfolgsqualifizierten Delikte gehören, der ursächliche Zusammenhang zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters eingetreten wäre, der Erfolg also für ihn unvermeidbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 49, 1, 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. vor § 13 Rdn. 18e).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

  • LG Traunstein, 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06

    Strafrecht - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall: Strafrechtliche Verantwortung?

  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10

    Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen

  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Leichtfertige Steuerverkürzung bei Missachtung der Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2019 - 12 S 1730/18

    Die Einbürgerung hindernde Entscheidung - Karar - eines türkischen Schwurgerichts

  • VG Berlin, 30.01.2024 - 31 K 45.22
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

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