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   BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03   

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BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03 (https://dejure.org/2004,1758)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - 1 StR 566/03 (https://dejure.org/2004,1758)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03 (https://dejure.org/2004,1758)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 250 StPO; § 253 StPO; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 255a StPO
    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen bei seiner Vernehmung; Ergänzung und Ersetzung der unmittelbaren Zeugenaussage; ...

  • lexetius.com

    StPO § 250, § 255a

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Augenschein durch Vorführen einer zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen; Vorführung und Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnung; Tateinheitlich begangener sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Wiedereintritt in die ...

  • Judicialis

    StPO § 250; ; StPO § 255a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 250 255a
    Zulässigkeit von Zeugenvernehmung und zusätzlicher Inaugenscheinnahme eines Videos über dessen frühere Vernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 68
  • NJW 2004, 1468
  • NStZ 2004, 348
  • NStZ 2005, 220 (Ls.)
  • StV 2004, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Der Augenschein durch Vorführen der zu Beweiszwecken erstellten Bild-Ton-Aufzeichnung über die Erklärung eines Zeugen ist im Zusammenhang mit seiner Vernehmung zulässig (Fortführung von BGHSt 48, 268).

    In Fällen dieser Art kommt auch § 255a StPO als Rechtsgrundlage für die Vorführung nicht in Betracht, weil diese Bestimmung nur die vernehmungsersetzende Vorführung regelt (vgl. BGHSt 48, 268).

    Im Ausnahmefall kann danach die ergänzende Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe der Aufklärungspflicht oder auch des Beweisantragsrechts erforderlich werden (dazu BGHSt 48, 268).

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.; G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.

    Eine ergänzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung kann insbesondere zur Prüfung der Aussagekonstanz in Betracht kommen (vgl. BGHSt 20, 160, 161 f.).

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.; G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.
  • RG, 24.11.1904 - 2534/04

    Ist die Verlesung des Protokolles über die frühere richterliche Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
    Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.; G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.
  • BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13

    Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten

    Sie dürfen durch Vernehmung des Richters in die Hauptverhandlung eingeführt und bei der Urteilsfindung verwertet werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGHSt 45, 342, 345; 46, 189, 195; 49, 68, 76 f.; 57, 254, 256, jew. mwN).
  • BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen

    Durch die Regelung des § 255a Abs. 2 StPO sollte aber gerade den Zeugen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere wenn es sich um kindliche Zeugen handelt, im Regelfall die nochmalige persönliche Vernehmung in der Hauptverhandlung erspart werden (vgl. BT-Drucks. 13/4983 S. 4, 8; BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03 mwN, BGHSt 49, 68).

    Dass die gerichtliche Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) eine solche ergänzende Zeugenvernehmung geboten hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - 1 StR 566/03 mwN, BGHSt 49, 68), behauptet die Revision ebenfalls nicht.

  • OLG Zweibrücken, 12.09.2016 - 1 OLG 1 Ss 36/16

    Hauptverhandlung: Vernehmungsergänzende Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

    Die §§ 253, 254 StPO regeln die Zulässigkeit vernehmungsergänzender Verlesungen nicht abschließend, sondern nur die Fälle echter Ersetzung der Vernehmung der Auskunfts- oder der Vernehmungsperson (LR-Mosbacher, 26. Aufl., § 253, Rn. 1; Kölbel, NStZ 2005, 220 ).
  • OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12

    Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden

    Eine teleologische Reduktion, wie von den Beklagten gefordert, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht (BGH NJW 2004, 1468; BGH NJW-RR 2012, 163; BGH NJW 2012, 1951).
  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07

    Reichweite des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (Verlesung von Urkunden und anderen

    Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
  • BGH, 10.11.2004 - 1 StR 463/04

    Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255a StPO nur bei

    Die Vorführung der ermittlungsrichterlichen Vernehmung der ausweislich des Protokolls nach § 52 StPO belehrten Geschädigten ist aber neben ihrer persönlichen Vernehmung im Wege des Urkundsbeweises zulässig (BGH NStZ 2004, 348).
  • AG Villingen-Schwenningen, 30.10.2019 - 6 Cs 32 Js 14813/19

    Ersetzung der Zeugenaussage durch Verlesung der Strafanzeige

    Eingedenk der Tatsache, dass die Aussage ohne Inhalt war, wäre die Aussage vorliegend i.S.d. § 250 S. 2 StPO durch Verlesung ersetzt und nicht nur ergänzt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.2.2004 - 1 StR 566/03 = NJW 2004, 1468, 1469; BGH, Urteil vom 16.2.1965 - 1 StR 4/65 = NJW 1965, 874; MüKo StPO/Kreicker § 250 Rn. 30; wohl i.E. auch NJW 1960, 1630, 1631; wohl a.A. BGH, Beschluss vom 4.6.1970 - 4 StR 540/69 = NJW 1970, 1558, 1559; OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.1976 - 1 Ss OWi 1435/76 = NJW 1977, 2090; unklar KK-StPO/Diemer § 250 Rn. 2).
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