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   BGH, 13.11.1953 - 5 StR 496/53   

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BGH, 13.11.1953 - 5 StR 496/53 (https://dejure.org/1953,326)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1953 - 5 StR 496/53 (https://dejure.org/1953,326)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1953 - 5 StR 496/53 (https://dejure.org/1953,326)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 111
  • NJW 1954, 1127
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    Danach muss der Eid in einem Verfahren geleistet worden sein, in dem ein Eid dieser Art von den Gesetzen überhaupt zugelassen ist (vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1952 - 1 StR 450/52, BGHSt 3, 248, 249; vom 13. November 1953 - 5 StR 496/53, BGHSt 5, 111, 113 f.; vom 8. Mai 1957 - 2 StR 127/57, BGHSt 10, 272, 273; vom 16. September 1958 - 1 StR 42/58, BGHSt 12, 56, 57 f.; Lackner/Kühl/StGB/Heger, 29. Aufl., § 154 Rn. 3; MüKoStGB/Müller, 3. Aufl., § 154 Rn. 21; LKStGB/Ruß, 12. Aufl., § 154 Rn. 9; Schönke/Schröder/StGB/Bosch/Schittenhelm, 30. Aufl., § 154 Rn. 8, 10; SSWStGB/Sinn, 4. Aufl., § 154 Rn. 11; SKStGB/Rudolphi, 8. Aufl., § 154 Rn. 4 f.).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Dieser Auffassung hat sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einem in BGHSt 5, 111 ff entschiedenen Fall angeschlossen, bei dem er in einem Verfahren nach dem niedersächsischen Personenschadengesetz vom 22. September 1948 die Zulässigkeit der Vereidigung des Antragstellers durch das hierum ersuchte Amtsgericht verneinte.

    In beiden Fällen bejahten jedoch diese Senate für den Fall, daß der jeweils unzulässigerweise Vereidigte das Amtsgericht zur Abnahme des Eides für zuständig gehalten haben sollte, die Möglichkeit des versuchten Meineids (BGHSt 3, 248 [253 ff]; 5, 111 [117]).

  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 127/57
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  • BGH, 16.09.1958 - 1 StR 42/58

    Verschollenheit - § 154 StGB, keine "Zuständigkeit" zur Abnahme von Eiden, wenn

    Damit entfällt eine Verurteilung der Angeklagten wegen vollendeten Meineids; denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 3, 248, 249; 5, 111, 113 f; 10, 272, 273) setzt eine Verurteilung wegen Meineids voraus, daß der Eid in einem gerichtlichen Verfahren geschworen ist, in welchem ein Eid dieser Art von den Gesetzen überhaupt zugelassen ist.

    Das genügt, sie des versuchten Meineids schuldig zu sprechen (BGHSt 3, 248, 253; 5, 111, 117; 10, 272, 275 f).

  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Die Beeidigung eines Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für unzulässig gehalten, weil eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung fehlt, im FGG-Verfahren in entsprechender Anwendung der ZPO (insbesondere §§ 448, 452 ZPO ) Beteiligte zu beeiden (BGH NJW 1954, 1127; 1937, 1116; BayObLGZ 1977, 59; Senatsbeschluß vom 7.2.1975 - BReg. 1 Z 100/74 S. 14; Jansen § 15 RdNr. 78; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 35, Bumiller/Winkler FGG 4. Aufl. Anm. 4, Bassenge/Herbst FGG/Rpfl. 3. Aufl. Anm. 6, je zu § 15 FGG ).
  • BGH, 05.04.1960 - 1 StR 122/60

    Rechtsmittel

    Dann wäre er allerdings im Verbotsirrtum befangen (vgl. BGHSt 5, 111, 113, 119) [BGH 13.11.1953 - 5 StR 496/53].
  • OLG Hamm, 25.06.1984 - 6 Ss 113/84
    Denn durch § 15 FGG sind nur die Vorschriften der ZPO über den Beweis durch Augenschein, über den Zeugenbeweis, über den Beweis durch Sachverständige und über das Verfahren bei der Abnahme von Eiden für entsprechend anwendbar erklärt, nicht aber auch die Vorschriften über die Parteivernehmung und den Parteieid (so [u. a.] Jansen, FGG , 2. Aufl., § 15 Rdnr. 78; BGHSt 5, 111 [114], und 10, 272 ff.).
  • BGH, 06.11.1958 - 4 StR 383/58

    Rechtsmittel

    Ein Verbotsirrtum käme dann in Frage, wenn, ein Täter der Auffassung wäre, er dürfe sich, ohne Unrecht zu tun, von der Wahrheit entfernen, wie dies für den besonders gelagerten Fall BGHSt 5, 111, 118 f [BGH 13.11.1953 - 5 StR 496/53] (vgl. auch BGHSt 10, 8, 15) [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56] erörtert worden ist.
  • BGH, 22.07.1957 - 5 StR 267/57

    Rechtsmittel

    Zu Unrecht beruft sich die Revision auf die Entscheidung des Senats in BGHSt 5, 111[119], nach der auch beim Meineid das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit fehlen kann.
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