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   BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53   

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https://dejure.org/1953,218
BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53 (https://dejure.org/1953,218)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1953 - 5 StR 252/53 (https://dejure.org/1953,218)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1953 - 5 StR 252/53 (https://dejure.org/1953,218)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 143
  • NJW 1954, 283
  • JR 1954, 147
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.07.1917 - IV 325/17

    1. Was ist unter "Lumpen" im Sinne der Bekanntmachung des Preuß.

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  • RG, 03.12.1879 - 262/79

    Eine Feststellung, daß Angeklagter gewußt habe, der betreffende Beamte befinde

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  • RG, 25.04.1895 - 1110/95

    1. 1. Ist in Preußen der Referendar in der Ausübung seines Berufes begriffen,

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  • RG, 18.01.1883 - 3233/82

    1. Welchen Einfluß hat das civilrechtliche Verhältnis der Beteiligten zu dem

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  • RG, 22.12.1922 - I 538/22

    Muß im Urteil die Ernstlichkeit einer Aufforderung nach § 49 a StGB. festgestellt

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  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Sexuelle Handlungen wurden allerdings auch ohne nähere Begründung wegen der "Mißachtung der Persönlichkeit" als Beleidigung bewertet (BGHSt 5, 143, 146; 9, 17, 18).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Dazu gehören grundsätzlich auch die Feststellungen zur inneren Tatseite, insbesondere zum Tatvorsatz (vgl. BGHSt 5, 143, 144 ff.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4).
  • VGH Bayern, 09.04.2014 - 16a D 12.1217

    Beleidigung (als Auffangtatbestand einer Straftat gegen die sexuelle

    Der Bundesgerichtshof hat in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts sexuelle Handlungen ohne nähere Begründung wegen "Missachtung der Persönlichkeit" als Beleidigung gewertet (vgl. U.v. 8.12.1953 - 5 StR 252/53 - BGHSt 5, 143; U.v. 12.1.1956 - 4 StR 470/55 - BGHSt 9, 17).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Bei der Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat müssen somit die inneren Tatsachen, die den Vorsatz des Täters ausmachen, in den Urteilsgründen festgestellt werden (BGHSt 5, 143).
  • BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung

    Nähere Ausführungen dazu, worauf die Feststellungen zur inneren Tatseite beruhen, sind nur geboten, soweit sich das nicht schon aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergibt (vgl. BGHSt 5, 143/146; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz;

    Zwar kann sich insbesondere bei in tatsächlicher Hinsicht einfach gelagerten Sachverhalten der innere Tatbestand aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergeben (vgl. Meyer-Goßner a.a.O., § 267 Rdnr. 7; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O., § 267 Rdnr. 10; KG NStZ-RR 2002, 220), doch muss das Urteil Ausführungen über den Vorsatz enthalten, wenn das Vorliegen dieses Tatbestandserfordernisses fraglich erscheint (vgl. BGHSt 5, 143; Karlsruher Kommentar-Engelhardt a.a.O.) und es nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe entnommen werden kann.
  • KG, 11.05.1987 - 2 Ss 43/87

    Grob ungehörige Handlung durch Bemerkung während der Fluggastkontrolle;

    Das Urteil muß aber nicht nur erkennen lassen, welche Schuldform dem Schuldspruch zugrunde gelegt worden ist, vielmehr ist der innere Tatbestand schon im Sachverhalt in einer Weise darzulegen, die die betreffende Schuldform in innere Tatsachen auflöst (vgl. BGHSt 5, 143, 144; KG, zuletzt Urteil vom 3. Juni 1986 - (5) 1 Ss 117/86 (14/86) m.w.N.; KG, DAR 62, 56; Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl., Rdn. 7, Hürxthal in: KK, Rdn. 10, jeweils zu § 267; Göhler a.a.O., Rdn. 16 zu § 118).
  • BGH, 21.10.1954 - 4 StR 434/54

    Rechtsmittel

    § 42 b StGB setzt nicht voraus, dass die Straftat gefährlich erscheint; es genügt, dass sie Ausfluss einer Geistesstörung ist, die die Wahrscheinlichkeit begründet, der Täter werde Taten begehen, die ihn für die Allgemeinheit gefährlich erscheinen lassen (BGHSt 5, 143).
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 128/54

    Rechtsmittel

    Die Verurteilung setzt daher voraus, dass der Richter von diesem Bewusstsein des Täters überzeugt ist (BGHSt 5, 144 [BGH 08.12.1953 - 5 StR 252/53]).
  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 381/56

    Rechtsmittel

    Auf die Mehrzahl der tatsächlichen Einwendungen kommt es übrigens schon deshalb nicht an, weil die Angeklagten als Beamte, die ihre Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hatten, allein dadurch gegen ihre Amtspflichten verstoßen haben, daß sie an die Entscheidungen nicht mehr unbefangen, sondern mit der inneren Belastung des Bestochenseins herangingen (vgl u.a. BGHSt 5, 143 [146]).
  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 822/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 133/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 499/55

    Rechtsmittel

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