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   BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52   

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BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52 (https://dejure.org/1954,662)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1954 - 4 StR 799/52 (https://dejure.org/1954,662)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1954 - 4 StR 799/52 (https://dejure.org/1954,662)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 344
  • NJW 1954, 765
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Gewalttätigkeit gegen Personen begeht auch, wer sich als Mittäter einer Körperverletzung schuldig macht, ohne sie eigenhändig zu verüben (vgl. BGHSt 2, 284).

    Die Frage ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nämlich dahin beurteilt worden, dass § 125 Abs. 2 StGB eine Eigenhändigkeit der Gewalttaten nicht voraussetzt, sondern jeden Landfriedensbrecher mit schwerer Strafe bedroht, der mit Täterwillen einen Beitrag zu den Gewalttätigkeiten geleistet hat (vgl. die in RGSt 69, 289, 298 letzter Absatz angeführten Reichsgerichtsentscheidungen; BGHSt 2, 284).

  • RG, 01.07.1935 - 6 D 12/35

    Kann aus § 122 Abs. 3 StGB. ein Meuterer bestraft werden, der zwar i. S. des § 47

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Die Frage ist von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nämlich dahin beurteilt worden, dass § 125 Abs. 2 StGB eine Eigenhändigkeit der Gewalttaten nicht voraussetzt, sondern jeden Landfriedensbrecher mit schwerer Strafe bedroht, der mit Täterwillen einen Beitrag zu den Gewalttätigkeiten geleistet hat (vgl. die in RGSt 69, 289, 298 letzter Absatz angeführten Reichsgerichtsentscheidungen; BGHSt 2, 284).

    Dass nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 289) wie auch des Bundesgerichtshofs (4 StR 622/52 vom 18. Dezember 1952 = Lindenmaier-Möhring Nr. 2 zu § 122 StGB) die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nur den Meuterer trifft, der eigenhändig Gewalttätigkeiten verübt hat, ist für die Auslegung des im entscheidenden Punkt anders gelagerten § 125 StGB ohne Bedeutung.

  • BGH, 18.12.1952 - 4 StR 622/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Dass nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 69, 289) wie auch des Bundesgerichtshofs (4 StR 622/52 vom 18. Dezember 1952 = Lindenmaier-Möhring Nr. 2 zu § 122 StGB) die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nur den Meuterer trifft, der eigenhändig Gewalttätigkeiten verübt hat, ist für die Auslegung des im entscheidenden Punkt anders gelagerten § 125 StGB ohne Bedeutung.
  • BGH, 24.01.1952 - 4 StR 10/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Die Zeitspanne, in der aus diesem Grunde eine Strafverfolgung und damit eine gerechte Sühne unmöglich war, kann aber nicht strafmildernd berücksichtigt werden (BGH 4 StR 10/50 vom 24. Januar 1952, 4 StR 26/50 vom 29. September 1952).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Wer nämlich durch sein Verhalten bewirkt, dass Teilnehmer an einer öffentlich zusammengerotteten Menschenmenge Gewalttätigkeiten gegen Personen begehen, kann sich dadurch der Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch schuldig machen, und wer äussere Umstände für ein solches Geschehen günstiger gestaltet oder Hindernisse aus dem Wege räumt, kann dadurch Beihilfe zum schweren Landfriedensbruch begehen; dabei genügt bedingter Vorsatz, also das Bewusstsein des Täters, sein Verhalten könne solche Wirkungen haben, und die Billigung dieses als möglich vorgestellten Erfolges für den Fall seines Eintritts (BGHSt 2, 279).
  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 26/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Die Zeitspanne, in der aus diesem Grunde eine Strafverfolgung und damit eine gerechte Sühne unmöglich war, kann aber nicht strafmildernd berücksichtigt werden (BGH 4 StR 10/50 vom 24. Januar 1952, 4 StR 26/50 vom 29. September 1952).
  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 41/52
    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Nach einem anerkannten Rechtssatze ist nun der, der durch sein - wenn auch schuldloses - Handeln die Gefahr einer Straftat geschaffen hat, verpflichtet, den aus dieser Gefahr drohenden schädlichen Erfolg abzuwenden (vgl. RGSt 46, 337, 343; 58, 130, 132; 72, 20, 23; OGHSt 3, 1, 3; BGHSt 2, 283; 3, 203).
  • RG, 30.06.1911 - IV 479/11

    Setzt die Gewalttätigkeit gegen Personen als Merkmal des Landfriedensbruchs

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Es genügt vielmehr schon, wenn äusserer Zwang gegen sie in Bewegung gesetzt wird, also eine mittelbar gegen den Betroffenen gerichtete Einwirkung, die von diesem körperlich empfunden wird (RGSt 45, 153, 156; 65, 389; OGHSt 1, 284, 289; 2, 94, 96).
  • RG, 08.05.1924 - II 375/24

    1. Sind die Teilnehmer am Landfriedensbruch Mittäter? 2. Kann sich ein Teilnehmer

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Wie in der Rechtsprechung allgemein anerkannt wird, ist Täter nach § 125 Abs. 1 StGB jeder der willentlich an der Zusammenrottung teilnimmt, auch wenn er die von der Menge begangenen Gewalttätigkeiten nicht billigt oder sogar missbilligt (RGSt 55, 249; 58, 207, 209; 60, 331; OGHSt 2, 179, 186 f).
  • RG, 28.03.1924 - I 818/23

    1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52
    Nach einem anerkannten Rechtssatze ist nun der, der durch sein - wenn auch schuldloses - Handeln die Gefahr einer Straftat geschaffen hat, verpflichtet, den aus dieser Gefahr drohenden schädlichen Erfolg abzuwenden (vgl. RGSt 46, 337, 343; 58, 130, 132; 72, 20, 23; OGHSt 3, 1, 3; BGHSt 2, 283; 3, 203).
  • RG, 24.09.1931 - II 670/31

    Ist rechtliches Zusammentreffen von schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher

  • RG, 09.09.1926 - III 670/26

    1. Unter welchen Voraussetzungen können räumlich getrennt zusammenwirkende

  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

  • RG, 11.11.1912 - III 701/12

    1. Zeitliche Grenzen des Strafgesetzes. In welchem Umfang ist die Einfuhr von

  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 679/84

    Schuß auf Angreifer - § 231 StGB, Schlägerei, 'Angriff mehrerer',

    Die Strafkammer hat insoweit rechtsfehlerfrei begründet, daß alle Angeklagten Mittäter einer gemeinschaftlichen Körperverletzung gemäß § 223 a StGB (vgl. BGHSt 5, 344, 345; Hirsch in LK, § 223 a StGB Rdn. 18 m.w.N.) und damit auch Beteiligte an einem Angriff mehrerer gemäß § 227 StGB (vgl. Stree in Schönke/Schröder, 21. Auflage § 227 StGB Rdn. 6) waren.
  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

    Bereits dies könnte zur Tatbestandserfüllung reichen, denn eine eigenhändige Ausführung von Verletzungshandlungen durch mehrere Täter ist dafür nicht erforderlich (BGHSt 5, 344 f; BGH NStZ 2000, 194 f).
  • BGH, 05.02.1960 - 4 StR 557/59

    Annahme der ständigen Rechtssprechung hinsichtlich der "Zusammenrottung" -

    Auch diese Annahme entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlaß besteht (RGSt 20, 403; 36, 174; 52, 118; 54, 85; 54, 299, 301; 60, 332; BGHSt 5, 344).
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55
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  • BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58
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  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der

    Der BGH schloß sich dieser Auffassung zunächst uneingeschränkt an (BGHSt 5, 344, 345).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 326/54

    Rechtsmittel

    Überdies hat er eigenhändig Gewalthandlungen ausgeführt oder wenigstens sich als Mittäter an solchen beteiligt, was zur Anwendung der verschärften Strafdrohung genügt (BGHSt 2, 279 [284]; BGH 4 StR 799/52 Urteil vom 25. Februar 1954).
  • BGH, 25.03.1954 - 3 StR 783/53

    Rechtsmittel

    Das Merkmal der tätigen Teilnahme nach § 125 Abs. 2 StGB setzt, nicht voraus, daß der Landfriedensbrecher eigenhändig Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verübt; es genügt, daß er mit Täterwillen einen über den blossen Anschluß an die Zusammenrottung hinausgehenden Beitrag zu den von der Menge mit vereinten Kräften begangenen Gewalttätigkeiten leistet (vgl das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung des BGH bestimmteUrteil vom 25. Februar 1954 - 4 StR 799/52 -).
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56
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  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 581/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer

    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit ein meuternder Gefangener, der keine eigene Gewalttat begeht, sondern nur mit anderen Meuterern bei deren Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit eines Anstaltsbeamten mitwirkt, sich die von den anderen verübten Gewalttätigkeiten anrechnen lassen muß und deshalb wie diese nach § 122 Abs. 3 StGB strafbar sein kann (vgl. einerseits BGHSt 12, 129, 131 [BGH 04.11.1958 - 5 StR 441/58], anderseits RGSt 69, 289, 294; BGHSt 5, 344).
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