Rechtsprechung
BGH, 16.02.1954 - 5 StR 475/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 346
- NJW 1954, 520
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 10.05.1927 - I 201/27
1. Ist die Revision des angeklagten Zeichners zulässig, wenn er wegen Mangels des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 06.11.1893 - 2597/93
Darf eine Schrift, Abbildung oder Darstellung schon um deshalb als "unzüchtig" …
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- BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68
Fanny Hill
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.09.2020 - 3 StR 275/20
Sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des …
In ähnlicher Weise hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass für den Begriff des "Unzüchtigen' gemäß § 184 StGB aF Zweck und Art der Verwendung von Bedeutung sein können, hierfür indes die Umstände, aus denen sich die objektive, auf das Geschlechtliche gerichtete Zweckbestimmung ergibt, mit dem Gegenstand, um dessen Kennzeichnung es sich handelt, unmittelbar verknüpft sein müssen (s. BGH, Urteile vom 16. Februar 1954 - 5 StR 475/53, BGHSt 5, 346, 348 f.;… vom 11. Oktober 1960 - 5 StR 296/60, juris Rn. 6; RG, Urteil vom 6. November 1893 - Rep. 2597/93, RGSt 24, 365, 367). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Maßstäbe angelegt hat, hängt nicht davon ab, ob er die Beurteilung gleicher oder ähnlicher Vorgänge durch andere Tatsachengerichte oder Staatsanwaltschaften zur Kenntnis nahm, und unterliegt letzten Endes immer nur auf Grund seiner eigenen Feststellungen und Wertungen, wie sie in den Urteilsgründen niedergelegt sind, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vergl. BGHSt 5, 346, 348) [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53].Es geht deshalb - bis auf einen gesondert zu erörternden Fall - fehl, wenn die Revision die Verletzung der Grundsätze beanstandet, welche die Rechtsprechung zur sogenannten relativen Unzüchtigkeit entwickelt hat (BGHSt 5, 346, 348 f [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53] , 5 StR 550/60 vom 2. Juni 1961; vgl. auch RGSt 24, 365).
- BGH, 05.04.1960 - 5 StR 604/59
Zum Begriff der verbotenen Werbung für jugendgefährdende Schriften - Zum Begriff …
Vergeblich beruft sich die Revision demgegenüber auf die Entscheidungen des erkennenden Senats 5 StR 475/53 = BGHSt 5, 346 ff und 5 StR 481/53 = LM StGB § 184 Nr. 3.Nach ständiger Rechtsprechung ist vielmehr maßgebend, ob das Bild eine Beziehung zu geschlechtlichen Vorgängen herstellt (z.B. BGHSt 5, 346, 347) [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53].
Allerdings könnte die Art des Vertriebes dann eine relative Unzüchtigkeit bewirken, wenn die Aktaufnahmen nach ihrer objektiven Beschaffenheit dazu geeignet und bestimmt gewesen wären, von den Personen, die für den Erwerb vorwiegend in Betracht kamen, nur in Beziehung auf das Geschlechtliche betrachtet zu werden (BGHSt 5, 346, 349) [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53].
In BGHSt 5, 346 hat er hinsichtlich der vom Landgericht mitgeteilten Bildbeschreibung wiederholt erklärt, es handele sich um eine "im Bereich des Tatsächlichen liegende Deutung".
- BGH, 10.07.1974 - 3 StR 37/73
(Fortgesetzter Beihilfe zur) fortgesetzten Urkundenfälschung - Fälschung …
Denn aus dem Gleichheitssatz läßt sich kein Anspruch auf eine Wiederholung von Ermessensfehlern und falscher Rechtsanwendung herleiten (BVerwG SNW Sammel- und Nachschlagewerk 406.42 - Leitsatz -, insoweit in BVerwGE 2, 122 nicht abgedruckt; BayVGH DÖV 1963, 614 vgl. BGHSt 5, 346, 348). - BGH, 02.06.1961 - 5 StR 550/60
Rechtsmittel
Dort wird unter Hinweis auf BGHSt 5, 346, 348 [BGH 16.02.1954 - 5 StR 475/53]/349 hervorgehoben, "daß die Umstände, aus denen sich die objektive, auf das Geschlechtliche gerichtete Zweckbestimmung ergibt, mit dem Gegenstand, um dessen Kennzeichnung es sich handelt, unmittelbar verknüpft" sein müssen. - BGH, 20.11.1959 - 4 StR 531/58
Rechtsmittel
"Wunderspiegel" (UA 273 bis 275, 341, 361); vgl. BGHSt 5, 346 ff. - BGH, 05.07.1955 - 2 StR 135/55
Rechtsmittel
Zwar verkennt die Strafkammer nicht, daß die Abbildung des nackten menschlichen Körpers an sich nicht unzüchtig ist (RGSt 61, 293 ff. 379 u. 382; BGH NJW 1954, 520), sie wird aber näher darlegen müssen, worin sie die die Scham verletzende Geschlechtsbetonung erblickt.