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   BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52   

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https://dejure.org/1953,245
BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52 (https://dejure.org/1953,245)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1953 - 3 StR 713/52 (https://dejure.org/1953,245)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52 (https://dejure.org/1953,245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 362
  • NJW 1954, 847
  • JR 1954, 229
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36

    Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter,

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Zu dem das Kind beleidigenden Verhalten des Täters müssen besondere Umstände hinzutreten, die einen unmittelbaren Angriff auf die Ehre des Vaters erkennen lassen (RGSt 70, 245 [248]; RG JW 1938, 1879 Nr. 6).

    Auch wenn der Angeklagte davon Kenntnis gehabt haben sollte, daß Hermann D. mit den Beziehungen des Angeklagten zu seiner Tochter nicht einverstanden sein werde oder sei, so wäre das noch nicht schlechthin entscheidend (RGSt 70, 245 [250]).

  • RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Anders kann es sein, wenn ein Mädchen in fortgeschrittener Entwicklung die Bedeutung der Tat als einer Unzuchtshandlung und den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt hat und erkennt, daß die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 71, 349).
  • RG, 10.04.1941 - 2 D 69/41

    Bei Mädchen, die zwar vierzehn, aber noch nicht fünfzehn Jahre alt sind, ist,

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Sie kann auf den Schutz ihrer Geschlechtsehre nicht wirksam verzichten (RGSt 75, 179).
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Nur wenn besondere Gründe für eine einschränkende Auslegung sprechen würden, könnte sie in Betracht kommen (RGSt 62, 83 [89]; RG JW 1936, 2555 Nr. 33).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Den Angeklagten beschwert nicht, daß die Schwurgerichtskammer die Frage der Einwilligungsfähigkeit des Tatopfers (vgl. BGHSt 4, 90; 5, 362; 8, 358; 12, 382; 23, 1) nicht erörtert hat, da eine etwa fehlende Einwilligungsfähigkeit eine Rechtfertigung ausgeschlossen hätte.
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f. und vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; Beschluss vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 7; BayObLG, NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 541/17

    Einwilligungsfähigkeit bei Minderjährigen (gefährliche Körperverletzung;

    Nach Rechtsprechung und herrschender Lehre ist einwilligungsfähig, wer nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande ist, Bedeutung und Tragweite des konsentierten Rechtsgutsangriffs zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen, wobei umso strengere Anforderungen zu stellen sind, je gewichtiger der Angriff ist und je schwerer seine Folgen abzusehen sind (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1953 - 3 StR 713/52, BGHSt 5, 362, 363 f.; vom 10. Februar 1959 - 5 StR 533/58, BGHSt 12, 379, 382 f.; BayObLG NJW 1999, 372; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., vor § 32 ff. Rn. 40 mwN).
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