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   BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53   

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https://dejure.org/1953,726
BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53 (https://dejure.org/1953,726)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1953 - 4 StR 150/53 (https://dejure.org/1953,726)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1953 - 4 StR 150/53 (https://dejure.org/1953,726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Preisüberschreitungen als eine Wirtschaftsstraftat im Wege des Fortsetzungszusammenhanges - Täterschaft der natürlichen Personen einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft bei Erzielung eines preisrechtlich unzulässigen Mehrerlöses durch ihren Bevollmächtigten - Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 95
  • NJW 1954, 240
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1952 - 1 StR 432/52

    Herbeiführung eines preisrechtlich unzulässigen Mehrerlös - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Das Landgericht beruft sich zur Begründung seiner abweichenden Auffassung auf die Entscheidung BGHSt 3, 130.

    Der Beschluss BGHSt 3, 130 hat nicht den Sinn, es solle anstelle des in § 49 WiStG genannten Täter derjenige treten, der zwar nicht den Tatbestand des Preisverstosses verwirklicht wohl aber den Mehrerlös erhalten hat.

  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Es verkennt dabei, dass das "Erzielen" des Mehrerlöses - unter dem man das tatsächliche Erlangen des Erlöses zu verstehen hat (BGHSt a.a.O., BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952. Drost-Erbs. Kommentar zum WiStG 1949 Anm 3 zu § 49. Fuhrmann, WiStVOen 1943 Anm 13 zu § 8 PrStVO) - mit dem tatbestandlichen Handeln nach § 22 KWVO begrifflich nicht zusammenfällt.

    Indes begegnet auch diese Ansicht Bedenken, wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 25. September 1952 - 4 StR 877/51 - ergibt; darnach "erzielt" nämlich auch der Beauftragte oder Vermittler, der einen überhöhten Kaufpreis entgegennimmt, um ihn an den Verkäufer abzuführen, den Preis im Sinne des § 49 WiStG (vgl Feigenspan. Sammlung wirtschaftsrechtlicher Strafvorschriften 1948, Anm 1 zu § 4 PrStVO).

  • BGH, 03.07.1952 - 3 StR 543/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Anderseits haben die Antragsgegner die ihnen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen, da sie auch nicht als Angeschuldigte oder Beschuldigte im Sinne der §§ 467 Abs. 2, 473 Abs. 1 Satz 2 StPO gelten (vgl BGH 3 StR 543/51 vom 3. Juli 1952).
  • DOG, 21.12.1949 - I S 12/49
    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Ob § 22 KrWiVO zur Tatzeit noch in Kraft war, ist in Rechtsprechung und Schrifttum bestritten (vgl u.a. einerseits OGHSt 2, 259 ff, andererseits DOGE S 118, 131 und NJW 1950, 149, 956).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.11.1949 - StS 168/49
    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Ob § 22 KrWiVO zur Tatzeit noch in Kraft war, ist in Rechtsprechung und Schrifttum bestritten (vgl u.a. einerseits OGHSt 2, 259 ff, andererseits DOGE S 118, 131 und NJW 1950, 149, 956).
  • RG, 29.10.1940 - 4 D 422/40

    1. Keine Ersatzeinziehung bei Devisenzuwiderhandlungen gegen den Erben des

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Diese wären der Staatskasse übrigens auch dann aufzuerlegen, wenn es bei der Anordnung der Mehrerlösabführung bliebe; denn die Antragsgegner sind im selbständigen Verfahren auf Abführung des Mehrerlöses nicht "Angeklagte" im Sinne des § 465 StPO (vgl RGSt 74, 326, 334 für die Einziehungsbeteiligten).
  • RG, 22.05.1919 - I 10/19

    1. Hat im Sinne des § 1 Abs. 3 der Amnestie-Verordnung vom 3. Dezember 1918 eine

    Auszug aus BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
    Diese Vorschriften weichen insofern von dem § 7 der PreistrVO vom 8. Mai 1918 (RGBl S 395, vgl dazu RGSt 53, 89) und dem § 16 der PreistrVO vom 13. Juli 1923 (RGBl I S 700) ab, nach denen auch andere Personen als Täter oder Teilnehmer für einen ihnen zugeflossenen Mehrerlös haftbar gemacht werden konnten.
  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12

    Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im

    Denn nicht jede durch einen Amtsträger innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches abgegebene urkundliche Erklärung, die den äußeren Erfordernissen einer öffentlichen Urkunde entspricht, kann Gegenstand eines Vergehens nach § 348 Abs. 1 StGB sein (BGHSt 5, 95, 96 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Etwa entstandene notwendige Auslagen muß der Einziehungsbeteiligte selbst tragen (BGHSt 5, 95, 100) [BGH 12.11.1953 - 4 StR 150/53].
  • BGH, 02.12.1955 - 1 StR 237/55

    Rechtsmittel

    Die Einziehungsbeteiligten haben die ihnen erwachsenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen, da sie weder Angeschuldigte noch Beschuldigte im Sinne der §§ 467 Abs. 2, 473 Abs. 1 Satz 2 StPO sind (BGH 4 StR 150/53 vom 12. November 1953; RGSt 22, 351, 353 f; 53, 124, 127; BayObLG St NF Bd. 3, S. 58).
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 294/54

    Rechtsmittel

    Verfahren wegen der Anordnung der Mehrerlösabführung kann eine Kostenentscheidung gegen den Angeklagten nicht mehr ergehen (vgl RGSt 74, 326, 334; BGHSt 5, 95, 100) [BGH 12.11.1953 - 4 StR 150/53].
  • BGH, 19.02.1954 - 4 StR 567/53

    Rechtsmittel

    Damit hat er nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - vgl. das für die Entscheidungssammlung des BGH vorgesehene Urteil 4 StR 150/53 vom 120 November 1953 - den Mehrerlös erzielt.
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