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   BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04   

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BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04 (https://dejure.org/2005,1444)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2005 - 5 StR 14/04 (https://dejure.org/2005,1444)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04 (https://dejure.org/2005,1444)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB; § 211 StGB; § 78 StGB; Vor § 13 StGB
    Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze; Grundsätze der Beurteilung von "Mauerschützen"; Heimtückemord; Verjährung; Vorrang des Freispruchs vor der Verfahrenseinstellung

  • lexetius.com

    StGB §§ 30, 211

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland auf eine Tötung an der innerdeutschen Grenze; Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze auf Befehl; Strafbarkeit einer Tötung in der ehemaligen DDR nach dem zur Tatzeit ...

  • Judicialis

    StGB § 30; ; StGB § 211

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 § 211
    Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch durch den Bundesgerichtshof im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der innerdeutschen Grenze

  • nomos.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)

    §§ 30, 211 StGB
    Verjährung von DDR-Systemunrecht (Fall Gartenschläger)

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall der Tötung Michael Gartenschlägers an der innerdeutschen Grenze

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 70 Js 612/98
  • BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 16
  • NJW 2005, 1287
  • NStZ-RR 2005, 310
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.05.2004 - 3 StR 126/04

    Urteilstenor (tateinheitlich begangenen Taten: Einstellung, Freispruch,

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Dies holt der Senat - mit der geänderten Kostenfolge nach § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04) - nach.

    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Vielmehr gilt folgendes: Die Staatspraxis der DDR, die die vorsätzliche Tötung von Flüchtlingen durch Schußwaffen, insbesondere auch durch Selbstschußanlagen und Minen zur Vermeidung einer Flucht aus der DDR in Kauf nahm, war wegen offensichtlichen, unerträglichen Verstoßes gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und gegen völkerrechtlich geschützte Menschenrechte nicht geeignet, die Täter zu rechtfertigen (BGHSt 40, 218, 232 m.w.N.).

    Namentlich ist es dabei ohne Rechtsfehler zu der Feststellung gelangt, daß die beteiligten Führungskräfte der DDR einschließlich des Angeklagten die - in den Dokumenten hinter dem Wort "vernichten" kaum verborgene - Tötung G s und seiner Helfer für den Fall geplant hatten, daß diese Personen nicht würden festgenommen werden können (vgl. BVerfGE 95, 96, 139; BGHSt 40, 218, 223 f. und 241, 242).

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Die dem Angeklagten durch die Anklage vorgeworfene vorsätzliche Tötung G s, Mord nach § 112 StGB-DDR, Totschlag nach § 212 StGB, die nicht verjährt wäre (vgl. nur BGHSt 42, 332, 336 m.w.N.), konnte nicht festgestellt werden.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Namentlich ist es dabei ohne Rechtsfehler zu der Feststellung gelangt, daß die beteiligten Führungskräfte der DDR einschließlich des Angeklagten die - in den Dokumenten hinter dem Wort "vernichten" kaum verborgene - Tötung G s und seiner Helfer für den Fall geplant hatten, daß diese Personen nicht würden festgenommen werden können (vgl. BVerfGE 95, 96, 139; BGHSt 40, 218, 223 f. und 241, 242).
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 24.02.1999 - 3 StR 520/98

    Arglosigkeit; Mordmerkmal der Heimtücke; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Jedoch entfällt die Arglosigkeit des Opfers dann, wenn es im Tatzeitpunkt mit einem schweren oder doch erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGHSt 33, 363, 365; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 13, 27, 29; BGH NStZ-RR 2004, 14, 15).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Entsprechend hat der Senat bereits im Urteil BGHSt 39, 353, 366 f. - zu der "Vorschrift über die Organisation und Führung der Grenzsicherung in der Grenzkompanie" (DV - 30/10) vom 8. Februar 1964 - entschieden.
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 57/59

    Theodor Tolsdorff

    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).
  • BGH, 01.03.1955 - 5 StR 53/55
    Auszug aus BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
    Kann bei tateinheitlichem oder sonst rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.: BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261 und 13, 268; BGH GA 1959, 17; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 495; BGH, Beschluß vom 4. Mai 2004 - 3 StR 126/04; ebenso schon RGSt 66, 51; zustimmend das Schrifttum: Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 260 Rdn. 103 bis 105; Schoreit in KK 5. Aufl. § 260 Rdn. 51; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 46).
  • BGH, 12.06.1951 - 1 StR 102/51
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

    Da insoweit ergänzende tatrichterliche Feststellungen in einer neuerlichen Hauptverhandlung, die noch zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen könnten, auszuschließen sind, war der Angeklagte nach § 354 Abs. 1 StPO freizusprechen (vgl. zum Vorrang des Freispruchs gegenüber einer Verfahrenseinstellung nach § 260 Abs. 3 StPO in Fällen tateinheitlichen Zusammentreffens unterschiedlich schwerer Tatvorwürfe BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30 mwN).
  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Auch im Fall VI 4 hat das Oberlandesgericht trotz der Annahme, der Angeklagte habe vorsätzlich eine kriminelle Vereinigung unterstützt, zu Recht auf dessen Freispruch erkannt; denn es hat, was der Senat freibeweislich anhand der Sachakten überprüft hat, zutreffend angenommen, dass hinsichtlich dieses als erwiesen erachteten Delikts das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung (§ 78 Abs. 1 Satz 1 StGB) besteht (zum Vorrang des Freispruchs vor der Verfahrenseinstellung beim rechtlichen Zusammentreffen zweier Tatvorwürfe vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 260 Rn. 39 ff.).
  • BGH, 10.05.2007 - 4 StR 11/07

    Heimtückemord (Arglosigkeit: Schlaf, normative Einschränkungen

    b) Zum subjektiven Tatbestand einer "heimtückisch" begangenen Tötung gehört, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGHSt 50, 16, 28; BGH NStZ 2005, 688, 689).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 392/15

    Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (Unterstützung

    Kann aber bei tateinheitlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Tatvorwurfs der schwerere, hier der der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen, nicht nachgewiesen werden und ist der leichtere wegen Vorliegens eines unbehebbaren Verfahrenshindernisses nicht mehr verfolgbar, so hat die Sachentscheidung Vorrang vor der Verfahrensentscheidung, weil der schwerer wiegende Vorwurf den Urteilsausspruch bestimmt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30 mwN).
  • BGH, 29.01.2013 - 2 StR 510/12

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung (Beauftragung eines Sachverständigen im

    Das Landgericht hat in der vorliegenden Fallkonstellation zu Recht auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens erkannt (vgl. BGHSt 50, 16, 30; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 260 Rn. 46).
  • BGH, 14.06.2017 - 2 StR 10/17

    Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein hinsichtlich der Arg- und Wehrlosigkeit

    Heimtückisch handelt, wer in feindseliger Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tötung ausnutzt (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 144; Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 473/93, BGHSt 39, 353, 368; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 28).
  • BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21

    Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch);

    b) Rechtsfolge ist in dieser Konstellation nicht die Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses, sondern der Freispruch des Angeklagten, weil der angeklagte schwerer wiegende Tatvorwurf des (unverjährten) Mordes nicht erweislich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2013 - 5 StR 144/13, und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 510/12; Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Heimtückisch handelt nach ständiger Rechtsprechung, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1952, Az. 1 StR 485/51; Beschluss vom 02.12.1957, Az. GSSt 3/57; Urteil vom 16.02.2005, Az. 5 StR 14/04; Beschluss vom 10.01.2006, Az. 5 StR 341/05); maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs, d.h. bei Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (vgl. BGH, Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 29.11.2007, Az. 4 StR 425/07; Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 11.03.2021, Az. 3 StR 316/20).
  • BGH, 25.04.2013 - 5 StR 144/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (fehlende Feststellung der subjektiven Tatseite

    In den Fällen 3 und 7 führt dies zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a StPO, im Fall 5 zum Freispruch, weil das Landgericht den ursprünglich in der zugelassenen Anklageschrift erhobenen - schwereren - Vorwurf der sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB) als nicht erwiesen angesehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 StR 14/04, BGHSt 50, 16, 30).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    Arglos ist ein Opfer dann, wenn es zum Zeitpunkt des Versuchsbeginns weder mit einem lebensbedrohlichen noch mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 15.02.2007 - 4 StR 467/06, BeckRS 2007, 03789; BGH, Urteil vom 16.2.2005 - 5 StR 14/04 in NStZ-RR 2005, 310; BGH, Urteil vom 3.9.2002 - 5 StR 139/02 in NStZ 2003, 146).

    Heimtückisch handelt, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tat ausnutzt (st. Rspr.; so etwa BGH, Urteil vom 16.2.2005 - 5 StR 14/04 in NStZ-RR 2005, 310; BGH, Urteil v. 20.10.1993 - 5 StR 473/93 in NJW 1994, 267; BGH, Urteil v. 04.07.1984 - 3 StR 199/84 in NJW 1985, 334; BGH (Gr. Sen.), Beschluss vom 2.12.1957 - GSSt.

  • BGH, 31.07.2019 - AK 37/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus

  • LG Hagen, 20.12.2010 - 31 Ks 8/10

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Alkoholintoxikation mit einer

  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 103/21

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung bei Freispruch des Angeklagten

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • AG Worms, 25.04.2016 - 1 Ds 3220 Js 550/16

    Freispruch bei Rücknahme des Strafantrags hinsichtlich Beleidigung

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